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Die Selbstbeteiligung des Anwalts…

Montag, Mai 29th, 2006

Immer wieder eine traurige Sache ist es, gerichtliche Mahnverfahren gegen die eigene Mandantschaft zu betreiben. Weil ich aber gerne Butter auf dem Brot esse, muss es leider manchmal sein. Und wenn, dann haben regelmäßig auch Rechtsschutzversicherer ihre Finger im Spiel.

Fairerweise sei zugegeben, dass die KS für den vorliegenden Fall wohl weniger verantwortlich ist als die Mandantin selbst. Deswegen sei dies eine Warnung für die Leserinnen und Leser: Lesen Sie Ihre Verträge, und lassen Sie Ihren Anwalt nicht im Dunkeln!

Hier der Fall: Ein großes Telekommunikationsunternehmen verlangt unberechtigt eine ebensolche Summe (EUR 2.600) von der Mandantin. Nachdem diese viel Schriftverkehr und Telefonate gewechselt hatte, reifte endlich in ihr die goldrichtige Erkenntnis, den ganzen Ärger einfach auf den Anwalt abzuschieben. Vorher jedoch tat sie etwas, wofür man sie – eigentlich!- lieben müsste: Sie kümmerte sich selbständig um die Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung!

So gestärkt, saß die Mandantin nun in meiner Kanzlei und verkündete stolz die Schadensnummer, die ihr bereits mitgeteilt worden war. Die Dame vom „KS Kraftfahrer-Schutz e.V.“ habe ihr die Kostenübernahme für eine Erstberatung zugesagt.

Zum Fall gab es wenig zu sagen: Die Forderung des Telekommunikationsriesen ist komplett unberechtigt, das Unternehmen beschränkt sich jedoch bekanntermaßen gerne auf monatliche Mahnschreiben und Vergleichsangebote, sodass man nur den Rat geben konnte, auf den Mahnbescheid oder die Verjährung zu warten, bis dahin aber nichts zu tun.

Eine Erstberatung bei einem Gegenstandswert von EUR 2.600 kostet nach RVG brutto (noch) EUR 143,78. Und eines muss man sagen: Schnelle Zahler sind sie ja, die Kraftfahrer-Schützer. Binnen zehn Tagen war „das Geld“ schon da: EUR 15,98, mit dem Vermerk: „Die Selbstbet. ist abgez.“

Auf den Rest warte ich leider immer noch. „Selbstbeteiligung“ an den Kosten, so musste ich lernen, muss sich nicht nur auf die Versicherungsnehmer, sondern kann sich durchaus auch mal auf den Anwalt beziehen.