Am 07.08.06 bückt sich eine Mandantin während der Autofahrt nach ihrem Handy, kommt in’s Schleudern und setzt ihren PKW in den Graben; die hinzugerufene Polizei nimmt aus dem Munde der Mandantin leichten Alkoholgeruch wahr; die Atemalkoholuntersuchung ist positiv, der Führerschein wird beschlagnahmt.
Am 08.08.06 – die Mandantin hat zuvor *mündlich* eine Deckungszusage erhalten – sucht sie mich auf. Ich bitte die ARAG mit Fax vom gleichen Tag unter Darstellung des o.g. Sachverhalts um schriftliche Deckungszusage und Vorschusszahlung (Faxzeit: 11:48 Uhr).
Am 18.08.06, nach 10 Tagen also, erhalte ich keine Deckungszusage (geschweige denn einen Vorschuss), sondern die Aufforderung zur „Zusendung folgender Unterlagen: – Konkreten amtlichen Schuldvorwurf“.
Fragen:
– weshalb braucht man 10 Tage, um so ein simples Standardschreiben (mit der Post!) zu versenden?
– wie sollte ich am 08.08.06, einen Tag nach dem Unfall, schon ein Schriftstück mit dem amtlichen Schuldvorwurf haben?
– woher soll ich diese Information erhalten, wenn nicht durch Kontaktaufnahme zur Polizei oder Staatsanwaltschaft? Gerade *dafür* aber will ich ja die Deckungszusage!
– u.a. nach den ARAG-ARB (§ 2 i) umfasst der Versicherungsschutz i) Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines verkehrsrechtlichen Vergehens, solange nicht rechtskräftig festgestellt ist, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich
begangen hat, was zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht der Fall sein kann, Rechtschutz also auf jeden Fall gewährt werden muss!
Fazit: mit viel zu großer Verzögerung wird ein zu diesem Zeitpunkt völlig überflüssiges Verlangen an den Rechtsanwalt gerichtet, welches dieser ohne Deckungszusage nur erfüllen kann, wenn, der Auftraggeber (wie hier nicht) bereit wäre, Vorkasse zu leisten. Aber welcher Versicherungnehmer will das schon, nachdem er jahrelang treu und brav seine Prämien bezahlt hat, um in so einem Fall abgesichert zu sein?
Vor dem Hintergrund, dass die Mandantin *nicht* den ihr von der ARAG wärmstens empfohlenen Kollegen mandatiert hat, frage ich mich, ob darin der Grund für die Verzögerungstaktik liegen könnte!
Kommt mir irgendwie bekannt vor, vgl.
https://rsv-blog.de/das-unkooperativ-umstandlich-unsinnig
Diese wenige nach der „Tat“ ersichtlich unsinnigen Standardfragen scheinen bei einigen RSVen Methode zu haben – und dazu zu dienen, Zahlungen zu verweigern.
Ist uns auch bekannt. Nach unserer Erfahrung ist die ARAG eine der schlechtesten Rechtsschutzversicherungen überhaupt.