LawyersLife? Live and let die!

Die HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherung hat ja mit LawyersLife angeblich eine Qualitätsoffensive gestartet (wieder so ein Fremdwort). 😉

Das Motto könnte wohl auch „Recht und billig“ sein, insbesondere letzteres: Die von der HUK dort angebotene Gebührenreduzierungvereinbarung führt jedenfalls zu merkbaren Gebührenreduzierungen bei (Fach)Anwälten, die das Spielchen mitmachen – und im Gegenzug auf mehr Mandate hoffen (so sie denn „mindestens eine rechtsschutzrelevante Fachanwaltschaft vorhalten, mit dem Versicherer über das GdV-Branchennetz kommunizieren können“ sowie ferner über ein Zertifikat „einer beliebigen, unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO 9001“ verfügen.

Ob sich diese Hoffnung wohl erfüllt?

Vielleicht ein Anlass, HUK-Rechtsschutzversicherte daran zu erinnern, dass sie das Recht zur freien Anwaltswahl haben.

One Response to “LawyersLife? Live and let die!”

  1. anonymisiert sagt:

    @ RA Melchior:

    Der Gedanke, die HUK-Versicherten an die freie Anwaltswahl zu erinnern ist sinnvoll.

    Es stellt sich m.E. nur die Frage, wie Sie das – ausserhalb einer Mandatierung – tun wollen?

    Das Mandat eines VN der HCR erhalten Sie doch – wenn das „Schadensmanagement“ der HCR greift, nur noch als „HUK-Anwalt“.

    Rufen wir uns in Erinnerung:

    Der VN wird schon vor dem Rechtsschutzfall dirigiert, bei dessen Eintritt, die Schadenshotline des Versicheres anzurufen. Dort wird die Deckung geklärt und sofort geroutet. Bei der HCR früher in Richtung TeReBa GmbH, von dort in das APRAXAeG-Netzwerk, (bis 31.12.2011) oder in das frühere HUK-Netzwerk,(bis 31.12.2011), oder in die Mediation.

    Dabei kommt zusätzlich das Rabattsystem in Bezug auf die Selbstbeteiligung zur Anwendung. Einzelheiten könnten hierzu ebenfalls ausgeführt werden.

    Auffällig ist, dass die „neue“ HCR-Gebührenvereinbarung – die vor einiger Zeit eingesehen werden konnte – nahezu identisch ist mit der Gebührenvereinbarung, die die APRAXAeG mit der HCR und anderen Versicherern geschlossen hat. Ausgeschieden aus diesem System ist die HCR zum 31.12.2011.

    Jetzt zu meiner Frage, sehr geehrter Herr Kollege, welchem HCR-Versicherten wollen Sie jetzt noch im Rahmen einer Mandatsanbahnung die freie Anwaltswahl nahebringen und vor allem in welcher Form?

    M.E. sind unsere Standesvertreter gefordert, diesem merkwürdigen Treiben ein Ende zu machen. Ausser der RAK München hat sich jedoch in diesem Zusamenhang noch niemand vorgewagt.

    Aussitzen werden wir das Problem nicht können.

    Auf der Nase herumtanzen lassen sollten wir uns aber auch nicht mehr.