….. so lautet der neueste Werbe-Slogan dieser Versicherung.
Dieser beeindruckende Satz hat was für sich. Auf die Abrechnung einer Bußgeldsache 03.Juli 2006 haben wir jetzt Freistellungsklage erhoben. 12,- € Gerichtsgebührenauslagen für eine Akteneinsicht sind es diesem Unternehmen wert, eine Honorarabrechnung vollständig „liegen zu lassen“.
Ja, mit dieser RSV kann man schon rechnen, nur wie ………
SIe machen Witze?
….. nö, Herr Hönig.
Die nächste Freistellungsklage gegen diesen Laden liegt schon im Rohr.
Bin allerdings gespannt darauf, ob die RSV sich bei dieser Gelegenheit immer noch auf die Schenkel klopft und wer die blauen Flecken am Ende davon trägt.