Es geht um einen Verkehrsunfall vom 20. September 2007, der Gegner ist auf den PKW meines Mandanten aufgefahren. Die vollständige Haftung der Gegenseite dem Grunde nach ist bisher völlig unstreitig. Das Sachverständigengutachten habe ich der Gegenseite bereits am 28.o9.2007 übersandt mit der Bitte, zunächst den dort ausgewiesenen Nettobetrag nebst Wertminderung, Sachverständigenhonorar und Allgemeiner Kostenpauschale zu regulieren. Eine Zahlung erfolgte bisher nicht.
Nach übersendung der Reparaturrechnung am o4.10. 2007 teilte die Gegenseite mit, diese ihrem Sachverständigen zur überprüfung vorgelegt zu haben, da zwischen Sachverständigengutachten und Reparaturrechnung doch erhebliche Unterschiede bestehen. Das ist drei Wochen her, also war hinreichend Zeit, eine Rechnungsprüfung vorzunehmen.
Auf meine Bitte, im Beschleunigungsinteresse Kostendeckungszusage für eine Klage zu erteilen, schreibt mir die Auxilia:
„Wir können hier nicht noch nicht erkennen inwieweit die Gegenseite die Regulierung ablehnt. Da den Versicherungsnehmer auch Kostenminderungsobliegenheiten treffen, möchten wir Sie bitten mit der Klage noch abzuwarten und eventuell der gegnerischen Versicherung eine angemessene Frist zu setzen. Uns ist klar, dass Ihnen und unserem Versicherungsnehmer an einer schnellen Regulierung der Angelegenheit ein großes Interesse besteht. Dennoch glauben wir, dass hier eine außergerichtliche Lösung nicht ausgeschlossen ist und der Gegenseite eine überprüfung der Differenz der Kosten zugestanden werden sollte. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis.“
Welche „Kostenminderungsobliegenheiten“ den Mandanten angesichts der klaren Sach- und Rechtslage und der nicht mehr nachvollziehbaren Regulierungserzögerung hier noch treffen sollten, ist nicht nachvollziehbar. Regulierungsfristen sind bereits mehrfach gesetzt worden, zuletzt auf den 23.10.2007 unter Klagandrohung.
„Dennoch glauben wir, dass hier eine außergerichtliche Lösung nicht ausgeschlossen ist“ – alles wird gut, oder wie? Zum Glauben braucht der Mandant eher keine Rechtsschutzversicherung. Da tut’s auch ein Besuch in der hiesigen Kirche, und der ist sogar kostenlos.
Nachtrag: Auf nochmaligen Hinweis auf genau vorstehende Fakten geht’s plötzlich doch – die Kostendeckungszusage für eine Klage ging heute (29.10.2007) ein. Na also!