Rechtsanwalt Wings aus Gladbeck weist auf das Regulierungsverhalten der Concordia hin:
„Während Rechtsschutzversicherer gelegentlich gerade langjährigen Kunden auch für den Streit auf einem nicht versichertem Rechtsgebiet aus Kulanzgründen die Deckungszusage erteilen, weigert sich die Concordia Rechtsschutzversicherung hierbei generell. Mit ihrer Begründung schießt sie jedoch den Vogel ab:
‚Wir haben zu berücksichtigen, daß (…) immer wieder Wünsche nach freiwilligen Leistungen an uns herangetragen werden. Um nicht einzelne Versicherungsnehmer zu bevorzugen und andere zu benachteiligen, haben wir die grundsätzliche Entscheidung getroffen, daß wir es allein auf den Inhalt des Rechtsschutz-Versicherungsvertrages abstellen.‘
So einfach kann man es sich natürlich auch machen. Nur sollten dann potentielle Kunden des Versicherungsunternehmens auch wissen, daß die Concordia im Gegensatz zu anderen Mitbewerbern Kulanzleistungen kategorisch ausschließt.
Unfreundliches Verhalten gegenüber den Versicherungsnehmer mit dem Gleichheitsgrundsatz zu begründen, hat ja auch etwas Erhellendes.
Auf seiner website weist der Versicherer auf Folgendes hin: „Finanztest“: Wieder gute Noten für Concordia Rechtsschutz. In dem Bericht heißt es dann aber: „Die Schadenbearbeitung war nicht Bestandteil der aktuellen Untersuchung, …“
Genau darüber berichtet aber das RSV-Blog, unter anderem mit dem obigen Beitrag des Kollegen Wings. Und danach kann die überschrift nur lauten: Wieder schlechte Noten für Concordia Rechtsschutz.