Archive for Juni, 2010

Rechtsschutzversicherer abgemahnt

Mittwoch, Juni 30th, 2010

Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. informiert:

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat siebzehn Rechtsschutzversicherer abgemahnt. Es geht um eine intransparente und benachteiligende Klausel in Verträgen über Rechtsschutzversicherungen. In den Verträgen heißt es so oder ähnlich:

Der Versicherungsnehmer hat „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“

Verstößt der Kunde gegen diese Klausel, riskiert er – je nach „Verschuldensgrad“ “ den Versicherungsschutz ganz oder teilweise. Nach dieser Klausel könnte ein Versicherter in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zum Beispiel seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn er eine außergerichtliche Klärung versucht. Auch Fehler des vertretenden Rechtsanwalts könnten dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden. Die Klausel ist nach überzeugung der Verbraucherzentrale nicht klar genug gefasst, so dass der Versicherungskunde nicht wirklich erkennen kann, was seine Verpflichtungen nach einem Schadensfall sind.

Auch der Bundesgerichtshof hat schon in einer Terminsnachricht vom 22. Mai 2009 geäußert, dass diese Klausel möglicherweise wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot und Benachteiligung der Kunden unwirksam sei. Zu einer Entscheidung kam es seinerzeit nicht, weil der Versicherer daraufhin den Anspruch des Kunden anerkannt hatte.

Da in der Folgezeit gleichwohl kein Versicherer seine Klausel angepasst hat, wurden nun die Abmahnungen nötig. Betroffen sind die Unternehmen

· Advocard
· Allrecht
· Alte Leipziger
· ARAG
· Auxilia
· Badische
· Concordia
· D.A.S.
· DEURAG
· DEVK
· DMB
· HDI-Gerling
· Itzehoer
· Jurpartner
· Neue Rechtsschutz
· R+V
· Roland

Die Abmahnungen wurden am 21. Juni übersandt. Die Versicherer haben bis zum 12. Juli Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sonst drohen Klagen der Verbraucherzentrale.

DEURAG – So ist’s schlecht !

Freitag, Juni 25th, 2010

… so würde der Slogan der DEURAG wohl passender lauten. Auch die dritte Erinnerung an die erbetene Kostendeckungszusage für eine Klage gegen den Unfallgegner unter Fristsetzung auf den heutigen Tag und Androhung einer BaFin-Beschwerde zeitigte absolut keine Reaktion.

So erscheint eines der Ziele in einem nicht nur wegen zahlreicher Rechtschreibfehler lesenswerten Thesenpapier der DEURAG in völlig neuem Licht: „Den Streit vermeiden“ – das klappt natürlich am Besten, indem man einfach keine Kostendeckungszusage für einen Rechtsstreit erteilt. 😉 Ob man so allerdings die „Kunden schnell zum Ziel bringen“ kann, mag bezweifelt werden.

DEURAG – Ohne Worte

Sonntag, Juni 20th, 2010

Originalfax vom 11.o6.2010 an DEURAG:

in obiger Angelegenheit bitte ich nunmehr zum dritten Male um Erteilung der Kostendeckungszusage für das erstinstanzliche Verfahren. Wie bereits mitgeteilt, hat die gegnerische Versicherung auf mein Forderungsschreiben vom 27.o4.2010 bisher in keiner Weise reagiert. Da sich der Unfall bereits vor zwei Monaten ereignete, ist meinem Mandanten ein weiteres Abwarten nicht mehr zumutbar. Daher darf ich nun um unverzügliche Erteilung der Kostendeckungszusage bitten.

Reaktion bis heute? Keine!

ARAG-Inkasso

Donnerstag, Juni 10th, 2010

Ist es nicht nett, was die ARAG ihren „besseren“ Kunden als Service anbietet? Das ARAG-Forderungsmanagement:

Herzlich willkommen bei der TRANSCOM CMS Forderungsmanagement GmbH. Als ARAG Rechtsschutz-Kunde können Sie schnell und unkompliziert Ihre offenen Forderungen von Experten bearbeiten lassen. Voraussetzung für die Nutzung ist ein ARAG Rechtsschutz-Vertrag für Selbstständige, Firmen-Rechtsschutz oder Kompakt-Rechtsschutz (ab ARB 2005 bzw. ARB 2007M) oder ein Aktiv-Rechtsschutz Immobilie für Vermieter.

Das anonyme Massenabfertigung in einer Inkassobude für ARAG viel preiswerter ist als Forderungseinzug durch Anwälte, der i.d.R. durchaus mitversichert sei dürfte, ist natürlich nur ein angenehmer Nebeneffekt. 😉