Der Beitrag vom 10.11.06 ist noch nicht vergessen, da schlägt der nächste Scheck der BGV-Tochter ein. *Selbstverständlich* war auch hier mein gerahmter Hinweis in der Deckungsanfrage / Vorschussanforderung enthalten, dass (und warum!) nur Scheckzahlungen akzeptiert werden. *Natürlich* war die Zwei-Wochen-Frist überschritten worden.
Damit nicht genug. Man hatte den geforderten Vorschuss (1,3 Mittelgebühr bei Kauf eines multi-mangelbehafteten Gebraucht-Wohnmobils von einem sich als Privatmann gerierenden gewerblichen Verkäufer mit Gewährleistungsausschluss und Erwerb sowohl über ebay als auch mittels Kaufvertrags) um rund 150 EUR auf „angemessene“ 450 EUR gekürzt.
Die Vollmacht zur Geltendmachung des Freistellungsanspruchs liegt seit heute nachmittag auf meinem Schreibtisch.
„*Selbstverständlich* war auch hier mein gerahmter Hinweis in der Deckungsanfrage / Vorschussanforderung enthalten, dass (und warum!) nur Scheckzahlungen akzeptiert werden.“
Wenn Sie nur Scheckzahlungen wünschen, warum wundern Sie sich dann über eine solche???
@ Jan
Danke für den Hinweis! Selbstverständlich muss es heißen, nur *überweisungen* (oder eben *keine* Scheckzahlungen)!