Einer unserer langjährigen Lieblingsmandanten hat Post vom ADAC bekommen. Wir hatten vor ein paar Tagen bei diesem Rechtsschutzversicherer des Automobilsclubs die Erteilung der Deckungszusage für die Verteidigung in einer Bußgeldsache erbeten. Und erhalten.
Der Versicherer schreibt an den Mandanten:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach § 13 Abs. I unserer Verkehrsrechtsschutz – Versicherungsbedingungen (VRB) für beide Vertragspartner bereits nach jedem eintrittspflichtigen Schadenfall die Möglichkeit besteht, den Rechtsschutzvertrag zu kündigen.
Da hat der Club Recht. Aber: Von diesem Recht möchte der ADAC noch keinen Gebrauch machen, teilt er freundlich mit.
Obwohl: Diese neue Bußgeldsache war nicht der erste Versicherungsfall des Mandanten. Und deswegen schreibt der Versicherer:
Zu Ihrem Rechtsschutzvertrag wurden uns seit 14.04.2001 bis heute 17 Schadenfälle gemeldet, für die wir 5.183,49 Euro an Schadenzahlungen geleistet haben. Dies stellt eine überdurchschnittliche Belastung Ihres Versicherungsvertrages dar.
Man könnte meinen, es reicht jetzt. Aber:
Bitte betrachten Sie dieses Schreiben deshalb als fürsorglichen Hinweis. Wir möchten Sie auch weiter gerne als Versicherungsnehmer behalten.
Das sehen die meisten Versicherer ganz anders. Insbesondere die ARAG war bekannt dafür, relativ schnell von dem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Denken sie daran, dass Sie durch Ihr Verhalten die Belastung Ihres Versicherungsvertrages steuern können, damit wir uns nicht gezwungen sehen, den Vertrag zu beenden.
Naja, diese „Drohung“ kann man dann doch leicht verzeihen. Zumal der Versicherte damit durchaus noch einen weiteren Schuß frei hätte. Theoretisch jedenfalls.
Nachdem ich oft und gern über den Club geschimpft habe: Jetzt möchte ich ihn einmal heftigst loben.
[Zusammenhang- und sinnloser Kommentar gelöscht. crh]
Mehr als bemerkenswert solch ein Verhalten; diese Anzahl von
Schäden zu schlucken……… und eine Vorwarnung zu geben !!