ARAG – Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Es ist bezeichnend für die ARAG. Deckungsanfragen werden schlicht ignoriert, Erinnerungen verschwinden im Nirvana des Versicherungsunternehmens, Reaktionen erfolgen keine. Ich habe dann einmal mehr die sehr einfache Möglichkeit der Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (BAFin) in Anspruch genommen.

Das hier geht in zwei, drei Minuten. Anschließend ausgedruckt und an die ARAG geschickt. Wenn es dem Mandanten nicht hilft, dann schmückt der Fall wenigstens die Beschwerdestatistik des Versicherers.

Hier ist die Beschwerdestelle zu erreichen.

5 Responses to “ARAG – Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde”

  1. anonymisiert sagt:

    Hm. Ist das Ihr Ernst?

    Es mag ja sein, dass Sie damit Ihrem Ärger Luft verschafft und dem Versicherer entsprechenden Ärger verursacht haben. Ein netter Anruf bei der Schadenabteilung hätte das Problem aber vermutlich auch gelöst – und zwar im Sinne Ihres Mandanten.

    Aus dem Text Ihrer Beschwerde geht für mich nicht hervor, ob Sie dieses Problem IMMER mit diesem Versicherer haben, dann könnte ich allenfalls eine aufsichtsrechtliche Relevanz erkennen.
    Wenn aber in einem einzigen Fall unglückliche Umstände zusammenkommen (z.B. Tag Ihres Posteingangs Freitag, Feiertag am Sitz des Versicherers am 07.06. , Krankheit eines Sachbearbeiters etc.) wäre das doch erklärbar.

    Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Auch ich bin der Ansicht, dass eine Deckungszusage spätestens innerhalb einer Woche erteilt sein sollte und dass man das Recht zur Unmutsäußerung hat, wenn es nicht so ist. Aber um das scharfe Schwert einer Aufsichtsbeschwerde nicht abzustumpfen, würde ich es nur gezielt in sehr krassen Fällen einsetzen. Zudem sehe ich (noch) keine aufsichtsrechtliche Relevanz.

    mfkg
    A. Pabst
    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht

    Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass unsere Kanzlei mit dem Betreffenden Versicherer ein Gebührenabkommen unterzeichnet hat. Dies ändert aber nichts an meiner Einstellung, die ich bei jedem anderen Rechtsschutzversicherer ebenso hätte.

  2. anonymisiert sagt:

    Das ist mein Ernst, sehr geehrter Herr Papst. Schauen Sie sich die Berichte hier im RSV-Blog an, die über die ARAG geschrieben werden. Das Verhalten dieses Versicherers hat Methode.

    Und ich habe das BAFin lediglich informiert, ohne meinem Ärger Luft zu machen. Mit geht es allein um die Durchsetzung der Interessen meines Mandanten, dem ich es nicht zumuten möchte, wochenlang auf die Reaktion des Versicherers zu warten.

    Und – bei allem Respekt vor Ihrer Kompetenz: Warum verkaufen Sie sich an den Versicherer? Hat ein Fachanwalt das eigentlich nötig, seine Unabhängigkeit aufzugeben? Sie entwerten Ihre grundsätzlich ernst zu nehmende Kritik an meinem Verhalten mit dem Pakt, den sie mit der ARAG geschmiedet haben. Schade.

  3. anonymisiert sagt:

    Auch ich meine die ARAG versucht mit unsauberen Mitteln die Versicherungsleistungen mit dubiosen Mitteln zu verhindern.

    Das fängt schon an bei der Erreichbarkeit per Fax. Nach meiner Erfahrung können mehrere Seiten, z.B. Deckungsanfrage mit Klageentwurf nicht ohne Fehlermeldung gesendet werden. Das ist kein Zufall, wil es nur bei der ARAG so ist. Anfragen, die dann per Post versandt werden, werden -bei höheren Streitwerten in der Tat nicht beantwortet und kommen nicht an. Merkwürdig, auch das passiert nur bei der ARAG.

    Beschwerden helfen m.E. nicht weiter, man muß die Mandanten deutlich daraufhin weisen. Noch besser ist es, die M. selbst die Deckungszusage einholen zu lassen

  4. anonymisiert sagt:

    […] Gestern habe ich mich über die ARAG beschwert. Offenbar hat man diese Beschwerde zur Kenntnis genommen (das war auch so beabsichtigt ). […]

  5. anonymisiert sagt:

    @RA Pabst

    ….. schon mal einen Blick auf die Beschwerdestatistik geworfen (natürlich dann, wenn dort nur Querulanten und Nörgler versammelt sein sollten, nicht repräsentativ).