Rechtsanwalt Ludwig Scheffler aus der Kanzlei Häring & Kollegen in Eichstätt schickt der Redaktion einen Erfahrungsbericht über den D.A.S., der die schlechten Erfahrungen anderer Kollegen mit diesem Versicherer einmal mehr bestätigt:
Schnell sind sie ja bei der DAS. Nur leider gewöhnlich mit der Ablehnung von Ansprüchen. Auf eine Deckungsanfrage Anfang Oktober erhielt ich nach einer Woche die nette Auskunft:
„… wir übernehmen im Rahmen der ARB Rechtsschutz für die schuldrechtliche Auseinandersetzung.“
Soweit so gut, dachte ich mir. Am Ende des Faxes fand ich statt der sonst üblichen Zahlungsankündigung jedoch folgenden, für mich neuen Passus:
„Wir gehen davon aus, dass Sie die Kosten von der Gegenseite hereinholen.“
Auf meine sofortige Rückfrage, ob die DAS ernsthaft die Zahlung verweigert erhielt ich zwei Tage später die lakonische Antwort:
„Soweit die Gegenseite zur Zahlung verpflichtet ist, sollten die Kosten auch dort geltend gemacht werden. Der Rechtsschutzversicherer trägt nicht die Kosten, zu deren Erstattung ein Dritter verpflichtet ist.“
Erst auf meine Fristsetzung zur Zahlung mit dem Hinweis, dass die Rechtsanwaltsgebühren durch den Rechtsschutzversicherer vorzustrecken sind und dann erst im Wege des Regresses vom Gegner erstattet wird, erfolgte die Zahlung.
Es ging übrigens um den stolzen Betrag von gigantischen 46,41 Euro…
Der D.A.S. ist eben ein Versicherer, der sehr sorgsam darauf achtet, daß er keinen Euro zuviel ausgibt. Kostet es, was es wolle.
Die Versicherungsnehmer können sich bedanken, daß wegen dieses Verhaltens wertvolle Ressourcen beim Versicherer und beim Anwalt ohne Sinn und Verstand vergeudet werden. Jemand, der möchte, daß die Prämien, die er an einen Versicherer zahlt, sinnvoll verwendet werden, wird sich über solche Berichte sicher seine Gedanken machen.
Und für solches Regulierungsverhalten gibt es dann jährlich auch die verdiente Quittung.
… nur wenn ich mir oben die überarbeitete Beschwerdestatistik anschaue kommen DAS und ARAG doch noch ziemlich gut weg…
Eine interessante Interpretation, das letzte Drittel soll „ziemlich gut“ gut sein.
So was ist bei mir definitiv ziemlich s c h l e c h t, da liegen nämlich zwei Drittel bessere davor!
Ganz ausgezeichnet! Endlich findet der DAS selbst einmal klare Worte für seine gängige Regulierungspraxis. Versicherte des DAS müssen auf den Eintritt eines Schadenfalls gar nicht erst lange warten – der Schaden für den Versicherten besteht schon im Abschluss der Rechtsschutzversicherung selbst.
Mein Fazit:
Eine Versicherung die jährlich etwas kostet, die aber niemals zahlt – DAS braucht kein Mensch.
@ iso:
Unter den Blinden sind die Einäugigen Könige :-)…
hat man den Gegner eigentlich nicht ohnehin aufzufordern die Kosten zu zahlen? Gehört das nicht zu den Pflichten des Anwalts?
@ Berg
Ja, sicher, das wird ja auch gemacht. Aber in der Zeit, die manche Gegner brauchen, bis sie zahlen, ist der Anwalt verhungert.
Glücklicherweise hat der Gesetzgeber Mitleid gehabt und sich den § 9 RVG ausgedacht. Danach darf ein Anwalt von seinem Mandanten das voraussichtlich anfallende Honorar im Voraus verlangen. Und wenn der Mandant einen Vertrag mit einem Rechtsschutzversicherer hat, muß der Versicherer diesen Vorschuß an den Anwalt zahlen.
Sollte dann der seltene Glücksfall eintreten und der Gegner hat endlich Zeit hat, um zu zahlen, bekommt der Rechtsschutzversicherer das Geld. Wenn nicht, dann nicht. Und genau dafür bezahlt der Mandant (und viele andere) vorher bereits lange Zeit teure Prämien an den Versicherer.
Es gibt nun Versicherer, die haben das Prinzip verstanden. Und freuen sich, wenn sie ihrem Kunden helfen konnten. Das ist erfreulich.
Aber es gibt andere, die meinen, daß sie die Prämien ihrer Versicherungsnehmer lieber für sich selbst verwenden. Das ist ärgerlich. Deswegen sollte man um solche Versicherer besser einen grooooooßen Bogen machen.