ARAG – kannstu vergessen

Auszug aus der Regulierungskorrspondenz mit diesem Unternehmen:

…..
Sie schreiben: „Als Ihr Rechtsschutzversicherer haben wir die Aufgabe, diese Fragen (Höhe der gesetzlichen Gebühren) mit Ihrem Rechtsanwalt zu klären.“

Antwort: „Ich stelle fest, dass von Ihnen bislang nichts Klärendes versucht wurde, sondern der Weg der Diktion.“

Sie schreiben weiter: „Sollte er (der Anwalt) sich wegen der restlichen Kosten an Sie wenden, sind Sie nicht verpflichtet zu zahlen.“

Antwort: „Ich stelle fest, dass Ihr Unternehmen hierdurch zum Rechtsbruch auffordert (Erfüllungsverweigerung). Ich stelle weiter fest, dass Sie mit der soeben erwähnten Passage unerlaubte Rechtsberatung besorgen, die Ihnen auf der Grundlage des Gesetzes über die Rechtsberatung und Rechtsbesorgung nicht gestattet ist.“

Sie schreiben weiter: „Wir bedauern, dass es zu Meinungsverschiedenheiten mit Ihrem Rechtsanwalt gekommen ist, sind aber überzeugt, dass sich eine Lösung finden wird.“

Antwort: „Hierzu stelle ich abschließend fest, dass von Ihnen trotz Ihres Schreibens vom 26.08.2005, gerichtet an die Mandantschaft, bis auf den heutigen Tag, 21.09.2005, keinerlei Lösungsvorschlag getätigt wurde. Ferner haben Sie es auch bis zum heutigen Tage nicht für nötig erachtet, mein Schreiben vom 22.07.2005 nebst ausführlicher Darstellung der Sachlage, zu kommentieren, geschweige denn der Mandantschaft gegenüber hierzu Stellung zu nehmen.“

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Kommentar: Nur gut, dass die früher keine Werbung mit dem Slogan „des Anwalts Liebling“ machten

3 Responses to “ARAG – kannstu vergessen”

  1. anonymisiert sagt:

    Vorschlag: Beschwerde wegen des Schreibens der ARAG an’s BaFin; freundlicher Hinweis an die ARAG, dass sie dem VN im Falle einer Gebührenklage voraussichtlich Deckung gewähren müsste – es sei denn, die ARAG würde eine Verteidigung gegen diese Klage für aussichtslos halten und dehalb die Deckung verweigern 🙂

  2. anonymisiert sagt:

    Was soll denn das BAFIN damit zu tun haben? Genausogut könnte dann die ARAG demnächst auf die Idee kommen, eine Kammerbeschwerde wegen einer (vermeintlich) überhöhten Kostennote loszulassen, und vielleicht noch eine Strafanzeige entsprechend § 352 StGB. Genauso sinnlos, produziert aber allen Beteiligten den von Ihnen hier gerne gerügten völlig unnützen Mehraufwand.

    Im übrigen, die ARAG gewährt im Rahmen der Gebührenklage immer wieder gerne Ihrem VN den von Ihnen genannte Deckungsschutz, das weiss ich aus eigener Anschauung.

    Im Kern geht es hier doch darum, dass die ARAG behauptet, der Kollege hätte zu hoch abgerechnet. Insoweit handelt es sich weder um einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz, da in eigener Angelegenheit (Frage des Umfanges der Deckung aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag) beraten wird, noch um „Erfüllungsverweigerung“, da die ARAG ja der Meinung ist, der Anspruch bestünde gegen Ihren VN nicht.

    Der Trick bei der Sache ist doch, dass die ARAG versucht, den Mandanten auf Ihre Seite zu ziehen, um den Eindruck zu erwecken, der Kollege sei ein „Gebührenschneider“.

    Gegen dieses Verhalten der ARAG hilft m.E. nur, den VN von Anfang an auf die mögliche Problematik hinzuweisen, und vorab ein derartig merkwürdiges Regulierungsverhalten als wahrscheinlich vorherzusagen und anzukündigen, dass man für diesen Fall gemeinsam den RSV verklagen müsse. Zusätzlich hilft eine gesonderte Gebührenvereinbarung mit dem VN.

    Alternativ kann man sich natürlich auch überlegen, gar nicht mehr mit der ARAG zu korrespondieren, die Erfahrung zeigt aber leider, dass die Mandanten das eher nicht nachvollziehen können, und der Ärger häufig auf die eigene Kanzlei projiziert wird.

  3. anonymisiert sagt:

    Ich habe vor ca. 2 Jahren die Rechtschutz bei der ARAG abgeschlossen, weil ich mich selbständig gemacht habe.

    Nach ausführlicher Recherche habe ich mich für die ARAG entschieden, da diese am kostengünstigen war und die (angeblichen) Leistungen waren identisch mit denen anderer Versicherungen.

    Ich habe mich dann auf der Website der ARAG informiert und habe das Online-Tool genutzt um die richtige Versicherung für meinen Fall zu wählen.

    Ich habe angegeben wer versichert werden soll, was versichert werden soll, was ich beruflich mache etc.

    Natürlich habe ich angegeben, dass ich selbständig bin und der beruflich Bereich mit abgedeckt werden soll.

    So steht es auch in meiner Police → „Rechtschutz für Selbständige“ ein weiterer Unterpunkt ist unter anderem „beruflicher Bereich“.

    Nun habe ich mittlerweile um die 3 Schadenfälle gemeldet, die mit dem beruflichen und somit der selbständigen Tätigkeit zu tuen haben.

    Alle Schadenfälle wurden abgelehnt, mit der Begründung, dass eine Selbständige Tätigkeit nicht abgedeckt wäre!!!

    Das ich es Schwarz auf Weiß habe interessiert die ARAG nicht. Es interessiert die ARAG auch nicht, dass in der Police „beruflicher Bereich“ und „Rechtschutz für Selbständige“ steht. Ich habe es also doppelt gemoppelt schriftlich. Nichts desto trotz bleibt die ARAG stur und fordert schön weiter Ihre Beiträge. Natürlich inklusive Mahnkosten etc., aber weigert sich die Schadenfälle zu übernehmen, wegen der oben genannten Begründung.

    Natürlich habe ich die Rechtschutz MIT SOFORTIGER WIRKUNG gekündigt und der ARAG die Einzugsermächtigung entzogen. (Dies war im Jahr 2011)

    Als Antwort kam „Wir bedauern Ihre Kündigung erhalten zu haben und bestätigen Ihnen die Kündigung zu September 2013.“!!! Ich soll also noch weiter ganze 2 Jahre die Beiträge zahlen!!! Und das für nichts! ! !

    Heute kam erneut ein Brief, dass eine Rechtschutz nicht mehr besteht, da ich die Beiträge nicht mehr gezahlt habe.

    Weiter heißt es dass ich die Beiträge zahlen soll, da die Forderung sonst per Gerichtsbeschluss durchgesetzt wird. Ein weiterer Satz war „Im Interesse aller Versicherungsnehmer besteht leider keine Möglichkeit Sie frühzeitig aus dem Vertrag zu entlassen“.

    „… im Interesse aller VersicherungsNEHMER…“ Die meinten wohl „in UNSEREM Interesse können wir Sie nicht frühzeitig aus dem Vertrag entlassen“.

    Ich habe mich mittlerweile an den Versicherungsombudsmann gemeldet der sich nun um die Angelegenheit kümmert und mit der ARAG Kontakt aufgenommen hat.
    Meines erachtens handelt es sich hier um arglistige Täuschung, mit der reinen Absicht der Gewinnmaximierung.

    Eine arglistige Täuschung am Kunden ist es meiner Meinung nach schon alleine, da die ARAG den Tarife „Tarife für Selbstädige“ nennt, dann aber einem mitteilt dass dieser Tarif keine selbständige Tätigkeit abdeckt.

    Eine weitere Sache ist, die Rechnungsabteilung ist auf gut Deutsch einfach zu dumm das kleine Einmaleins zu beherrschen. Diese Schreiben mir ständig irgendwelche Rechnungen mit irgend welchen Krummen Beträgen die gar keinen Sinn ergeben und aus Zeiträumen bestehen wo ich die Beiträge noch gezahlt haben.

    Diese „Zahlungserinnerungen“ kamen in der Regel immer zweimal. Als ich die ARAG dann zum zweiten mal darauf aufmerksam gemacht habe, kam keine Brief mehr und die Angelegenheit hat sich scheinbar erledigt.

    Man probiert also auch noch die Kunden beim Geld bzw. bei den Beiträgen zu bescheißen.

    Ein weiteres, für mich sehr wichtiges Problem, ist der Zeitraum von der Schadenmeldung bis zur Antwort. Da wartet man gute 6 bis 8 Wochen drauf.

    In dringenden Fällen, wenn man die Zusage (in ARAG’s Fällen die ABSAGE) wirklich schnellstmöglich braucht, ist dieser Zeitraum viel zu lange.

    Ich habe schon oft genug bei der ARAG angerufen, um zu erfahren wie es mit einer übernahme aussieht, da dies wirklich dringend war. Die Mitarbeiter am Telefon sind die unfreundlichsten und arrogantesten Menschen die ich je erlebt habe.

    Dort weiß man anscheinend dass der Kunde auf eine Zusage angewiesen ist und so benimmt man sich auch dementsprechend.

    Ich habe also nun alle Beiträge für umsonst bezahlt, da mir dies Rechtschutz überhaupt gar nichts bringt. Hätte man mir im Vorraus mitgeteilt dass dies so ist, dann hätte ich die Versicherung gar nicht erst abschließen brauchen.

    Somit bleibe ich also auf den Beiträgen, auf den Anwaltskosten und auf den Gerichtskosten sitzen.

    Anstatt bei der ARAG einen Versicherung abzuschließen, würde ich euch empfehlen dass Geld lieber aus dem Fenster zu werfen, zu verbrennen oder einfach am Wochenende auf den Kopf zu hauen. Die Absicherung die Ihr dadurch bekommt wird die selbe sein, nämlich KEINE! ! !

    Ich würde euch bitten diesen Bericht weiterzuempfehlen, um so zu verhindern dass noch andere auf diesen hinterlistigen, unseriösen, unprofessionellen und betrügerischen Saftladen reinfallen.

    Vielen Dank dafür!