Mitdenken – die 3.

Ohne hier wieder einen Sturm im Wasserglas entfachen zu wollen –
(https://rsv-blog.de/mitdenken-wurde-helfen)
– mal wieder ging eine nur mit der Schadensnummer versehene Zahlung der Concordia hier ein. Also wieder Anruf bei der Concordia mit der Bitte, doch den Namen des VN bzw. Mandanten mitzuteilen, um die Zahlung der Akte zuordnen zu können.

Derartiges war, ist und bleibt vermeidbare Mehrarbeit, die durch minimales Mitdenken vermieden werden könnte !

2 Responses to “Mitdenken – die 3.”

  1. anonymisiert sagt:

    Das kennen wir zur Genüge auch von der D.A.S. Die überweisen auch stets ohne Angabe des VN-Namens, nur mit deren Schaden-Nr. und unvollständigem (!!) Aktenzeichen unserer eigenen Akte. Eine Zuordnung ist oft nur unter größten Problemen möglich. Mehrfache Bitten an die DAS, unser eigenes Aktenzeichen doch vollständig in den Verwendungszweck mit aufzunehmen, blieben stets ergebnislos.

  2. anonymisiert sagt:

    Hallo!

    Einfach die Schadensnummer in RA-Micro zum Mandanten speichern. Dann kann man sie über die Suchfunktion auch wieder dem Mandanten zuordnen.

    Viele Grüße!

    Ehem. RA-Fachangestellter 😉