WGV reagiert auf Beiträge im RSV-Blog

Der Kollege Witopil reklamiert das Verhalten des Rechtsschutzversicherers und veröffentlicht dann dessen Reaktion.

Löblich ist, daß man bei der WGV das RSV-Blog liest. Bezeichnend ist allerdings die Argumentation des Versicherers. Er zeigt auf, daß verschiedene Fragen noch nicht höchstrichterlich geklärt seien. Das ist zutreffend: Es gibt tatsächlich einige Streitfragen, die noch auf ihre Beantwortung durch die Obergerichte warten.

Die Qualität eines Versicherers und seiner Leistungen erweist sich aber nicht darin, daß man bis dahin die Antworten so gibt, wie sie dem Versicherer gefallen. Gute und empfehlenswerte Versicherer schreiben in solchen Fällen:

Die Rechtsfrage ist streitig und noch nicht entschieden. Gleichwohl möchten wir Ihnen den Versicherungsschutz gewähren, für den Sie bezahlt haben, und verzichten auf grundsätzlich mögliche Einwendungen.

Kulanz und Kundenfreundlichkeit ist die Selbstverständlichkeit, die man von einem Versicherer erwarten kann. Nicht stures Beharren auf einer Ansicht, die allein dem eigenen Interesse dient.

17 Responses to “WGV reagiert auf Beiträge im RSV-Blog”

  1. anonymisiert sagt:

    @ RA Hoenig
    Wenn ich Sie nicht kennen würde, hätte ich auf Anhieb gesagt, Ihre Vorstellung von einer RSV ist mindestens naiv, wenn nicht sogar realitätsfern.
    Ich denke an diesem Blog kann man sehen, daß die von Ihnen geforderte Einstellung von RSVen nicht üblich ist.
    Denn das Blog meckert nicht nur. Immer wenn den Autoren eine RSV unterkommt, die den von Ihnen geforderten Ehrenkodex ernst nimmt, wird sie sofort gelobt.
    Leider kann man nur vereinzelt Lob lesen.

  2. anonymisiert sagt:

    Hallo Herr RA Hoenig,

    als der unmittelbar Betroffene erlaube ich mir, mich persönlich an Sie zu wenden.

    Wann ist eine RSV aus Ihrer Sicht kundenfreundlich? Wenn sie brav jede Honorarforderung des RA begleicht? Kundenorientierung hat doch mit dem Honorar des Anwalts nichts, aber rein gar nichts zu tun. Die RSV ist Treuhänder der ihr von den Kunden anvertrauten Gelder (= Prämien). Solange es nicht ausdiskutiert ist, ob dem Anwalt ein Honorar in bestimmter Höhe zusteht (Stichwort z.B.: Terminsgebühr außergerichtlich?), kann trefflich über die Berechtigung einer Honorarforderung gestritten werden.

    Was soll daran Kundenorientiert und / oder kulant sein, wenn etwas bezahlt wird, was zumindest nach Meinung vieler Gerichte nicht bezahlt werden muß?

    Kundenorientierung und Kulanz sind zu bemessen an Faktoren wie Schnelligkeit der Bearbeitung, Deckungszusagen in Fällen, die an sich nicht gedeckt sind uä. Hierüber (!) finde ich im Blog nehezu keinen Eintrag. Wenn die RSV angeblich so schlimm sind, warum wird dann nicht mit dem Mandanten direkt abgerechent? Die überwältigende Anzahl der RAe schätzt es, dass mit einem RSV ein Partner zur Seite steht, der schnell reagiert und vor allem auch schnell überweist. Es geht im Blog aber fast ausschließlich um angeblich fälschlich beschnittene Honorare.

    Schade eigentlich, denn hier wird seites des Blog eine große Chance vertan.

    Grüße aus Stuttgart
    Ralf Pfeiffer

  3. anonymisiert sagt:

    Hallo Herr Pfeiffer,

    1.
    „Kundenorientierung und Kulanz sind zu bemessen an Faktoren wie Schnelligkeit der Bearbeitung, Deckungszusagen in Fällen, die an sich nicht gedeckt sind uä.“

    Da haben Sie zweifelsohne Recht. Aber genau darauf, dass die Schnelligkeit der Bearbeitung zu wünschen übrig lässt, dass es an Kulanzleistungen mangelt etc. müssen doch leider die Autoren immer wieder hinweisen. Es liegt zweifelsohne in der Natur der Sache, dass dabei eher ein Fehler (der nicht vorkommen soll) eher hervorgehoben wird als ein Verhalten, das man als normale Reaktion erwartet. Machen Sie sich aber auch einmal Gedanken darüber, ob das Verhältnis positiver zu negativen Berichten der Autoren nicht die tatsächliche derzeitige Lage widerspiegelt?

    2.
    „Wenn die RSV angeblich so schlimm sind, warum wird dann nicht mit dem Mandanten direkt abgerechent?“

    Weil die RSV ihren Kunden beigebracht haben, dass das Einholen der Deckungszusage wie das Führen der Korrespondenz mit dieser bis hin zur Abrechnung die verdammte Pflicht und Schuldigkeit der Rechtsanwälte seien – und selbstverständlich unentgeltlich zu erbringen!. Wie oft schon habe ich in 30 Jahren den Satz hören müssen: ich wollte die Deckungszusage selbst einholen, aber die XYZ-RSV hat mit gesagt, mein Rechtsanwalt soll das schriftlich machen. Ich würde doch lieber dem Mandanten sagen: soviel Euro verlange ich für meine Arbeit und die sind im Voraus zu zahlen, als dass ich mich mit einer RSV herumschlagen muss, der ich die vom Mandanten erteilten Informationen weitergeben muss, die von *mir* wissen will, ob der von mir als „Ehepartner“ und dem Vor- und Familiennamen bezeichnete Mandant mit dem Versicherungsnehmer gleichen Nachnamens verheiratet ist (so tatsächlich geschehen!), der von mir Unterlagen haben will, die *ich* zur Mandatbearbeitung nicht brauche und mit der ich mich bei der Abrechnung dann um 12 oder 20 EUR streiten muss.

    3.
    „Die überwältigende Anzahl der RAe schätzt es, dass mit einem RSV ein Partner zur Seite steht, der schnell reagiert und vor allem auch schnell überweist.“

    Nicht ganz unrichtig – nur muss es statt „dass“ nach dem Komma „wenn“ heissen.

    4.
    „Es geht im Blog aber fast ausschließlich um angeblich fälschlich beschnittene Honorare.“

    Das sehe ich anders. Nur fehlt mir die Zeit, hier jetzt eine Statistik aufzustellen. Aber nehmen wir doch einmal den Beitrag vom
    10. Oktober 2006, 13:51 Uhr — geschrieben von: RA Witopil:
    Dieses Unternehmen schafft es doch immer wieder, in Bußgeldsachen die Zahlung der Schlußhonorarnote zu verschleppen, weil man angeblich einen Nachweis für die angefallene und offenkundige Gebühr gem. KV 9003 GKG benötige, deren Betrag niemals schwankt und immer 12,- € beträgt – und, sollte die Gebühr für eine weitere Akteneinsicht angefallen sein, dann eben auf den Betrag von 24,- € lautet.
    Natürlich geht es da *auch* um bestrittene 12 oder 24 EUR, im Kern doch aber darum, dass Ihr Sachbearbeiter diesen Punkt zum Anlass nimmt, auch die sonstige Vergütung nicht zu überweisen.

    5.
    „Die RSV ist Treuhänder der ihr von den Kunden anvertrauten Gelder (= Prämien).“

    Und *das* macht es erforderllich, es auf einen Rechtsstreit über die Frage, ob 1 oder 2 Pauschalen zu zahlen sind – wir diskutieren da über 20 EUR + USt!! – es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, der – abgesehen von der Arbeitsleistung Ihres Sachbearbeiters zwischen 87 und 174 EUR an RA-Gebühren und 75 EUR Gerichtskosten verschlingt??

    Oder:

    Beitrag 19. Juli 2006, 10:01 Uhr — geschrieben von: RA Witopil:

    Kostenrechnung vom 03.07.2006
    Reaktion der WGV: wir bitten um Mitteilung weshalb die Gerichtsakten 2x angefordert wurden. Für welche Position fällt der Betrag von Euro 5,10 an ?

    Oder:

    Beitrag vom 12. Juni 2006, 16:37 Uhr — geschrieben von: RA Witopil

    Antwort auf Vorschußanforderung (vor der Hauptverhandlung):
    „Betrag: 100 €. Angemessener Vorschuß; bislang fand noch keine Hauptverhandlung statt”.

    Hat der Sachbearbeiter noch nie § 9 RGV gelesen, noch nie etwas von Vorschuss gehört??

    Das Verhältnis RSV – RAe müsste sicherlich vertiefter und gründlicher diskutiert werden, als es der Raum hier und meine Zeit möglich machen. *Unkommentiert* konnte Ihr Beitrag aber nicht stehen bleiben!

    MfG

  4. anonymisiert sagt:

    Hallo Herr RA Groß,

    leider bestätigen Sie durch Ihre Formulierung „Das Verhältnis RSV – RAe müsste sicherlich vertiefter und gründlicher diskutiert werden, als es der Raum hier (…) möglich machen.“ meine bereits oben geäußerte Meinung. Es wird wirklich eine große Chance vertan…!

    Nur kurz zu Ihren Ausführungen:
    ad 1. und 3.:
    Prämienaufkommen der RSVen 2005:
    rund 2.400.000.000 EUR.

    Anzahl Schadenfälle 2005 gesamt:
    2.612.822

    Zahlungen auf diese Schadenfälle:
    rund 1.310.000.000 EUR.

    Teilen Sie letztere Zahl durch die Anzahl der RAe und Sie wissen, was die RSVen pro RA leisten !
    Teilen Sie die Anzahl der Schadenfälle durch die Zahl der Einträge hier im Blog, und Sie wissen, was die RSVen leisten.

    ad 4. – 6.:
    Angesichts der eben erwähnten Zahlen macht es für ein Unternehmen schon einen Unterschied, ob im Einzelfall EUR 40 oder eben nur EUR 20 auf eine Position bezahlt werden muß. Sie sehen nur das einzelne Mandat, ein Versicherer muß (auch) das Ganze im Auge haben.

    Grüße aus Stuttgart
    Ralf Pfeiffer

  5. anonymisiert sagt:

    Ich kann Herrn Pfeiffer in vielem nur zustimmen.
    Wenn die Versicherer den Anwälten nur Ärger bereiten, weshalb sind diese
    dann nicht so konsequent und lehnen rechtsschutzversicherte Mandate schlichtweg ab ?
    Ich denke hier wird vergessen, dass beträchtliche Einnahmen nur deshalb erzielt werden weil eine RSV besteht.
    Wieviele Kunden würden mit Bussgeldsachen zu Ihnen kommen, wenn
    sie statt 50 € Busse 500 € Anwaltskosten bezahlen, selbst wenn eingestellt wird.
    Mein Anwalt hat in einer 75 € Owi über 600 € verdient, der Erfolg war gleich null.
    Da kann ich jeden Versicherer verstehen, wenn er strittige Gebühren nicht
    in der gewünschten Grosszügigkeit ausgleicht.

  6. anonymisiert sagt:

    @ Ralf Pfeiffer

    Welche Chancen sind vertan, wenn dieses Blog das leistet, für was es geschaffen ist ?

    In @ RA Anders ist aufgezeigt, dass das Blog keine „Meckerkiste“ ist. Wenn gleich ich zur Kenntnis nehme (bzw. vermute), dass der Kollege hier auch (indirekt) moniert, dass man nicht mehr über lobenswertes Verhalten im Blog lesen kann.

    Sind rd. 304000 Zugriffe auf diese Site nicht Beleg dafür, dass es für eine bestimmte Größe X an Bürgern dieses Landes Anlaß genug gibt, hinter Rechtsschutzsystemen – und nicht nur hinter diese – Fragezeichen setzen ?

    Das Rechenexempel mit 1.310.000.000 EUR Schadensaufwand beeindruckt mich – es tut mir leid – allerdings nicht.
    Dieses stellt sich pars pro toto doch als der „Job“ der Versicherung dar, insbesondere wenn sie ihre Vertragspflichten ernst nimmt.
    Versicherungen bestehen doch auch darauf, dass der VN seinen „Job“ macht, wenn es um die pünktliche Einhaltung der Gegen-(Vor-)Leistungspflicht ihrer Kunden geht, d.h. die Zahlung der Beiträge.

    Gut finde ich, dass mit @ Ralf Pfeiffer eine detaillierte Auseinandersetzung in Gang kommt. Schon dadurch ist auch ersichtlich, dass keine Chancen vertan werden. Mir wäre allerdings viel viel lieber, dass hier nicht Einzelne „das-Rad-neu-erfinden“ müssen; dazu haben Sie, Herr Pfeiffer, Verbände und wir Anwälte ja auch. Und schließlich sitzen wir alle in einem Boot, die Rechtssachen des VN !!

  7. anonymisiert sagt:

    @ Karl Heinz

    Warum haben Sie denn dann einen Anwalt beauftragt, wenn die Sache aussichtslos war?

    Erwartet ein VN denn, dass ein Anwalt hellseherische Fähigkeiten hat (und das alles – neben der nicht bezahlten – Deckungsanfrage für unterdurchschnittliche Honorare ??)

    MIt solchen Argumenten führen Sie sich als Mandant selbst ad absurdum (oder wollen Sie das bezeichnende Bäckerargument lesen, dass das Brot bezahlt werden muß, auch wenn es nicht geschmeckt hat)

  8. anonymisiert sagt:

    @ Ralf Pfeiffer

    „Die RSV ist Treuhänder der ihr von den Kunden anvertrauten Gelder (= Prämien). “

    „Prämienaufkommen der RSVen 2005:
    rund 2.400.000.000 EUR.
    Anzahl Schadenfälle 2005 gesamt:
    2.612.822
    Zahlungen auf diese Schadenfälle:
    rund 1.310.000.000 EUR.“

    Haben die Treuhänder die Differenz von 1,1 Milliarden Euro (!) eigentlich an ihre Kunden zurückgezahlt?

  9. anonymisiert sagt:

    @RA Schepers:

    Können Sie sich vorstellen, dass RSVen auch Rückstellungen bilden müssen für noch nicht gemeldete Fälle (sog. Spätschadenreserve) bzw für Fälle, die noch nicht endgültig abgewickelt sind?
    Die Diskussion hier und in anderen Beiträgen zeigt mir ganz deutlich: sehr viele Anwälte haben keine Ahnung über die und von der Arbeitsweise eines Rechtsschutzversicherers (oder eines anderen Versicherers). Versicherer haben Geld, bauen sich Paläste und leben in Saus und Braus.
    Liebe Anwälte: denkt einfach weiter so und sägt fleissig an dem Ast auf dem ihr mit sitzt. Jeden Anwalt müßte eigentlich entsetzen, dass nur 47% der Deutschen eine Rechtsschutzversicherung haben, Tendenz weiter sinkend. Der Kuchen wird für die 140tsd Anwälte nicht größer, dank dem neuen RDG eher sehr schnell viel kleiner. Warum sind McLaws und Telefon- oder Internetrechtsberatungen wohl so erfolgreich? Darüber lohnt sich, mal nachzudenken! Nicht über die Frage, wie ich im rechtsschutzversicherten Mandat den letzten Cent herausquetschen kann.

    Wie eingangs erwähnt, die Chance zum offenen Dialog wäre da, wird hier aber verschenkt.

    Grüße aus Stuttgart
    Ralf Pfeiffer

  10. anonymisiert sagt:

    @ Ralf Pfeiffer

    Natürlich haben wir Anwälte keine Ahnung von der Arbeitsweise der Versicherungen. Mir fehlt es auch sicherlich an den intellektuellen Fähigkeiten, das alles nachzuvollziehen. Nur zwei Beispiele für dieses Defizit meinerseits:
    Müssen die Versicherungen in allen Fällen zahlen, in denen sie Rückstellungen bilden?
    Wurden nicht im Jahr zuvor schon Rückstellungen gebildet für die laufenden Verfahren, auf die dann im Jahr 2005 gezahlt wurde? Und sind diese Zahlungen nicht in den von Ihnen genannten Beträgen erhalten?

    Um es mal ganz deutlich zu sagen: Die Versicherungen verdienen an den Versicherungsnehmern. Und das ist auch völlig legitim und richtig.

    Nur kann ich Argumente wie „Treuhänder der Kunden“ und „Solidargemeinschaft der Versicherten“ nicht hören. Diese Vokabeln höre ich andauernd, wenn die Versicherung zahlen soll, aber nie, wenn über die Gewinne der Versicherungen diskutiert wird.

    Wir Anwälte sind keine Blutsauger, die aus rechtsschutzversicherten Mandanten alles rausquetschen wollen, was nur geht. Aber wir verbringen immer mehr Zeit mit unnötigen Schriftwechseln mit der RSV.

    McLaw, Telefon- und Internetrechtsberatung nimmt uns vielleicht den einen oder anderen Kunden, er bringt aber auch neue. Eine vernünftige Beratung kann man eben nicht mal eben am Telefon leisten. Aber vielleicht fehlt den Versicherern das Verständnis für die anwaltliche Arbeitsweise genauso wie umgekehrt.

  11. anonymisiert sagt:

    @RA Witopil

    Als der Anwalt beauftragt wurde wusste ich natürlich nicht, dass die Sache aussichtslos war. Es handelte sich offenbar um einen Abstandsverstoss und wie sie sich denken können weiss man nicht immer wann man wem wie nahe aufgefahren sein soll.
    Und vom Anwalt erwarte ich auch keine hellseherischen Fähigkeiten. Ich habe mich aber hinterher etwas mit der Materie befasst weil mir die Rechnung doch sehr hoch vorkam. Dabei habe ich erfahren dass ein Anwalt es weitgehend in der Hand hat Gebühentatbestände anfallen zu lassen, indem er bspw die Abgabe ans Gericht abwartet und erst dann spätestens 2 Wochen vor dem Termin das Rechtsmittel zurücknimmt. Null Aufwand, maximaler Verdienst. Ein nichtrechtschutzversicherter Mandant würde dem Anwalt-entsprechendes Wissen vorausgesetzt- seine Rechnung um die Ohren hauen. Ich gehe wegen sowas jdfls nicht mehr zum Anwalt.

  12. anonymisiert sagt:

    @Karl Heinz

    Was Sie hier schreiben ist natürlich hochinteressant.

    Aber wie kommen Sie zu der Feststellung: „Null Aufwand, maximaler Verdienst.“

    Hat Ihr Anwalt nach dem Besuch in seiner Kanzlei „Daumen gedreht“ oder noch schlimmer, schon während der Sprechstunde.

  13. anonymisiert sagt:

    @Karl Heinz

    Haben Sie Ihren Anwalt denn vor der Beauftragung einmal nach den zu erwartenden Kosten befragt?

    Haben Sie überhaupt einmal darüber nachgedacht, wie hoch der Zeitaufwand Ihres Anwaltes gewesen sein könnte?

    Wenn nicht, so wurde eine solche Einstellung hier einmal sehr zutreffend mit „Vollkasskomentalität“ beschrieben. Dieses ist ein Problem der Anwälte und Rechtsschutzversicherungen und beiderseits hausgemacht.

    @ Hr. Pfeiffer

    Natürlich ist eine RS-Versicherung auch für uns Anwälte manchmal vorteilhaft. Dies aber nicht, wenn die Fallbearbeitung hierdurch erheblich zeitaufwendiger und ärgerlicher wird. Schlechte oder fehlende Begründungen der Leistungsfreiheit, aber auch die Einstellung:“Wir zahlen nicht, bis über eine Gebührenfrage höchstrichterlich entschieden wurde“, führen hierzu.

    Der Ärger mit den RSV hat sich nach meiner Erfahrung seit der Einführung des RVG etwa verdreifacht.

  14. anonymisiert sagt:

    @ RA Axmann:

    ist hieran die RSV oder das RVG schuld…?

  15. anonymisiert sagt:

    @Hr. Pfeiffer

    jedenfalls fragen Sie nicht, ob ich daran schuld bin. Die Antwort kennen Sie. Die RSV.

    über die Vor- und Nachteile des RVG kann man trefflich streiten. Ich halte das RVG für mißlungen.

    Fakt ist aber, daß schlechtes Regulierungsverhalten der RSV deutlich zugenommen hat, während die positiven Erfahrungen zwar auch vorkommen, aber deutlich abgenommen haben. Ich denke dies liegt an Einsparungsmaßnahmen. Dies sollte aber nicht das Problem der Anwälte sein, wird von den RSV jedoch zu einem gemacht.

    Gegenfragen:

    Warum wird seitens der Sachbearbeiter nicht viel öfter das telefonische Gespräch gesucht?

    Warum wird dies offenbar von uns erwartet?

    Warum erhalten wir dummerhaftige und unbergründete Ablehnungen, die wir unseren Mandanten erklären müssen?

    Warum müssen Rechtsstreite über Gebührenfragen wegen Nichtigkeiten geführt werden (Mittelgebühr, 14 RVG, Terminsgebühr)?

    Ich könnte fortfahren, will es hierbei aber belassen.

  16. anonymisiert sagt:

    @ Ralf Pfeiffer

    wenn ich mich richtig erinnere, haben die Versicherungsverbände, die BRAK, der DAV, bei den gesetzgebenden Beratungen mit an „den runden Tischen“ gesessen und letztlich nicht nur die Verbände der Versicherungen haben das RVG abgenickt.

    Und noch eins: die RSVen haben, kaum war das Paket in trockenen Tüchern, verkündet, und dies lauthals, dass wegen der schlimmen Rechtsanwaltskosten die Beiträge angepasst werden müssten“.

    Mit der Diskussion über „Ei oder Henne“ ist (jetzt haben wir halt mal dieses faktum) kein Blumenstrauß zu gewinnen.

  17. anonymisiert sagt:

    @ Ralf Pfeiffer

    „leider bestätigen Sie durch Ihre Formulierung „Das Verhältnis RSV – RAe müsste sicherlich vertiefter und gründlicher diskutiert werden, als es der Raum hier (…) möglich machen.” meine bereits oben geäußerte Meinung. Es wird wirklich eine große Chance vertan…!“

    Sie fühlen sich zu Unrecht durch meine Ausführungen in Ihrer Ansicht bestätigt, das RSV-Blog vergebe „eine große Chance“. Ich meinte nicht mehr und nicht weniger, als dass ich *allgemein* zu unserem Verhältnis zu sagen hätte, aber nicht indem ich hier in ein kleines Kästchen schreibe, sondern z.B. am runden Tisch.
    Im übrigen: Ihre (will sagen: der RS-Versicherungswirtschaft) Art der Auseinandersetzung uns besteht doch idR darin, das uns ein Sachbearbeiter auf eine detaillierte Rechnung einen geringeren Betrag überweist – kommentarlos oder bestenfalls noch mit dem Satz, „haben wir den uns angemessen erscheinenden Betrag angewiesen“.
    Es ist das Verdienst dieses Blogs, wenn überhaupt eine Auseinandersetzung stattfindet. DAS haben *dessen Autoren* geschafft!

    2.
    „Teilen Sie letztere Zahl durch die Anzahl der RAe und Sie wissen, was die RSVen pro RA leisten !“

    Oooch, Herr Pfeiffer! Nicht doch! Soll ich jetzt reuig in mich gehen ob meiner Undankbarkeit? Die RS-Versicherungswirtschaft als Wohltäter der RAe, als altruistische Helfer der Menschheit? Alles ohne eigenes Gewinnstreben, nur um uns zu alimentieren? Die 1,1 Mia. Euro das unwillkommene Abfallprodukt dieser Wohltätigkeit?

    So, und nun schreibe ich an anderer Stelle in diesem Blog einen *positiven* Beitrag über die Karlsruher RSV!

    MfG

    UG