Archive for April, 2006

D.A.S. – unkooperativ – umständlich – unsinnig

Sonntag, April 30th, 2006

übersendung des Protokolls der Beschlagnahme des Führerscheins des Mandanten wegen Verdachts der Trunkenheit im Verkehr vom 26.o3.2006 an D.A.S. mit der Bitte um Kostendeckungszusage für die Verteidigung – wie üblich der Beginn einer unnötigen Zeit- und Kostenaufwand produzierenden Korrespondenz:

Nach Eingang der Kostendeckungszusage kurze Bitte um Anweisung eines Vorschusses von 300.- €. Gezahlt wurden – selbstverständlich ohne jegliche Begründung nur 200.- €.

Daraufhin konkrete Abrechnung der Mittelgebühr nach dem bisherigen Verfahrensstand mit der Bitte um Ausgleich des Restbetrages von 189,58 €. Antwortschreiben von D.A.S. mit der Bitte um übersendung von Unterlagen, aus denen sich der Tatvorwurf ergibt sowie folgenden hochrelevanten Fragen: Was ist bis jetzt passiert? Worin liegen die Schwierigkeiten? Wurde bereits Akteneinsicht genommen? Wurden bereits Einlassungen gefertigt? Liegt ggf. bereits eine Einstellung vor?

Dass es um den Verdacht der Trunkenheit im Verkehr geht, ergab sich bereits aus dem übersandten Protokoll. Dass Akteneinsicht beantragt wurde, dürfte wohl ebenso selbstverständlich sein, wie dass die Akte nicht binnen fünf Tagen vorliegt. Schwierigkeiten sind derzeit nicht ersichtlich, aber auch nicht relevant. Einlassungen werden grundsätzlich erst nach Akteneinsicht gefertigt, eine Einstellung des Verfahrens kann wohl kaum binnen fünf Tagen erwartet werden – alles Selbstverständlichkeiten, dennoch wurde auch dieses Schreiben mit Fax vom o7. April 2006 beantwortet. Seither sind wieder drei Wochen vergangen, ohne dass das restliche Honorar eingegangen ist Die Korrespondenz wird sich also wohl noch längere Zeit hinziehen …

Württ. Vers. – Nr. 2102 VV/RVG bei Arbeitgeber

Dienstag, April 18th, 2006

Arbeitgeber klopft sich mit seinem ehemaligen Arbeitnehmer. Die Sache läßt sich im Beratungsstadium für den Arbeitgeber abschließen.

Anwort der Württ. auf die Abrechnung der Beratungsbemühungen für den Arbeitgeber:

… Wir haben gem. VV Nr. 2102 RVG die Höchstgebühr für eine erste anwaltliche Beratung angewiesen.“

Unsere Antwort hierauf :

„…Wieso gibt es eigentlich mit Ihrem Unternehmen in Abrechnungsfragen immer nur Ärger ?? Ihr VN ist Unternehmer i.S.v. § 14 BGB !!!! “

RSV-Blog hat nun ein eigenes Favicon

Sonntag, April 9th, 2006

RA Melchior hat für das RSV-Blog ein Favicon hergestellt. Die Redaktion sagt: „Danke“ 😉

Wer nicht weiß, was ein Favicon ist und wo er es findet, mag einmal kurz auf Wikipedia hier nachlesen.

R+V will die Aufschlüsselung der Kopiekosten

Donnerstag, April 6th, 2006

Das kann der Versicherer gern bekommen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wunschgemäß substantiiere ich die berechneten Kosten für die 302 Kopien.

Es handelt sich um

16 Kopien der Ermittlungsakte bis Blatt 15 am 14. Februar 2005 für unsere Akte
16 Kopien der Ermittlungsakte bis Blatt 15 am 27. Juli 2005 für den Mandanten
10 Kopien des Beweisantrags am 27. Juli 2006 für den Mandanten
130 Kopien der Ermittlungsakte bis Blatt 113 am 5.10.05 für unsere Akte (mit SV-Gutachten)
130 Kopien der Ermittlungsakte bis Blatt 113 am 5.10.05 für den Mandanten (mit SV-Gutachten)

die nach 7000 Nr. 1 a VV abzurechnen sind.

Gern lasse ich Ihnen einen kompletten Kopiesatz der Ermittlungsakte per Fax zukommen, damit Sie die Angaben überprüfen und die Anzahl der Seiten nachzählen können. In diesem Falle bitte ich um Ihre entsprechende Nachricht.

Ansonsten sehe ich Ihrer Zahlung der Kopiekosten nunmehr

bis zum 13. April 2006 hier eingehend

entgegen.

Gestern noch teilte mir ein Mitarbeiter eines großen Versicherungsunternehmens mit, daß in seinem Haus Kosten in Höhe von 25,00 EUR entstünden, bis ein Brief auf dem Schreibtisch eines Sachbearbeiters läge (meint: am Monitor angezeigt wird).

Die Rückfrage des Versicherers in diesem Fall betrag Kosten in Höhe von 62,80 EUR zzgl USt..

Qualitäts-Check der Rechtsschutzversicherungen

Dienstag, April 4th, 2006

Die Zeitschrift Capital hat im Heft 20/2005, S. 104-111 einen Qualitätscheck der Rechtsschutzversicherungen veröffentlicht, eine grafische übersicht der angebotenen Leistungen findet sich >>> hier <<<.

BGV – Das Happy End

Montag, April 3rd, 2006

über die beiden ersten Akte hatte ich bereits berichtet – unberechtigte Deckungsverweigerung und teilweise Nichtzahlung des Vorschusses, dann Zahlungsaufforderung durch mich mit Vollmacht des Mandanten und Zahlung des Restvorschusses seitens des BGV mit Verweigerung der übernahme meiner Vergütung wegen der Geltendmachung der Restforderung.
Geirrt habe ich mich über den Inhalt des 3. Aktes: heute erreicht mich ein Schreiben des BGV, wonach er nun auch letztere Vergütung übernimmt. So verplempert ein Rechtschutzversicherer sinnlos (auch wenn das Geld bei mir gut angelegt ist 😉 ) die ihm anvertrauten Prämien seiner Versicherungsnehmer!

MfG

RAUG

Ein unmoralisches Angebot

Montag, April 3rd, 2006

ist nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) der Versuch einiger Rechtsschutzversicherer,

Vergütungsabkommen zu schließen, in denen sich Rechtsanwälte verpflichten, für Versicherungskunden zu niedrigeren Gebühren tätig zu werden als sie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht.

Der Präsident der BRAK Bernhard Dombek hat in einem offenen Brief an die Kammermitglieder Bedenken gegen solche als «Rationalisierungsabkommen» bezeichneten Vereinbarungen geäußert.

Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 3. April 2006