Die Auxilia erhält von mir per Fax am 27.10.06 eine Deckungsanfrage nebst sachdienlichen Unterlagen sowie eine Abschrift der an den Mandanten adressierten Vorschussrechnung mit der Bitte, durch entsprechende Zahlung bis 06.11.06 an mich den VN freizustellen. Am 31.10.06, also durchaus überdurchschnittlich schnell, erhalte ich die Deckungszusage verbunden mit dem Hinweis auf den vom VN zu trahenden Eigenanteil an der Vergütung.
Da auch am 15.11.06 noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, bitte ich den Mandanten, die Auxilia zu kontaktieren und zur Zahlung ihres Anteils am Vorschuss zu bewegen. Die telefonische Reaktion des Sachbearbeiters: dazu solle man ihm zuerst einmal eine Rechnung übersenden, da er bislang keine erhalten habe.
Ich denke mir mein Teil!
zur Anmerkung!!! Eine Vorschussrechnung ist keine Rechnung im Sinne von Endabrechnung! Und ich denke, da hat die Auxilia recht!
Bitte denken Sie sich ihr Teil – aber richtig!
@ hein:
Was will uns dieser Kommentar sagen? Dass der RS-Versicherer nur auf Endabrechnungen zu zahlen habe? Da kann ich nur den Rat zurückgeben: RICHTIG denken!
Was wollte mein Beitrag denn sagen: die Auxilia hatte bestritten, üBERHAUPT eine Rechnung erhalten zu haben – obwohl sie auf mein Schreiben reagiert hatte. Auf die *nochmalige* übersendung der o.a. Rechnung hat sie dann gezahlt.
Da hat „hein“ wohl falsch gedacht!