Archive for Dezember, 2014

WGV: Klag‘ doch, klag‘ doch !

Montag, Dezember 22nd, 2014

Rechtsfachwirt Mathias Schacht aus der Kanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte in Sindelfingen berichtet von dem eigentümlichen „Regulierungs“verhalten der WGV:

In einem neuerlichen Schreiben der WGV, erteilte diese uns eine Deckungszusage. Jedoch zahlte Sie entgegen unserer Kostenrechnung nur eine 1,3 Geschäftsgebühr mit dem Hinweis:

„Um unnötige Diskussionen an dieser Stelle zu vermeiden, teilen wir zudem mit, dass die Frage, ob die Gebühren in der von Ihnen berechneten Höhe angefallen sind oder nicht, eine solche des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und Ihrer Mandantschaft ist. Die Rechtsschutzversicherung kommt ihrer Freistellungspflicht in Bezug auf die von ihr als unberechtigt erachteten Gebühren dadurch nach, dass sie dem Versicherungsnehmer Kostenschutz für den Gebührenprozess mit seinem Anwalt zur Verfügung stellt. Entsprechend werden wir hier vorgehen.“

Auf gut deutsch: Wir zahlen nicht mehr als 1,3 aber wir tragen die Kosten wenn sich unser VN wehrt, wenn du die Differenz bei ihn einforderst.

Als Rechtsschutzversicherer seine Freistellungspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer dadurch zu erfüllen, diesem ggf. die Vertretung in einem Gebührenprozess zu finanzieren, auf diese schräge Idee muss man erst einmal kommen! Wäre interessant, was die BaFin dazu sagt.

Kein separater Verkehrs-Rechtsschutz mehr bei AdvoCard?

Dienstag, Dezember 9th, 2014

Sieht man sich die AdvoCard-Homepage an, wird Verkehrs-Rechtsschutz offensichtlich nur noch „als Bestandteil des 360°-Rechtsschutzes“ angeboten – und auch der ist wohl eher eine Mogelpackung, wie bei test.de nachzulesen ist. Zudem: „Bereits ab 22,13 € pro Monat rundum abgesichert“ sind auch immerhin 265,56 € pro Jahr.

Reinen Verkehrs-Rechtsschutz gibt es also anderswo günstiger, und dort werden auch keine dümmlichen Textbausteine versandt.

AdvoCard – wer lesen kann …

Montag, Dezember 1st, 2014

AdvoCard möchte etwas von mir über einen Fall ihres Versicherungsnehmers erfahren und belehrt mich:

Bitte beachten sie Ihre Auskunftspflicht nach § 17 Abs. 5 b) unserer ARB 2004.

So, so, MEINE Auskunftspflicht?

§ 17 Abs. 5 b) der ARB 2004 der AdvoCard lautet wie folgt:

Der Versicherungsnehmer hat
a) …
b) dem Versicherer auf Verlangen Auskunft über den Stand der Angelegenheit zu geben;
c)…

Von Auskunftspflicht eines Rechtsanwalts steht da ganz offensichtlich NICHTS. Was soll das also?