Nachdem ich zu Beginn eines Falles mit einem freundlichen SB bei der Karlsruher RSV zu tun hatte, hat seit Rechnungslegung wohl das Dezernat gewechselt. Ich erhalte unkommentiert einen Betrag überwiesen, welcher um einige Zehntel gekürzt war.
Darauf hin habe ich ein freundliches Fax übersandt, mit der Bitte, mir doch die Kürzung zu erklären.
Als Antwort erhielt ich tags drauf einen auf meinem Fax verfaßten kaum lesbaren handschrifltichen Vermerk, in welchem mir ein Fehler meiner Rechnungslegung erklärt wurde. Soweit so gut.
Nachdem nun das Gericht mir einen Teil der Gerichtskosten zurück erstattet hat, habe ich das Quotenvorrecht des § 67 VVG angewendet und der Karlsruher RSV den ihr zustehenden Teil nebst einer kurzen Erkläuterung per Fax übermittelt.
Auf mein Fax erhielt ich Antwort. Diese war wiederum nur schwer lesbar.
Ich zitiere den Text wörtlich „… daher erwarten wir die überweisung der Summe in voller Höhe.“ Es fehlten sämtliche Höflichkeitsfloskeln.
Normalerweise sollte man dies unkommentiert lassen.
In diesem Fall habe ich allerdings kurz zurück gefaxt.
Zitat: „Sehr geehrte Frau XXX, in der oben bezeichneten Angelegenheit komme ich zurück auf Ihr Fax vom XX.10.05.
Ich bitte Sie, Ihre Diktion zu überdenken. Ich bin kein Befehlsempfänger. Daher erbitte ich mir einen normalen Briefwechsel mit Anrede und den allg. üblichen Umgangsformen. Insbesondere fordere ich Sie auf, handschriftlich verfasste Befehlsmemos in Zukunft zu unterlassen.
Zur Sache:….
MfG
RA“
Zitat Ende
Seit dem schweigt die Karlsruher RSV