Lesen die das eigentlich?

Ich achte sonst tunlichst darauf, mit Rechtsschutzversicherungen nichts zu tun zu haben. In manchen Fällen geht es jedoch nicht anders. Nun habe ich sogar zwei solcher „Mandate“, siehe zpo-mal-neu.

Mit der Allianz führe ich nun wohl eine längere Brieffreundschaft.

Der Mandant leidet unter dem Bescheid einer Waffenbehörde, für den nach dem Gesetz zum Teil der Sofortvollzug angeordnet ist, zum anderen Teil der Sofortvollzug von der Behörde angeordnet wurde. Das ist ein gravierender Eingriff in die Rechte des Mandanten, denn er kann nicht abwarten, wie über seinen Widerspruch entschieden wird, sondern muß seine Erlaubnisse (Jagdschein, etc.) sofort abgeben.

Ich denke, das leuchtet jedem ein?

Wir haben beim Verwaltungsgericht einen Antrag gestellt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen, bzw. wiederherzustellen. Ein solcher Antrag muß, soll er Erfolg versprechen, sorgfältig begründet werden. Das haben wir auf sechs Seiten ausgeführt und der Allianz als Anlage zum Antrag auf Rechtsschutzgewährung übersandt.

Nun kann die Versicherung das einfach ignorieren und die Deckungszusage erteilen. Einverstanden.

Aber diese Antwort führt hier nur zu Bluthochdruck:

Bezüglich des einstweiligen Rechtschutzes, fragen wir an wofür dieser gewünscht wird.

Wir hatten hierfür bislang keinen Kostenschutz bestätigt und sehen auch kein Eilbedürfnis.

Für den Nicht – Eingeweihten ist natürlich denkbar, daß der Antrag völlig unsinnig ist. Eingeweihte wissen, daß ich einer der wenigen Spezialisten im Waffenrecht bin und wir auch zum Thema eine spezielle Website zur Verfügung stellen: Deutsches Waffenrecht. Unterstellen wir also, daß der Antrag und die Begründung tauglich sind.

An die hier Mitlesenden der RSV-Zunft: Was soll man eigentlich in solchen Fällen machen (außer die Deckungszusage vor Einreichung des Antrages abzuwarten)?

Wofür der einstweilige Rechtsschutz gewünscht wird und woraus sich die Eilbedürftigkeit ergibt, steht im Antrag an das Gericht und ergibt sich aus dem der RSV eingereichten Bescheid der Behörde.

Copy & Paste! Ich werde der Allianz den Antrag noch einmal im Fließtext des Antwortschreibens zur Verfügung stellen.

2 Responses to “Lesen die das eigentlich?”

  1. anonymisiert sagt:

    Bei der Allianz dient dieses Vorgehen bekanntermaßen der Zinsersparnis. Jeder Rechtsschutzfall wird um mehrere Monate bis zur Zahlung eines Vorschusses hinausgezögert. Auch eine Form von Cash-Management. Man könnte allerdings auch davon ausgehen, daß die Allianz schon bei Eingehung des Vertrags nicht die Absicht hatte, diesen ordnungsgemäß zu erfüllen.

  2. anonymisiert sagt:

    Meine Erfahrung in solchen Sachen: Anrufen und freundlich die Situation erklären. Denn telefonisch erreicht man häufig mehr als auf dem Postweg.

    Weiter viel Erfolg!