Archive for Juni, 2005

ARAG storniert die Stornierung

Mittwoch, Juni 29th, 2005

Das RSV-Blog scheint auch der ARAG wieder zurück in die Spur zu helfen. Nachdem am 23. Juni 2005 über die Stornierung einer Deckungszusage durch den Versicherer berichtet wurde, meldet sich die Kollegin Riedle aus 75015 Bretten heute mit folgender erfreulicher Nachricht:

Ein Wunder ist geschehen: die ARAG hat in Blitzgeschwindigkeit doch noch meine Vorschußrechnung beglichen. Die Veröffentlichung des Theaters im rsv-blog und/oder mein Schreiben an die Geschäftsleitung hatten durchschlagenden Erfolg.

Zunächst kam am 24.06.05 zwar noch folgendes Antwortschreiben der ARAG, das deren nahezu unglaubliche Ignoranz noch unterstreicht: „in Ihrer Anfrage vom 29.12.04 war keine Rede von Klageerhebung. Ebensowenig wie sich unsere Zusage vom 17.01.05 auf eine zu diesem Zeitpunkt nicht zu erwartende Klage bezog.“

Ja, auf was denn dann? Der Wortlaut der Deckungszusage ist doch eindeutig. Und wenn es sich nur auf die außergerichtl. Interessenwahrnehmung bezog, warum wird ausgerichtl. 100 % Deckung zugesagt, gerichtl. aber nur 75% ???

Eine Antwort auf dieses Schreiben erübrigte sich jedoch. Denn am 28.06.05 (Wertstellung) wurde die Vorschßrechnung bezahlt. Da hat wohl ein Sachbearbeiter ganz schön was auf die Finger gekriegt…

Vielen Dank für die Unterstützung.

Ich bin nicht ganz der Ansicht, daß es sich hier nur um ein Wunder handelt, sondern – hoffentlich auch – um die Einsicht des Versicherers, daß es besser ist, sich nicht mit der Öffentlichkeit anzulegen. Um so mehr freue ich mich aber für die Kollegin und ihre Mandantschaft, daß das RSV-Blog dann doch zu etwas Nutze ist. 😉

Roland und das Pferd von Caligula

Mittwoch, Juni 29th, 2005

Gegen meinen Mandanten, einem Bauleiter mit ständig wechselnden Einsatzorten, wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, in dem eine Geldbuße in Höhe von 135,00 EUR und ein Fahrverbot von einem Monat Dauer festgesetzt wurde. Nach Rechtskraft der Entscheidung wurden 4 Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen.

Ich habe den Mandanten im Vorverfahren und vor Gericht verteidigt. Der zweite Hauptverhandlungstermin dauerte 45 Minuten mit einem Zeugen und einem Sachverständigen der DEKRA. Ich habe im ersten Termin einen technisch orientierten Beweisantrag (Sachverständigengutachten) formuliert, den ich aus meiner im Vorverfahren eingereichten Verteidigungsschrift zur Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessung entwickelt hatte. Der Mandant hat eine 4-seitige Information zum Punkteabbau im Verkehrszentralregister von mir erhalten. Meine Handakte umfaßt deutlich mehr als 100 Blatt.

Im Ergebnis haben wir Erfolg gehabt. Ein Fahrverbot wurde wegen überlanger Verfahrensdauer 😉 nicht mehr verhängt, die Geldbuße auf 270,00 EUR heraufgesetzt.

Abgerechnet habe ich gegenüber dem Roland die angefallenen Gebühren oberhalb der Mittelgebühr. Der Roland kürzt um rund 245 EUR, die mir der Mandant auf meine Bitte zahlt.

Der Roland kommentiert meine Abrechnung außergerichtlich wie folgt:
Es handelt sich vorliegend um einen einfachen Geschwindigkeitsverstoß ohne rechtliche Schwierigkeiten. Das Bußgeld lag im unteren Bereich.
Bereits da hatte ich schon den Eindruck, daß dort ein wenig gebildeter Mensch beim Roland arbeiten muß, wenn er denn diesen Unsinn wirklich ernst meint, den er mir da schreibt.

Ich habe im Auftrag des Mandanten Klage in Berlin wegen der 245 EUR gegen den Versicherer erhoben. Der Roland möchte aber gern in Köln verklagt werden, deswegen habe ich schlußendlich die Klage wieder zurück genommen und die 245 EUR an den Mandanten zurückgezahlt. Das rechnet sich mehr als sich mit diesem Versicherungsleistungsverweigerer in Köln herumzuschlagen.

Stellenweise interessant ist die Klageerwiderung des Versicherers.
Nach der Zuständigkeitsrüge bestreitet der nicht anwaltlich vertretene Versicherer erst mal meine ordnungsgemäße Bevollmächtigung mit Nichtwissen. Aber auch die weitere Begründung entspricht diesem Niveau. Der Autor dieses Werkes bestreitet ebenfalls mit Nichtwissen die besondere Bedeutung der Sache für den Versicherungsnehmer.

Toll ist auch folgendes Zitat: „Der Umstand, daß neben der Geldbuße ein Fahrverbot verhängt wurde, vermag ebenfalls nicht eine überdurchschnittliche Bedeutung der Sache zu rechtfertigen.“ Der Autor der Klage scheint Radfahrer und Fußgänger zu sein, jedenfalls trägt er auch hier wieder mit Nichtwissen vor.

Und das hier ist auch recht originell: „Schließlich war auch die Höhe der Geldbuße allenfalls durchschnittlich. Bei einem gesetzlichen Bußgeldrahmen von 5 EUR bis 1,5 Millionen EUR dürfte es ich um ein Bußgeld im untersten Bereich dieses Rahmens handeln.
Ach?!

Ein anderer Rechtsschutzversicherer, den ich einmal vor die Wahl gestellt hatte, ihn im Auftrage meines Mandanten zu verklagen, wenn er die kleine Differenz nicht zahlt, schrieb mir, daß er sich nicht von seinem Mitglied verklagen lassen möchte; wir haben einen Kompromiß gefunden.

Der Roland scheut aber nicht davor zurück, mit seiner sechsseitigen Klageerwiderung einen Riesenaufstand zu machen und den auch in folkloristischer Art zu begründen. Mein Mandant bezeichnet seine damalige Wahl, sich beim Roland zu versichern, als die schlechteste Entscheidung, seitdem der römische Kaiser Caligula sein Pferd zum Konsul machte.

Ist der DAS verstopft?

Dienstag, Juni 28th, 2005

Rechtsanwalt Uwe Gross aus Karlsruhe berichtet über die Verstopfung des DAS wegen der gewaltigen Summe von 78,00 EUR:

Unser aller geliebter DAS tut sich furchtbar schwer, die 1,3 Geschäftsgebühr in einer nicht nur meiner Meinung nach zumindest durchschnittlichen Unfallregulierung zu akzeptieren.

Vorschußweise hatte er statt dieser eine 0,9 Gebühr auf Anfordern gezahlt; das sei angemessen. Nähere Angaben zum Sachverhalt hatte er von mir nicht erhalten, war aber insoweit an den Mandanten verwiesen worden, den er aber nicht ansprach. Die Differenz von ca. 78 EUR zahlte der Mandant und beauftragte mich, diese beim DAS wieder einzutreiben. Dieser erhielt von mir eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung, in welcher ich den Anspruch näher begründete. Gleichzeitig bat ich für den Mandanten um Deckungszusage für die Klage gegen den Schädiger. Die erteilte der DAS und schlug wegen der Differenz bei der Geschäftsgebühr vor, den Ausgang der Klage abzuwarten, und sagte zu, die Differenz zu erstatten, sollte das Gericht dem Mandanten gegen den Schädiger die vorgerichtlichen RA-Kosten auf der Basis einer 1,3 Gebühr zusprechen. Das lehnte ich ab und leitete ein Mahnverfahren gegen den DAS ein. Dieser erhob Widerspruch gegen den Mahnbescheid und erklärte mir, warum er nach wie vor eine 1,3 Gebühr nicht für angemessen halte.

Auf meine Mitteilung, daß mittlerweile gegen den Schädiger Anerkenntnisurteil ergangen sei und das Gericht den geltend gemachten nicht anrechenbaren Teil einer 1,3 Gebühr ohne Zögern zugesprochen habe, teilte der DAS mit, gleichwohl an seiner Auffassung festzuhalten, und bot mir Abrechnung auf der Basis einer 1,1 Geschäftsgebühr bei Wettschlagung der Kosten des Mahnverfahrens an. Meine Antwort fiel zugegebenermaßen etwas grob aus!

Offensichtliche Diagnose: ein schwerer Fall geistiger Verstopfung. Lassen wir uns überraschen, was das AG Ettlingen dazu meint!

Derzeit hat der DAS 78 EUR auf Kosten seines Versicherungsnehmers gespart. Ob sich das mittelfristig rechnet? Ich glaub’s ja nicht.

Rechtsschutzversicherung im Nebel

Dienstag, Juni 28th, 2005

Das IT-Blawg berichtet in seinem Beitrag über eine Rechtsschutzversicherung für Internet-Verträge. Versichert seien die Kostenrisken für Streitigkeiten aus Online-Geschäften. Das hört sich zunächst interessant an, deswegen habe ich einmal nachgeschaut.

Die zitierte Versicherung wird angeboten unter der URL www.auktionsversicherung.de. Das ist nach eigenem Bekunden im Impressum der „Auktionsversicherung“ wiederum ein „Service der Sparschwein AG“.

Erst wenn man auf der Seite der Auktionsversicherung herumsucht, kommt man über einen Link namens „Anbieter“ auf dieses – weitere – Impressum. Hinter der ganzen kunterbunten Gemengelage steht also der bekannte Versicherer DAS.

Wenn man sich dann mal informieren will, was genau dort versichert ist, bietet sich dem Interessenten ein ähnliches Versteckspiel. Auf den Eingangsseiten wird viel heiße Luft dargestellt. Erst wenn man dem Link „Bedingungen“ folgt, bekommt man eine PDF-Datei auf den Rechner, die die gesamten DAS- ARB 2003 enthält.

Aber diese ARB sagen auch nichts über die Internet-Versicherung. Konkrete Informationen erhält man erst über einen weiteren Link namens „Klausel„.

Dort liest man dann – ebenfalls in einer PDF-Datei – die Klausel zum Online-Rechtsschutz und Online-Rechtsschutz XXL, die aber wiederum – in juristisch korrekt formulierter Sprache – auf die ARB 2003 verweisen.

Ich habe nicht geprüft, ob das versicherungsrechtlich alles so seine Richtigkeit hat. Das Versteckspiel der DAS sowie die Art und Weise der Darstellung des Angebots läßt bei mir aber sämtliche roten Lampen aufleuchten.

Wer es nicht für nötig hält, seine Kunden verständlich und umfassend zu informieren, ohne zwei juristische Staatsexamina vorauszusetzen, hat die Gegenleistung des Versicherungsnehmers nicht verdient. Die Prämien in Höhe von 2,99 EUR bzw. 4,99 EUR monatlich sind dann besser in einem freundlichen Biergarten ausgegeben. Dort bekommt man dann eine übersichtliche und einfach voraussehbare Leistung.

Ob man sich lieber von Versicherungsbedingungen oder von einem leckeren Pils benebeln läßt, ist eine Frage des Geschmacks. Ich jedenfalls habe mich entschieden. Prost!

Gibt’s die Allrecht eigentlich noch?

Montag, Juni 27th, 2005

Irgendwie scheint die Allrecht untergetaucht zu sein. Nach Erteilung der Deckungszusage im April habe ich nichts mehr von diesem Versicherer gehört. Ich hatte zunächst einen Vorschuß von 400,20 EUR angefordert, überwiesen wurden lediglich 69,20 EUR – kommentarlos, auch auf Nachfrage kam keine Erläuterung. Auf eine weitere Vorschußbitte, nunmehr für das Verfahren vor Gericht, wurden – wiederum ohne Erläuterungen, selbst auf meine Erinnerung nicht – statt der erbetenen 742,80 EUR nur 423,80 EUR überwiesen.

Da ich nun davon ausgegangen bin, daß bei der Allrecht keine Briefe geschrieben werden (können?), wollte ich telefonieren. Heute gegen 16.30 Uhr habe ich erst einmal eine normale Festnetznummer gesucht, die ich dann auf der website des Versicherers im Impressum fand. Unter der Nummer (0211) 90899-0 war jedoch niemand zu erreichen. Dann habe ich mich überwunden und diese freche 01803-Nummer angerufen. Nachdem ich mir von der Automatenstimme angehört habe, welche Tasten ich zu drücken habe, wenn ich jemanden, der richtig lebt, sprechen möchte, ertönte ein Freizeichen … dann noch eins und weitere 20. Ich habe dann aufgegeben.

Nun bietet die Allrecht auch noch ein Kontaktformular auf deren website an. Dazu muß dann aber erst herausfinden, daß der Popup-Blocker ausgeschaltet wird, sonst klappt das auch damit nicht. Zuerst sollte ich eine Versicherungsnummer in das Formular eintragen – die Versicherungsnummer hat aber mehr Ziffern, als das Formular zuläßt. Als ich dann anschließend noch nach meinen kompletten Adressdaten und schließlich auch noch nach meinem Geburtsdatum gefragt wurde, habe ich abgebrochen und die Zeit mit etwas Sinnvollem verbracht: Mit dem Schreiben dieses Beitrags, den ich dem Vorstand persönlich/vertraulich/verschlossen übermitteln werde.

Ich bin gespannt, ob es mir gelingt, dort in Düsseldorf jemanden aufzuwecken … wenn es den Versicherer überhaupt noch gibt ….

Roland und Angemessenheit

Montag, Juni 27th, 2005

Da schreibt die Staatsanwaltschaft: „… teile ich Ihnen mit, dass auf Grund des – wie ich Ihnen gegenüber eingestehen muss, – sehr schwer nachvollziehbaren Inhalts der Ermittlungsakte nach meiner Auffassung ein hinreichender Tatverdacht für strafrechtlich relevantes Verhalten weiterer Polizeibeamter nicht begründet werden kann. …“

Die Roland als Rechtschutzversicherer des Bundes Deutscher Kriminalbeamter teilt auf meine Abrechnung der Höchstgebühr dann mit:

„Die uns überlassenen Unterlagen sind auch nicht weit über das Normalmaß hinaus umfangreich, so dass wir … die Berechnung von Höchstgebühren für nicht angemessen und damit für nicht verbindlich ansehen.

Zum Zeichen unseres guten Willens sind wir jedoch gerne bereit, Ihnen für den weiteren Aufwand zur Beschaffung des Aktenauszuges einen Betrag von pauschal 50,00 € freiwillig zur Verfügung zu stellen.“

Da bleibt ja schon die Luft ein wenig weg, dass eine Rechtschutzversicherung in einem Fall, bei dem es um die Gefahr der Entfernung aus dem Dienst eines Kriminalbeamten geht und bei dem die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass der Akteninhalt schwer nachvollziehbar ist, die Höchstgebühr nicht zahlen will.

Guter Wille – schlechter Wille, das ist hier die Frage!

Nun gut, vielleicht will man ja den Bund Deutscher Kriminalbeamter gerne als Kunden verlieren.

Die R + V braucht keine 24 Stunden

Sonntag, Juni 26th, 2005

Rechtsanwalt Daniel Beckert aus der Kanzlei „Petersen Neumann + Partner“ aus Zittau schrieb der Redaktion folgenden Leserbrief über das freundliche Regulierungsverhalten der R + V:

Ich hätte einen Beitrag zu Ihrem lobenswerten Blog, sogar einen positiven Erfahrungsbericht – über die R+V Versicherung.

In einer Strafsache habe ich eine Abrechnung erstellt und diese der R+V Versicherung am gestrigen Donnerstag nachmittags gegen 15.00 Uhr faxen lassen. Gegen 17.45 Uhr erhielt ich per Fax die Reaktion, daß der Betrag überwiesen werde. Heute Mittag ist das Geld schon auf dem Konto. Keine 24 Stunden später!

So geht es also auch…

Das ist ein neuer Rekord: Reaktion binnen 3 Stunden und 45 Minuten. Vorbildlich! 🙂

Rechtsschutz Union reagiert flott

Donnerstag, Juni 23rd, 2005

So stelle ich mir das vor: In einer Disziplinarsache verteidige ich einen Beamten. Die Deckungsanfrage mit kurzer Schilderung des Sachverhalts ging am 21. Juni 2005 an die Rechtsschutz Union. Bereits heute, keine zwei Tage später, erhalte ich die Zusage.

Lediglich eine kleine Differenz zwischen meiner Vorschußnote und dem angekündigten überweisungsbetrag trübt das Bild ein wenig. Ich bin sicher, daß es sich dabei um ein Versehen handelte.

Es gibt sie also, die Alternativen …

ARAG storniert Deckungszusage nach Klageerhebung

Donnerstag, Juni 23rd, 2005

Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. Das neue Motto der ARAG?

Frau Rechtsanwältin Riedle aus 75015 Bretten reklamiert folgendes Verhalten der ARAG. Sie ist in einer Verkehrunfallsache mandatiert für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und gleichzeitig für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit.

Für beide Mandate erteilte die ARAG jeweils eine uneingeschränkte Deckungszusage, wenn auch erst auf eine Mahnung der Kollegin.

Im weiteren Verlauf der Bearbeitung bittet die Anwältin den Versicherer um Hereingabe jeweils eines Vorschusses, nachdem sie bereits im Auftrag ihrer Mandantschaft die Schadensersatzklage erhoben hatte.

Hinsichtlich der Zivil-Klage meinte die ARAG plötzlich, sich die Sache anders überlegen zu müssen:

„Im Falle der Verurteilung im Bußgeldverfahren kann der für eine 100 %ige Haftung der Gegenseite erforderliche Unabwendbarkeitsnachweis nicht gelingen. […] Für eine Klage auf der Basis von 75 %iger gegnerischer Haftung können wir aber schon jetzt Kostendeckung zusagen.“

Rechtsanwältin Riedle fühlt sich getäuscht. Die ARAG will wohl von ihrer ursprünglichen Deckungszusage nichts mehr wissen. Die Gerichtskosten hat die Anwältin im Vertrauen auf die erste Zusage bereits verauslagt.

Im Umgang mit der ARAG scheint also der bekannte Grundsatz Sinn zu machen: Vertrauen ist gut, Vorschuß ist besser. Ich finde, so etwas ist sehr bedauerlich …

Mecklenburgische – kulant

Dienstag, Juni 21st, 2005

Noch ein Lob heute – und zwar an die Mecklenburgische Versicherung. Mit dieser Versicherung hatte ich bisher keine Probleme – sie war nie negativ aufgefallen. Nun aber eine Begebenheit, die positive Erwähnung verdient. In einer Angelegenheit, in der nach den zwischenzeitlich wirksam vereinbarten Rechtsschutzbedingungen den Mandanten kein Rechtsschutz zustand, hat die Mecklenburgische ohne Rechtspflicht hierzu einen Teil der Anwalts- und Gerichtskosten übernommen. Die Darlegung der recht guten Erfolgsaussichten der Mandanten erfolgte recht umfangreich. Hier war sicherlich auch wichtig, dass mehrere Versicherungen der Mandanten bei der Mecklenburgischen bestanden und sich die Versicherungsvertreterin vor Ort für die Mandanten mit ins Zeug legte. Es ging zudem um nicht sehr hohe Kosten und es hat auch relativ lange mit der Zusage gedauert, aber einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul! Für diese lobenswerte Kulanzentscheidung im Sinne langfristiger Kundenbindung: Daumen hoch!