Nachdem hier im Blog mehrfach bereits über die sogenannten „Partner-Anwälte“ der Versicherer und deren Interessen-Konflikte geschrieben wurde, fiel mir gestern in der Mittagspause eine ganzseitige Anzeige des Roland in der Illustrierten Stern in die Hände.
Der Roland wirbt mit dem Foto eines Strafverteidigers, der sich mit einem blauen Auge und einem Heftpflaster ablichten ließ.
Daß ich diese Vorlage für einen sehr polemischen Beitrag auch in unserem Kanzlei-Blog verwandeln mußte, wird mir der Kollege – ein Ringkämpfer – sicherlich nachsehen.
Es bleibt im Kern bei der Warnung: Wer sich von einem Anwalt beraten läßt, der – wenn auch nur im geringen Umfang – abhängig ist vom Geld oder den Empfehlungen eines Versicherers, muß einkalkulieren, daß er falsch beraten wird.
Insbesondere ein Strafverteidiger kann nicht Diener zweier Herren sein. Dasselbe gilt auch für alle anderen Rechtsgebiete, in denen Rechtsanwälte als unabhängige Berater dem Mandanten zur Seite stehen sollten.
Der Partner-Anwalt eines Versicherers ist am Ende nicht unabhängig.
Man ist vor dieser Art von Interessenskonflikt nie gefeilt. Selbst bei Arztbesuchen oder Reparaturarbeiten am Auto wird es immer im Interesse des Arztes oder des Reparatuers sein an dem Patienten/Kunden eine Krankheit bzw. einen Mangel festzustellen, denn er verdient ja nur im Falle einer Krankheit bzw. Mangels den er dann beheben muss. Das ist kein Paradox des Versicherungsrechts, das ist ein philosophisches Problem das in den meisten Fällen dem monetären System entspringt in dem alle gesellschaftlichen Bereiche schlussendlich eingebettet sind.
Bei Anwälten, die mit Versicherungen Gebührenvereinbarungen vereinbart haben und im Gegenzug von den Versicherungen empfohlen werden, ist keine Unabhängigkeit zu erwarten. Für diese Anwälte sind die Rechtschutzversicherungen quasi „Großkunden“, die ihnen regelmäßig Mandate vermitteln. Die Gefahr, dass die Interessen dieses „Großkunden“ bei der Mandatsbearbeitung mit berücksichtigt werden, ist sehr groß.
Wir haben nur schlechte Erfahrungen mit Herrn Zipper gemacht. Es ist zudem sehr fraglich, welcher Anwalt in dieser Kanzlei für „Baurecht“ zuständig ist ???