Die Staatskasse reguliert, wo die ARAG sich weigert

Frau Rechtsanwältin Anja Riedle aus 75015 Bretten teilt der Redaktion des RSV-Blog erneut Merkwürdiges über die ARAG mit:

Ich hatte im Juni 2005 über eine Verkehrs-Owi und SE-Sache berichtet, Versicherer ist die ARAG.

Es ging seinerzeit um die Stornierung einer bereits erteilten Deckungszusage und um die anschließende Rücknahme dieser Stornierung durch die ARAG.

Nach der Veröffentlichung im rsv-blog hat die ARAG mit Schreiben vom 11.07.05 nachgetreten: „Mit Schreiben vom 01.06.05 teilen Sie mit, daß im Bußgeldverfahren am ….. Hauptverhandlungstermin ist. Wir bitten Sie, uns über das Ergebnis zu berichten. Im übrigen werden wir uns den Vorgang nach Abschluß der Sache von unserem Regionalbüro erneut vorlegen lassen, um zu sehen, in wieweit hier eventuell unnötige Kosten verursacht wurden.

Die Mandantin wurde mitterweile freigesprochen.

Mit heutigem Schreiben habe ich die ARAG informiert. Aus meinem Schreiben:

„Das Bußgeldverfahren ist abgeschlossen. Ihre VN wurde freigesprochen. Die hier entstandenen Kosten von € 625,51 wurden mittlerweile in vollem Umfang von der Staatskasse erstattet.

Mit Schreiben vom 11.07.05 haben Sie darauf hingewiesen, daß die Vertretung Ihrer VN im Bußgeldverfahren von Ihrem Regionalbüro nachträglich dahingehend geprüft werde, ob „eventuell unnötige Kosten“ verursacht wurden. Da das Verfahren nunmehr abgeschlossen ist, darf Sie um Einleitung dieses Prüfungsverfahrens bitten sowie um Mitteilung über Ihre Erkenntnisse.

Bereits jetzt sei angemerkt, daß nicht einmal die Staatskasse die entstandenen Kosten für die Verteidigung Ihrer VN gegen den Bußgeldbescheid für „unnötig“ erachtet hat.

Den mühsam erkämpften Vorschuß von € 250,00 habe ich heute das Konto bei der Westfalenbank zurückbezahlt.

Abschließend bleibt anzumerken, daß der Freispruch nicht aufgrund sondern trotz Ihres Regulierungsverhaltens erwirkt wurde.“

Es ist schon äußerst blamabel für den Versicherer, daß er sich von der Staatskasse zeigen lassen muß, wie eine faire Regulierung auszusehen hat. Die Redaktion gratuliert der Kollegin zu ihrer erfolgreichen Verteidigung.

One Response to “Die Staatskasse reguliert, wo die ARAG sich weigert”

  1. anonymisiert sagt:

    Darüber, dass dies eine blamable Leistung ist, braucht nicht einmal nachgedacht zu werden.

    Aber, und dies scheint wohl der Sinn der übung zu sein, die Rechnung ist mal wieder für diese RSV aufgegangen : Service für umme – van anderen !

    Motto: hier Beitrag – dort Leistung