AdvoCard und das offene Messer

In einer Verkehrsstrafsache (mit drohendem Entzug der Fahrerlaubnis) habe ich von der AdvoCard einen Vorschuß auf das Verteidigerhonorar erbeten. Bei der Bemessung der Höhe habe ich u.a. die erhebliche Gehbehinderung des Mandanten zu Begründung der Höhe angeführt, daß er deswegen dringend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen sei und oberhalb der Mittelgebühr abgerechnet.

Die AdvoCard kürzt die Höhe der Vergütung auf einen Betrag unterhalb der Mittelgebühr. Zur Begründung führt der Sachbearbeiter an, es sei für ihn (!) doch noch gar nicht erkennbar, daß die von mir berechnete Höhe angemessen sei. Ich könne ja später, nach Abschluß des Verfahrens, konkret abrechnen. Dann sei man bei entsprechender Begründung auch bereit, oberhalb der Mittelgebühr zu zahlen.

Das war ein offenes Messer, in das mich der Sachbearbeiter schicken wollte. Denn wenn die Sache mit einer Verurteilung des Mandanten abgeschlossen würde, müßte die AdvoCard überhaupt nicht mehr leisten. Denn das meinem Mandanten zu Last gelegt Delikt kann nur vorsätzlich begangen werden.

Ich habe dann ohne weitere Diskussion dem Mandanten die Differenz in Rechnung gestellt und ihm geraten, sich mit dem Sachbearbeiter selbst einmal auseinander zu setzen, wenn er – zusätzlich zu den Versicherungsprämien – meine Vorschußrechnung nicht nicht selbst zahlen möchte.

Der Mandant hat bei dem Versicherer angerufen und dort wohl die Leitung der Schadenabteilung erreicht. Jedenfalls konnte ich wenige Tage später einen weiteren Zahlungseingang auf die Vorschußnote feststellen: Die AdvoCard hat auch den Rest überweisen, auf den Cent genau.

Aber versuchen kann man es ja mal …

One Response to “AdvoCard und das offene Messer”

  1. anonymisiert sagt:

    […] RSV-Blog Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer « AdvoCard und das offene Messer […]