Da traut man seinen Augen kaum:
Ich muss als Vorgeschichte erwähnen, dass es in der vorliegenden Sache sehr geeilt hat und ich daher die Deckungszusage für die aussergerichtliche Geltendmachung bei der Allianz telefonisch eingeholt habe. 15 Minuten später kam sie bereits per Fax. Da sich die Angelegenheit innerhalb eines Tages sehr zugespitzt hat, rief ich erneut bei der Allianz an.
Anliegen: Deckungszusage für gerichtliche Geltendmachung. Die zuständige Sachbearbeiterin forderte nur die Vollmacht und eine Kurzbeschreibung der Angelegenheit an und ich hatte wiederum 15 Minuten später die Zusage für die gerichtliche Deckungszusage.
Meine Zielstrebigkeit scheint dem Gegner unheimlich gewesen zu sein, so dass wir uns doch noch ohne einen Rechtstreit einigten (Klageschrift war schon im Entwurf im PC). Â Ich schickte der Allianz meine Rechnung über 1,3 Geschäftsgebühr, 1,5 Einigungsgebühr und 1,2 Terminsgebühr. Heute früh traue ich meinen Augen kaum:
Der volle Betrag ist auf dem Kanzleikonto eingegangen.
Keine Nachfragen.
Keine Kürzung der Geschäftsgebühr.
Keine Diskussion über die Terminsgebühr.
Das geht mir mit der Allianz häufig auch so. Es gibt zwar ein paar Sachbearbeiter, die etwas langsamer sind; meistens habe ich z.B. in OWi-Sachen aber bereits nach zwei Tagen die Deckungszusage und nach weiteren dreien den Vorschuss auf dem Konto. Auch wenn es gelegentlich Diskussionen über die Angemessenheit von Gebühren der Höhe nach gibt: vom Regulierungsverhalten ist mir die Allianz momentan der angenehmste Versicherer.
Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen. Und hat man dort wirklich einmal etwas verbockt, steht man nicht an, sich – wie jetzt gerade erst geschehen – hierfür auch zu entschuldigen.
Wieso haben Sie keine Verfahrensgebühr geltend gemacht, Sie hatten doch Klageauftrag, oder?
Wieso eine Verfahrensgebühr?
Ich hatte zunächst den Auftrag die Ansprüche aussergerichtliche geltend zu machen. Daher die Geschäftsgebühr.
Nachdem das gescheitert war, kam Klageauftrag. Die daraufhin folgende Besprechung mit dem Gegner zur Vermeidung des Rechtsstreits hat die Terminsgebühr ausgelöst.
Hätte ich von Anfang an Prozeßauftrag gehabt, dann wäre die Verfahresgebühr statt der Geschäftsgebühr angefallen.
M.E. (und offensichtlich auch nach Ansicht der Alllianz) ist meine Gebührenrechnung korrekt.
Die Allianz wird sich schon nicht beschweren, dass hier die m.E. auch nochangefallenen Gebühr Nr. 3101 VV RVG nicht geltend gemacht worden ist 😉
Hätten Sie diesbezüglich eine entsprechenden Fundstelle für mich Herr Kollege? Gerne per mail an info@kanzleipichler.de
Habe die Verfahrensgebühr nachgefordert und siehe da:
Der Betrag war zwei Tage später auf meinem Kanzleikonto. Vielen Dank Herr Kollege Melchior!