Mein Mandant hat das Pech bei der ARAG versichert zu sein. Wie man das ja öfter erlebt, gleicht die ARAG meine Abschlussrechnung lediglich knapp über der Hälfte aus. Es handelt sich um eine OWI-Sache bei der ich nach Einspruchrücknahme nach Aussetzung der Verhandlung auch eine Gebühr nach 5115 VV abgerechnet habe. Ich fordere die ARAG also auf, mir doch bitte mitzuteilen, welche Gebühren sie ausgeglichen haben und weshalb sie niedrigere Gebühren für angemessen halten. Ausführlich begründe ich, weshalb Nr. 5115 VV angefallen ist und weshalb die Telekommunikationspauschale zwei mal angefallen ist etc. Ich bin also bereit, sachlich zu diskutieren.
Die ARAG antwortet:
… in o.g. Sache halten wir Zahlungen für angemessen. (Schön! Anmerkung des Autors) Es ist nicht ersichtlich worin der erhöhte Aufwand liegen soll, da es doch überwiegend um die Befreiung vom persönlichen Erscheinen ging. …
Dies ist an Frechheit kaum zu überbieten. Seitenlange Stellungnahmen und Beweisermittlunganträge werden unterschlagen. Genauso die Tatsache, dass aufgrund dieser Anträge die Verhandlung ausgesetzt werden musste, um umfangreiche Nachermittlungen durchzuführen. Erst als diese uns keine Chance mehr auf Erfolg gelassen haben, wurde der Einspruch zurückgenommen und der ARAG eine zweite Terminsgebühr erspart. Insgesamt vier Seiten Honorarbegründung! Zudem wird immer noch nicht mitgeteilt, welche Gebühren ersetzt werden, auf Rechtsprechung und Argumente bzw. Literaturhinweise wird mit keiner Silbe eingegangen.
Es scheint, dass das Gericht der ARAG erklären muss, wie eine ordnungsgemäße Abrechnung auszusehen hat. Eine Menge Arbeit für mich und Unannehmlichkeiten für den Mandant. Schade.