Rechtsanwalt Melchior berichtet im Unfall-Blog über die ARAG (dort als Haftpflichtversicherer) und ihre mittelalterlichen Zahlungsmethoden:
Ihre Ausführungen hinsichtlich der Geldzahlung gehen insoweit fehl, als wir nur Verrechnungsschecks arbeiten und keine überweisungen vornehmen können!
Das ist nicht richtig. Die ARAG als Rechtsschutzversicherer jedenfalls kann schon überweisen (zumindest theoretisch, in praxi sieht das manchmal anders aus).