Archive for November, 2005

Versicherer wünschen sich mehr Beschwerden

Samstag, November 26th, 2005

… berichtet Fondsprofessionell Online

Fast jeder vierte Versicherer verstärkt bis 2007 seine Serviceanstrengungen mit dem Ziel, Kunden insbesondere durch eine Optimierung der individuellen Beratung langfristig zu binden. Das ergab eine aktuelle Online-Umfrage von Steria Mummert Consulting im Rahmen der Studie „Branchenkompass Versicherungen“, die das Beratungsunternehmen gemeinsam mit dem F.A.Z. Institut erhebt. Immer häufiger setzen demnach die Versicherungen auf die Rückmeldung ihrer Kunden. Doch die reagieren verhalten: Jeder Dritte beschwert sich nicht, wenn er mit der Leistung seiner Versicherung unzufrieden ist. Den Versicherungen entgehen wichtige Informationen, um die Qualität ihrer Produkte sowie den Kundenservice zu verbessern, heißt es in der Erhebung.

Als Hauptgrund für ihr Schweigen gaben 55 Prozent der Befragten an, es sei ihnen zu umständlich, sich zu beschweren. 45 Prozent der Befragten erklärten, es koste zu viel Zeit. Jeder dritte Kunde weiß gar nicht, bei wem er sich beschweren soll. An Verbesserungswünschen mangelt es jedoch nicht. So kritisiert jeder zweite Kunde lange Bearbeitungszeiten bei seiner Versicherung, gefolgt von unzureichender Beratung (40 Prozent) und schlechter Betreuung (36 Prozent). Rund jeder dritte Befragte (35 Prozent) beklagt Beitragserhöhungen.

Auf diese Situation werden die Versicherer laut Steria Mummert mit einer Serviceoffensive reagieren. Demnach werden 82 Prozent der befragten Unternehmen den Innendienst stärken und investieren in das Kunden- und Servicemanagement. Die Entscheider zielen darauf ab, Kunden- und Vermittleranfragen möglichst rasch und fallabschließend zu beantworten. Jeder zweite Versicherer setzt dabei auf ein zentrales Kundenservicecenter, das mit allen Informationskanälen verbunden ist.

Einfache Anfragen werden hierbei auf elektronische Kanäle gelenkt und automatisch bearbeitet; komplexe Fragestellungen direkt von Fachleuten gelöst. Die Kundenbindung soll zudem durch regelmäßige Zufriedenheitsbefragungen und Programme zur Stornofrüherkennung verbessert werden. Auch der Außendienst soll gestärkt werden. 84 Prozent der Versicherungsgesellschaften wollen in Vertriebsschulungen investieren, um die Beratungsqualität zu verbessern.

Vielleicht lesen die Versicherer zusätzlich auch noch das RSV-Blog. Dann wird das auch was mit der Qualität der Versicherungsleistungen.

Schnelle Einschaltung eines Strafverteidigers nach Unfall

Montag, November 21st, 2005

Ein (leider) nicht näher benannter Rechtsschutzversicherer weigerte sich, die Kosten für eine (erfolgreiche) Strafverteidigung zu übernehmen, weil der Versicherungsnehmer erst den Verteidiger beauftragt und danach erst die Deckungszusage eingeholt hat.

Das AG Köln entschied zu Az. 261 C 231/04 am 25.08.2005, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Anwalts zahlen müsse. Schon dadurch, dass die Polizei gegen den Taxifahrer eine Verkehrsunfallanzeige angefertigt habe, sei nämlich die Rechtsschutzversicherung dem Grunde nach zur Kostenerstattung verpflichtet. Es liege, so das Gericht, im Interesse jedes Betroffenen oder Beschuldigten, wenn sein Verteidiger in einem möglichst frühen Stadium versuche, das Verfahren einem Ende zuzuführen und dadurch den Erlass eines Bußgeldbescheids oder einer Anklage zu vermeiden. Wird gegen einen Unfallbeteiligten von der Polizei Anzeige erstattet, darf sich dieser also schon ab diesem Zeitpunkt auf Kosten der Rechtsschutzversicherung einen Anwalt als Verteidiger nehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich auf 123recht.net

DEVK – kulant

Donnerstag, November 17th, 2005

Der Mandant wird auf Schadensersatz wegen eines Lackschadens an einem von ihm ge-mieteten PKW in Anspruch genommen. Der Vermieter verlangt einen offensichtlich über-höhten Betrag.

DEVK-Rechtsschutz erteilt ohne Weiteres Kostendeckungszusage für das außergerichtliche Verfahren, ohne sich z.B. darauf zu berufen, dass es hier um die nicht versicherte Abwehr von Schadensersatzansprüchen geht. Gut so !

Allrecht und Google

Mittwoch, November 16th, 2005

Ein freundlicher Leser unseres Blogs wies mich auf folgendes Ergebnis bei Google hin. Die Eingabe von „Allrecht“ (ohne Tüttelchen) führt zu diesem ansprechenden Ergebnis.

Platz 1 für das RSV-Blog ist also nicht mehr so weit weg. 😉

ADAC – immer wieder dasselbe Lied

Mittwoch, November 9th, 2005

Immer wieder erhalte ich nach meiner Deckungsanfrage und der konkret bezifferten Vorschußanforderung den folgenden inhaltsleeren Satz vom ADDAC übermittelt:

In vorgenannter Angelegenheit haben wir einen Vorschuß angewiesen.

Da ich nicht irgendeinen Vorschuß angefordert habe, frage ich natürlich nach, in welcher Höhe der Vorschuß vom ADAC angewiesen wurde.

Gestern überweist Frau R. kommentarlos einen Vorschuß in Höhe von 220,00 EUR, heute morgen erhalte ich ein Fax, mit dem schnuckeligen Sätzchen von einem Herrn G:

Wir haben 220,00 EUR angewiesen.

Das ist ein Betrag, der noch nicht einmal der Höhe der Mittelgebühr zur Zeit der guten alten BRAGO entsprach. Seinerzeit hat der ADAC noch anstandslos ca. 278 EUR überwiesen. Deswegen habe ich beim ADAC – unter Hinweis auf diesen Beitrag – noch einmal nachgefragt, auf die Stellungnahme der Abteilungsleitung bin ich gespannt.

Die Versicherungsprämien steigen, die Leistungen sinken, jedenfalls beim ADAC. Ich finde das frech. Und ausgesprochen dumm. Denn zumindest die Leitung der Schadensabteilung weiß doch, daß dieses Verhalten hier im RSV-Blog veröffentlicht wird. Und unter den bisher mehr als 40.000 Lesern werden sicherlich einige sein, die sich auch hier über die Leistungen der Versicherer informieren. Und durch Anrufe in meiner Kanzlei.

In eigener Sache: 40.000

Mittwoch, November 9th, 2005

Nachdem der Counter der Seite einige Zeit Unsinn angezeigt hatte, haben wir ihn ausgetauscht, so daß nun die korrekten Zugriffzahlen wieder geliefert werden.

Das RSV-Blog ist inzwischen mehr als 40.000 Male aufgerufen worden. Von Anwälten, Versicherern, Versicherungsmittlern und (potentiellen oder ehemaligen) Versicherungsnehmern. Printmedien, unter anderem das Handelsblatt, haben ebenfalls schon Kenntnis von den Beiträgen im Blog genommen. Und die Rechtsschutzversicherer fragen auch schon an, ob sie sich beteiligen dürfen; als Kommentatoren sind sie immer herzlich willkommen.

Es beteiligen sich bis zum heutigen Tage 39 Rechtsanwälte als Autoren an dem Weblog.

Vor allem: Ich stelle fest, daß man auf Versichererseite vorsichtiger geworden ist. Das macht den Alltag ein wenig entspannter. Und darüber freue ich mich am meisten.

Noch erfreulicher wäre es, wenn wir Anwälte künftig vermehrt über außergewöhnliche gute Versicherungsleistungen berichten könnten. Ich bin da ganz optimistisch …

ALLRECHT – Allmächd!

Dienstag, November 8th, 2005

Mein Mandant, ein Handwerker, hat bei der Allrecht einen Rechtsschutz-Vertrag abgeschlossen, der Versicherungsschutz u.a. vorsieht für vertragliche Ansprüche „im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande …“. Und zwar insoweit ohne Beschränkung auf den privaten Bereich. Im Zuge der Anschaffung eines neuen Geschäftsfahrzeugs läßt er jenes, noch vor der Auslieferung an sich, mit einer Firmenlackierung versehen. Um deren Qualität gibt es Streit. Wer jetzt allerdings meint, die Allrecht würde für diesen Streit Deckung gewähren, hat sich geschnitten.

Denn obwohl ich in meiner immerhin eineinhalbseitigen Deckungsanfrage nicht nur den Sachverhalt umfassend dargestellt, sondern auch die maßgebliche Bestimmung aus den Rechtsschutzbedingungen ausdrücklich genannt hatte, erhalte ich jetzt die lapidare Antwort, daß es sich „um eine vertragliche Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Gewerbes …“ handele, für die der „Rechtsschutzvertrag keinen Versicherungsschutz“ vorsehe.

Thema verfehlt, Note 6, setzen.

Nur ist da niemand, dem ich diese Note erteilen könnte. Denn das Schreiben weist den Sachbearbeiter nicht aus, dem die Auseinandersetzung mit den eigenen Versicherungsbedingungen der Allrecht zu mühsam ist. Lediglich zwei Faksimile-Unterschriften stehen darunter. Es sind die der Herren Richter und Waldmin, die schon bei der ARAG immer herhalten müssen, wenn der Verfasser eines Schreibens anonym bleiben möchte …

ARAG – kann auch anders

Freitag, November 4th, 2005

Die Schwierigkeiten mit der ARAG in Arbeitsrechtssachen sind mittlerweile allseits bekannt. Für ihre dort praktizierte, flächendeckende Leistungsverweigerung im Bereich der vorgerichtlichen Anwaltstätigkeit hat die ARAG herbe Kritik auch redlich verdient.
Aber:
Im Bereich des Rechtsschutzes für Verkehrsordnungswidrigkeiten hat sich die ARAG in meinem Büro kürzlich ein Lob für schnelle und professionelle Schadenregulierung verdient.

Das kam so:
Meldung des Schadenfalls: 13.07. ; Kostendeckungserklärung der ARAG am 14.07.
Abrechnung der Sache mit kurzem Bericht: 28.10. ; Zahlung der ARAG am 03.11.

Mein bei der ARAG versicherter Mandant wusste also bereits einen Tag nach meiner Einschaltung, das die Kosten seiner Verteidigung von dort erstattet werden würden und konnte wieder ruhiger schlafen (es ging immerhin um seine berufliche Existenz als Taxifahrer).
Nach Abschluss der Sache schläft und fährt mein Mandant wieder ganz entspannt. Die Kosten meiner Tätigkeit ( 20% über den Mittelgebühren) hat die ARAG ohne Abzüge erstattet.

Keine Treppenkorrespondenz, kein Feilschen um die Kosten der Verteidigung, keine „Scheckzahlungen“. So muss das sein.
Danke dafür – mögen andere Versicherer sich daran ein Beispiel nehmen.

HDI – Was heisst das?

Dienstag, November 1st, 2005

HDI als Kurzform für – „Hilft Dir Immer“ – das gibt es leider nur in der Eigenwerbung dieses Versicherungskonzerns. Treffender wäre wohl die Deutung als Kurzform für
-„Haben Die Ideen!“-
Wenn es um das Bezahlen von Rechtsanwaltsgebühren geht, fällt den Damen und Herren in Hannover nämlich offensichtlich immer etwas ein – nur: Leider nichts Gutes für den zahlenden Versicherungsnehmer! Man könnte auch texten HDI –Hilft Dir Irgendwann!“-, wie der nachfolgende Rechtsschutzfall zeigt:

In einer Verkehrsstrafsache, die – im Falle einer Verurteilung meines bei dem HDI rechtsschutzversicherten Mandanten – mit erheblicher Strafe bedroht und mit sehr einschneidenden strafrechtlichen Nebenfolgen verbunden ist (Für Insider: Es geht um §§ 315 c, 142 StGB) teile ich dem HDI meine Mandatierung mit, schildere kurz den Tatvorwurf und bitte um Erklärung zum Kostenschutz sowie Ausgleich der damit zugleich übersandten, detaillierten Vorschusskostenrechnung.
Der HDI: Fordert 1 Woche später „das behördliche Schreiben, aus dem sich der Tatvorwurf ergibt“ an.
Eine Kopie der Ladung des Versicherten zur Beschuldigtenvernehmung sollte dem HDI wohl reichen, denkt mein Büro und versendet eine solche am selben Tag per Fax an den HDI.
Der HDI: Benötigt danach erst einmal weitere 2 Wochen Denkpause. Erst dann geht die angeforderte Kostendeckungszusage in meinem Büro ein. Geld geht auf meinem Konto nicht ein.
Weitere 2 Wochen später fragt mein Mandant – als Vertragspartner des HDI – selbst telefonisch in Hannover nach, ob Zahlung nun von dort erfolgt oder er meine Rechnung selbst ausgleichen muss. Er erhält zur Antwort, das die Zahlung nun von dort veranlasst werde.
Der HDI: Schreibt und zahlt innerhalb 1 weiterer Woche. Jedoch: Gezahlt wird noch nicht einmal ein Drittel des angeforderten Vorschusses, zudem werde ich aufgefordert „den aktuellen Sachstand“ zu berichten.

Dazu sehe ich allerdings keinen Anlass. Weder gehört mein Büro zum Vertrieb oder der Kundenbetreuung des HDI, noch sieht das Gesetz eine derartige „laufende Berichterstattung“ an den Versicherer vor. Den HDI weise ich darum in einem zweiseitigen Schreiben noch einmal auf § 34 VVG hin, schildere den zu erwartenden Umfang der Verteidigertätigkeit und weise auch auf die besondere Bedeutung der Angelegenheit (drohender Entzug der Fahrerlaubnis und mehrjährige Sperre für die Neuerteilung mit existenzvernichtender Wirkung für den Versicherten, sowie: drohende erhebliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren ) für meinen Mandanten (und dessen erfreulich guten Einkommens- und Vermögensverhältnisse) hin. Das nach immerhin sechs Wochen überwiesene pauschale Almosen des HDI habe ich zeitgleich nach Hannover zurücküberwiesen. Auch darauf weise ich mit meinem Schreiben hin und bitte um vollständigen Ausgleich meiner Vorschussrechnung, nun unter Fristsetzung von 10 Tagen und mit dem Hinweis das ich die Entgegennahme von Teilzahlungen als Erfüllung weiterhin ablehnen werde.
Der HDI: Benötigt fast 2 weitere Wochen für eine Antwort. Man kündigt nun eine Zahlung i.H.v. 56 Prozent des angeforderten Vorschusses an. Begründung: Man zahle lediglich Mittelgebühren. Vorschuss für einen (absehbar stattfindenden) Hauptverhandlungstag leiste man hingegen nicht.

Mein Mandant ist vom HDI enttäuscht. Er hatte den Slogan vom „hilft dir immer“ verinnerlicht. Aber dieser Irrtum ist nun aufgeklärt.
Meine Buchhaltung wird auch die 56Prozent-Zahlung ankündigungsgemäss wieder nach Hannover zurück leiten. Nach Eingang der Vollmacht werde ich für meinen Mandanten den HDI auftragsgemäss auf Deckung des angeforderten Vorschusses verklagen.
Vielleicht ist das die Form von Werbung, die der HDI sich wünscht: „Irgendwann Hilft Dir Irgendwer – und sei es ein Zivilgericht“

Versicherer erwünscht

Dienstag, November 1st, 2005

Vorgestern habe ich mit einer leitenden Mitarbeiterin eines namhaften Versicherers telefoniert. Sie fragte – schon beinahe ungewohnt schüchtern -, ob es den Versicherern denn auch gestattet sei, die Beiträge hier im RSV-Blog zu kommentieren.

Na, selbstverständlich sind Kommentare auch der „Gegenseite“ erwünscht!

Schreiben Sie ihren Kommentar, sehr geehrte Mitarbeiter der Rechtsschutzversicherer, wenn Sie möchten. Rechtsanwälte sind es gewohnt, Widerworte zu bekommen. 🙂

Wir freuen uns über Klarstellungen, Richtigstellungen, Entschuldigungen, aber auch über Lob, Kritik und Rügen. Ein Weblog lebt davon.