Nachdem – wie hier berichtet – der Sachbearbeiterin des ADAC die 50 Seiten Kopien aus meine Handakte nicht ausgereicht hatten, um eine Vorschußnote zu begründen, hat sie die Sache auf meine Bitte hin der Abteilungsleiterin vorgelegt.
Schlußendlich wurden nun weitere 97,20 EUR überwiesen, nicht aber ohne wie ein pubertierendes Kind trotzig und inhaltsleer daran festzuhalten:
„Was die Grundgebühr betrifft, so ist eine unterdurchschnittliche Sache nach wie vor gegeben, da sich die Sache am Anfang als „kleine“ Bußgeldsache darstellte.“
Statt der Mittelgebühr i.H.v. 85,00 EUR werden nur 65,00 EUR erstattet, ansonsten für die Verfahrens- und die Terminsgebühren die Mittelgebühr.
Was will die Sachbearbeiterin mir mit dem oben zitierten Satz sagen? Selbst wenn sich die kleine (was ist das denn überhaupt?) Sache im weiteren Verlauf zu einer „großen“ entwickelt hat, wird hier nur die „kleine“ Gebühr gezahlt? Oder habe ich das nicht richtig verstanden?
Meine Frage wurde von der Sachbearbeiterin am 2.8.05 beantwortet:
„Die Grundgebühr fällt an für die erste Einarbeitung in den Fall. Zu diesem Zeitpunkt stellte sich die Sache als unterdurchschnittlich dar, gemessen an den Kriterien des § 14 RVG.“
Aha.