Der Mandant hat 17 Punkte, er ist Berufskraftfahrer. Es geht in einer neuerlichen Sache um einen weiteren Punkt, oder anders formuliert: Um die berufliche Existenz des Versicherungsnehmer des ADAC.
Ich hatte die Diskussion um die Höhe des Honorars mit dem Leistungsverweigerer aus München bereits nach der ersten Instanz geführt. Daran hat sich dann die Diskussion um die Frage der Erfolgsaussicht einer Zulassungsbeschwerde angeschlossen. Darüber hatte ich bereits hier berichtet.
Die selbe Sachbearbeiterin, die seinerzeit die Versicherungsleistung zunächst verweigerte, hat nun meine Zulassungsrechtsbeschwerde erhalten, zusammen mit der Kostennote. Sie kennt also den gesamten Fall und insbesondere auch dessen Bedeutung für den Versicherungsnehmer. Und sie hat die komplette Rechtsbeschwerde mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie weiterer formeller und materieller Rechte des Betroffenen auf dem Tisch (oder Bildschirm). Aber offenbar hat sie ein Problem mit ihren Sinnesorganen. Denn sie schreibt:
Kriterien nach § 14 RVG für eine erhöhte Gebühr für die Rechtsbeschwerde können wir nicht erkennen.
Sie kürzt die Kostennote um den Betrag von 150,80 EUR. Offenbar kennt die Dame die Bedeutung eines drohenden Arbeitsplatzverlustes nicht. Vielleicht sollte ihr das der Abteilungsleiter einmal näher erläutern.
Jaja, mit dem ADAC kann man in der Hinsicht was erleben, zumal die ADAC-ARB die Besonderheit enthalten, dass Erfolgsaussichten in OWI-Verfahren nur in den Tatsacheninstanzen nicht geprüft werden.
Das ist bei anderen RSV durchaus anders geregelt, sodass man sich derlei unnütze Diskussionen dort ersparen kann.
Allerdings sollte man bei allen Vorbehalten eines nicht aus dem Auge verlieren. Der ADAC-RS ist an die Klubmitgliedschaft gebunden, was zur Folge hat, dass man dort Schadenkündigungen meiner Erfahrung nach praktisch nicht durchführt, jedenfalls habe ich Mandanten, die bei Schadenfall 14 oder höher sind (kann man an der ADAC-Schadennummer schön erkennen) und noch Ihren Vertrag haben. Bei der ARAG wäre das sicher nicht passiert.. ;.)
Ich rate daher zumindest Berufskraftfahrern aus diesem Grund immer zum ADAC, da es hier aus den bereits im Forum diskutierten Gründen immer mal wieder zu OWIs kommen kann, und diese im Zweifel eher keine neue RS-Versicherung finden, wenn die erste nach der fünften OWI gekündigt hat.