Aus aktuellem Anlass ein kleiner Hinweis:
Eine alltägliche Situation: Ein Verkehrsunfall löst nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aus, sondern zieht auch ein Bußgeld- oder gar Strafverfahren nach sich.
Bei Rechtsschutzversicherungen mit Selbstbeteiligung, stellt sich die Frage, wie oft diese anfällt. Manche Versicherungen sehen das als einheitlichen Lebenssachverhalt an und bringen die Selbstbeteiligung nur einmal in Abzug. Andere Gesellschaften – so z.B. die ARAG – stellen auf die verschiedenen Rechtsgebiete ab – einmal Zivilrecht, einmal Ordnungswidrigkeiten- bzw. ggf. Strafrecht – und bringen die Selbstbeteiligung doppelt in Abzug.
Ein Grund mehr, Rechtsschutzversicherungen ohne Selbstbeteiligung vorzuziehen.
Als regelmäßiger Gastleser erlaube ich mir als Anmerkung das die RSV der Württembergischen Versicherung die Selbstbeteiligung nur 1x pro Schadenereignis in Abzug bringt.
>>Werbung Ende<< *g*
Das kann ich aus eigener (Kunden) Erfahrung bestätigen. Eine Selbstbeteiligung ist nicht empfehlenswert.
Das ist möglicherweise von der jeweiligen ARB-Generation des Rechtsschutzvertrages ihres Mandanten abhängig.Früher wurde die SB jedenfalls pro Leistungsart fällig (also pro Rechtsgebiet) heute wird nach Lebenssachverhalt abgerechnet. Zumindest ist das bei iner, mir gut bekanten, bayerischen Versicherung so 😉
Grundsätzlich sollte im Rahmen eines einheitlichen Lebenssachverhaltes nur einmal die SB anfallen.
Interessant wäre es zu erfahren, ob die Versicherer, die das anders handhaben, dann auch so konsequent sind und auch im Falle des (zugegeben eher seltenen) Erreichens der Deckungssumme diese dann auch mehrfach ansetzen.
Eine diesbezügliche Nachfrage wäre gewiss interessant….