Der BGV und die Scheckzahlung

Aus sicherlich nachvollziehbaren Gründen habe ich den BGV, der als eine von nach meiner Erfahrung sehr wenigen Versicherern seine Zahlungen grds. per Scheck leistet, vor geraumer Zeit schon gebeten, Zahlungen nur nur durch überweisung zu leisten. Man sollte meinen, dass es im Computer-Zeitalter kein Problem ist, diese Anweisung *zentral*, nämlich zu meiner Adresse abzuspeichern und dann auch zu beachten. Weit gefehlt!! Nach wie vor wird per Scheck gezahlt. Vor 3 Wochen war das Maß in einer Sache dann voll: ich habe den übersandten Scheck deutlich durchgestrichen, „entwertet“ darüber geschrieben und dem BGV per Fax mit der Bitte um eine *überweisung* zukommen lassen. Daraufjin wurde ich angeschrieben und aufgefordert, den entwerteten Scheck zu übersenden. Nach Zuleitung des erbetenen Freiumschlags habe ich dieser Bitte gerne entsprochen, wenn auch der Sinn der Rücksendung für mich nicht ersichtlich war.

Heute nun erreicht mich in einer anderen Sache gegen den BGV erneut eine Scheckzahlung. Mit Schreiben vom 18.10.06 hatte ich in eben dieser Sache die letztmalige Annahme eines übersandten Schecks erklärt und mit Schreiben vom 25.10.06 hatte die Sachbearbeiterin sich für die Zahlung per Scheck entschuldigt.

Ist’s Unfähigkeit oder böse Absicht?

6 Responses to “Der BGV und die Scheckzahlung”

  1. anonymisiert sagt:

    Bei allem Respekt für Ihr Anliegen und in Anerkennung der Tatsache, dass die Zahlung per Scheck zusätzlich Mühne und Kosten auf Empfängerseite verursachen kann, finde ich es dennoch etwas übertrieben, sich darüber in dieser öffentlichen Form zu mokieren.

    So lange eine korrekte Zahlung erfolgt, sollte man dieser Tage froh und glücklich sein. Es sollte vieles anders laufen, als es das in der Praxis tut – aber darüber zu lamentieren, führt nicht wirklich zu einer Änderung.

    Ich habe mit der BGV selbst keinerlei Erfahrung und kann daher auch über deren Verhalten kein Urteil fällen, aber es scheint mir doch zumindest so, als wenn man sich dort bemüht. Das sollte man m.E. durchaus anerkennen – eine öffentliche „Brandmarkung“ erscheint mir deshalb auch nicht unbedingt angezeigt. Letztendlich ist es ja leider doch so, dass es in der Branche deutlich schlimmeres gibt, für das sich die Aufregung auch wirklich lohnt.

    Mit kollegialen Grüßen,

    Horst

  2. anonymisiert sagt:

    Ich denke schon, daß man die (potentiellen) Versicherungnehmer darauf hinweisen sollte, wenn der Versicherer sich Abwicklungsmethoden bedient, die im Zeitalter von online banking und beleglosem Zahlungsverkehr völlig antiquiert sind.

    Es geht dem Autor des Beitrages sicherlich nicht um den einen Scheck. Wenn jedoch eine Kanzlei mehrere Zahlungseingänge monatlich per Scheck zu verbuchen hat, wird es nicht nur unbequem und teuer, sondern auf die Dauer auch riskant. Und auch für den Versender/Aussteller ist die Zahlung per Scheck unwirtschaftlich.

    Von einem Versicherungsunternehmen der Neuzeit verlange ich eben auch eine neuzeitliche Organisation. Schecks und Wechsel waren zu Fuggers Zeiten ‚mal up to date.

  3. anonymisiert sagt:

    In der Tat, sehr geehrter Herr Kollege Horst: gar nicht zahlen wäre schlimmer, aber macht dies das Verhalten des BGV weniger beklagenswert?
    Sie sprechen von Mühen und Kosten auf Empfängerseite. Konkret heißt das, den eingegangenen Scheck abtrennen und abstempeln, ein Einreichungsformular per Hand (oder Schreibmaschine, wenn eine solche überhaupt noch im Büro steht) ausfüllen, Scheck und Formular vom RA unterzeichnen lassen, beides zusammenheften und dann per Post (Porto!) zu verschicken (wenig empfehlenswert) oder zur Bank zu bringen. Jedes Mal wenn per Scheck gezahlt wird!
    Es heißt aber auch – und da wird es für potentielle Kunden doch durchaus interessant – dass Gutschriften weniger schnell erfolgen als per überweisung, dass damit auch zB. Klagen später eingereicht, Gutachten später in Auftrag gegeben werden können usw. Vor allem aber bei Unfallregulierungen – wenn diese auch nicht Gegenstand des Blogs sind – dass Ersatzleistunge später an Geschädigte erfolgen. Und warum dies: weil ein Versicherer sich weigert zur Kenntnis zu nehmen, dass die Zahlung per Scheck überholt ist (s. Kommentar RA Hoenig) und aus nicht nachvollziehbaren Gründen sich weigert, moderne Technik zu dem Zweck einzusetzen, Scheckzahlungen wenigstens an die zu vermeiden, die sich eindeutig dagegen ausgesprochen haben.
    Und wenn es sich bei dem Letzteren um jemanden handelt, der seit Jahren mit dem Versicherer aus guten Gründen über Kreuz liegt, dann kommt der Verdacht auf, dass es sich hierbei um reine Schikane und nicht nur um ein nachsehbares Versehen handeln könnte (und hätten Sie die Antwort auf meine erste Aufforderung, keine Scheckzahlung mehr zu leisten, gelesen, dann schiene auch Ihnen dieser Verdacht naheliegend). Auch *das* zu erfahren, haben potentielle Versicherungsnehmer das Recht.

  4. anonymisiert sagt:

    […] Der Beitrag vom 10.11.06 ist noch nicht vergessen, da schlägt der nächste Scheck der BGV-Tochter ein. *Selbstverständlich* war auch hier mein gerahmter Hinweis in der Deckungsanfrage / Vorschussanforde- rung enthalten, dass (und warum!) nur Scheckzahlungen akzeptiert werden. *Natürlich* war die Zwei-Wochen-Frist überschritten worden. Damit nicht genug hatte man den geforderten Vorschuss (1,3 Mittelgebühr bei Kauf eines multi-mangel- behafteten Gebraucht-Wohnmobils von einem sich als Privatmann gerierenden gewerblichen Verkäufer mit Gewährleistungsausschluss und Erwerb sowohl über ebay als auch mittels Kaufvertrags) um rund 150 EUR auf “angemessene” 450 EUR gekürzt. […]

  5. anonymisiert sagt:

    Ich selbst bin Geschädigter eines BGV Kunden gewesen und habe in der Schadenanzeige meine Bankverbindung angegeben, nach 10 Tagen hatte ich das Geld auf meinem Konto (überwiesen vom BGV).

    Außerdem Danke für den TIP, diese Rechtschutz ist deutlich günstiger als meine bisherige DAS.

  6. anonymisiert sagt:

    @ Georg Wolf:

    Bestätigt das nun meine Vermutung „reine Schikane mir gegenüber“ oder hat man einfach dazu gelernt?
    Ich freue mich jedenfalls für Sie und nehme – positiv denkend – einfach einmal Letzteres an.

    RAUG