Es gibt auch noch Positives zu vermelden:
Ermittlungsverfahrehren gegen den Mandanten wegen angeblichen überholens bei unklarer Verkehrslage, drohendes Bußgeld 50.- Teuro. Schutzschrift gefertigt, daraufhin Einstellung des Verfahrens.
Gebührennote kurz unterhalb der Mittelgebühr einschließlich „Befriedungsgebühr“ 5115 V RVG an Rechtsschutz Union. Vollständige Zahlung ohne jegliche Diskussion und/oder Rückfrage binnen sieben Tagen. So soll’s sein!
P.S. Inzwischen habe ich erfahren, dass die „Befriedungsgebühr“ ungekürzt stets als Mittelgebühr anzusetzen sein soll, vgl.
http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/rvgreport_2005_401.htm
Na gut, beim nächsten Mal !
Das wär’s doch: immer ein Zuckerl für die RSV einbauen und das Geld dann blitzschnell überwiesen bekommen!! Ein paar Euro verloren, aber Nerven und Zeit gespart! Werd‘ ich mir merken!! 😉