Dem Mandanten wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften von 43 km/h vorgeworfen, dafür gab es ein Bußgeld 120.- € nebst Fahrverbot von einem Monat. In der gerichtlichen Hauptverhandlung konnte erreicht werden, dass das Gericht gegen Verdoppelung der Geldbuße von dem Fahrverbot absah.
Also Gebührennote über die Mittelgebühren mit entsprechendem Bericht an AdvoCard übersandt. Anstatt einer Zahlung mal wieder folgendes Schreiben:
Bitte senden Sie uns noch ihre Schriftsätze in dieser Angelegenheit sowie die Terminsladung, ggf. das Urteil. Wir kommen dann auf Ihre Gebührennote vom 20.03.2009 zurück.
Will man also seitens AdvoCard wirklich ernsthaft in Zweifel ziehen, dass die Hauptverhandlung tatsächlich sattgefunden hat und wie berichtet endete? Vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus, auch wenn ich nicht im DAV bin!
Kleiner Nachtrag 21.o4.2009: Link auf diesen Artikel an den Mandanten geschickt, selbiger wird bei AdvoCard vorstellig und schon kam die Zahlung. Geht doch, man muss nur wollen.
Schreiben an die RSV bleiben bei mir schon länger nicht mehr unter 10 Seiten, ein kurzes Anschreiben und viele Seiten Anlagen. Aber lesen müssen Sie selbst, vorbeten tue ich denen nicht.
Fax ist noch besser. Der Sendebericht entkräftet das manchmal gehörte Argument, die Unterlagen lägen nicht vor.
Das ist leider typisch für die Advocard und ganz unabhängig davon, ob der den Versicherungsnehmer vertretende Rechtsanwalt Mitglied im Deutschen Anwaltverein ist. Auch mich als DAV-Mitglied erreichen solche Schreiben aus Hamburg regelmässig.
Die vorhandenen Textbausteine werden von diesem Rechtsschutzversicherer wahllos verwandt. Anders ist nicht zu erklären, dass in einem Straf- oder Bußgeldverfahren mit Hauptverhandlungstermin „die Schriftsätze“ angefordert werden. Da mich die Advocard ebenfalls in dieser Weise nervt, habe ich ein standardisiertes Antwortschreiben entwickelt, mit a) Hinweis auf den Grundsatz der Mündlichkeit in den o.g. Verfahrensarten b) meiner anwaltlichen Versicherung dass der Hauptverhandlungstermin stattgefunden hat c) dem Hinweis, dass das Urteil – sobald es schriftlich vorliegt – ggf. beim Versicherungsnehmer in Kopie angefordert werden kann, d) Fristsetzung zur Zahlung und e) der Ankündigung das nach Fristablauf ggf. versicherungsrechtliche Beratung und Klage des Versicherungsnehmers gegen die Advocard erfolgt.
Von allem erhält mein Mandant (der Versicherungsnehmer oder Mitversicherte) wie stets ein Abschrift.
Zu freundlichen Grüßen sehe ich mich bei dieser Korrespondenz allerdings nicht mehr in der Lage. Dafür ist diese ständige Schlamperei der Advocard einfach zu ärgerlich. Ich grüße dorthin nur noch mit Hochachtung.
„Empfehlungspartnerschaft“ hin oder her: Auch als DAV-Mitglied kann und werde ich meinen Mandanten die Advocard nicht mehr empfehlen. Es wird Zeit, dass der DAV die Konsequenzen aus der verfehlten Geschäftspolitik dieses Versicherers zieht und nicht noch weiter Werbung für das Hambuger Unternehmen macht.
Natürlich faxen wir alles. Das hilft aber auch nicht immer. Wir haben auch schon den Faxbericht als Nachweis gesendet, weil ein Fax bei der Advocard angeblich nicht angekommen war …
Wir sind dazu übergegangen, nicht nur per Fax, sondern auch per E-Mail Anhang in geeigneten Fällen Teile der handakten, auch mal einen Straf- OWi- Aktenauszug zu senden, wenn inquisitorisch nachgefragt wird. Gewöhnlich geht es dann schneller- und einen Nachweis des Zugnags angeblich nicht vorliegender Unterlagen haben wir dann auch. Ohne telefonische Nachfragen, besondres wegen chronisch verspäteter Zahlungen, geht es oft nicht.
Apropos Klage gegen den RSV: Nicht alle Mandanten sind dazu bereit; sie übernehmen oft die gezielt niedrigen Differenzen selbst.
Das ist der helle Wahnsinn ……