Die Mindestgebühr beim ADAC – unverändert

Der ADAC stellt den Sinn eines Vorschusses auf den Kopf. Die Sachbearbeiter wollen nur dann den Vorschuß auf die Gebühr zahlen, wenn die Gebühr bereits angefallen ist. Das ist hier bereits erörtert worden.

Ich habe interveniert und versucht, den Sachbearbeitern des ADAC das Wesen eines Vorschusses nahe zu bringen. Große Hoffnung hatte ich nicht, daß mir das gelingen würde. Die Reaktion, die auf meine Intervention erfolgte, hat mich dann aber doch überrascht:

Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,

wir danken Ihnen für Ihr Schreiben.

Urteil des AG München zum angemessenen Vorschuß 213 C 9287/05

Der Rechtsanwalt kann gem. § 9 RVG nur einen angemessenen Vorschuß fordern. Zur Recht verweist die Beklagte darauf, dass bei der Vorschußberechnung die maßgeblichen Kriterien des § 14 RVG darzulegen sind, wenn mehr als die Mindestgebühr vorschussweise verlangt wird.

Anhand der uns vorliegenden Informationen bzw. Unterlagen können wir noch keine Mitwirkung an einer Erledigung feststellen.

Es ist wirklich nicht zu fassen. Da kramt die Sachbearbeiterin eine Entscheidung aus dem Jahre 2005 heraus, die dem ADAC schon mehrfach – zur Recht – um die Ohren gehauen wurde, weil sie falscher eigentlich nicht sein kann.

Das ist die bayerische Unbelehrbarkeit, wie ich sie vom ADAC gewohnt bin. Den Versicherungsnehmer wird’s nicht freuen, daß er meine Kostennote nun selbst ausgleichen muß.

One Response to “Die Mindestgebühr beim ADAC – unverändert”

  1. anonymisiert sagt:

    Wie schreibt doch ein Anonymus „XY“ in seinem Beitrag:

    https://rsv-blog.de/einstweilige-verfugung-gegen-den-das

    „Für mich steht nach diesen Artikeln eines fest: Wenn ich einen Anwalt brauche, lasse ich mir einen Anwalt von meinem Versicherer empfehlen, denn nur so scheint für mich gesichert, dass ich nicht der Leidtragende im Streit zwischen Anwalt und Versicherung werde.“

    Also, wer verursacht Leid, das von einem Zeitgenossen zu tragen ist ? Der Anwalt, weil er Vorschußrechnungen auf gesetzlicher Grundlage (§ 9 RVG ) schreibt ? Die RSV, weil sie ihren vertraglichen Verpflichtungen dem VN gegenüber nicht nachkommt ?

    Und wer ist der Leidtragende ? Antwort: Der Anwalt, der sich auf solche Spielchen einläßt, damit der VN nicht zum Leidtagenden wird.