Archive for August, 2011

Neues von der ROLAND

Mittwoch, August 31st, 2011

Herr Kollege RA Negm-Awad teilt uns Folgendes mit:

Mandantin “ sie trägt einen weiblichen Vornamen “ ist bei der Roland versichert. Sie erhält die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Die Begründung unserer Kündigungsschutzklage beginnt mit den Worten:
„Die Klägerin ist bei der Beklagten in … beschäftigt. Zuletzt erhielt sie als Niederlassungsleiterin ein jährliches Einkommen in Höhe von (13 x 4.310,57 € =) 56.037,41 € brutto.“

Ich bitte um Deckung und füge die Klageschrift bei.

Die Roland schreibt, dass sie meinem Mandanten die Deckung bestätigt. „Sollte er Ihnen das Mandat noch nicht erteilt haben… “
Kann schon mal passieren.
Dann fragt die Roland, wie ich auf den Streitwert komme. Dieser ergäbe sich nicht aus den eingereichten Unterlagen.
Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage ist ein Quartalsbruttoeinkommen. Das Jahresbruttoeinkommen steht im zweiten Satz der Klageschrift. Meint die Roland, ich hätte das Jahreseinkommen falsch in der Klage angegeben? Soll ich dreizehn Monatsabrechnungen beifügen? Will man die Klage dort nicht lesen? Oder ist die Division des Jahreseinkommens durch 4 ein Rechenschritt, den die Roland gerne vorgerechnet haben will?

Mit freundlichen Grüßen
Sami Negm-Awad
Rechtsanwalt

D.A.S. – Es gibt keine dummen Fragen?

Mittwoch, August 17th, 2011

Es geht um die „beliebten“ Vermittlungsgebührenvereinbarungen zu Nettopolicen. Die Mandanten (Eheleute) hatten gleich drei dieser Verträge abgeschlossen, um die jetzt gestritten werden soll. Also entsprechendes Schreiben mit Kostendeckungsanfrage an D.A.S., dazu drei Vorschussnoten, berechnet nach dem jeweiligen Gegenstandswert der einzelnen Verträge.

Eigentlich logisch, oder? Nicht für D.A.S.:

Wir bitten um Erläuterung, warum Sie vorliegend drei Gebührenrechnungen erstellen und nicht nach einem Gesamtstreitwert abrechnen. Auch hiesiger Sicht liegt vorliegend ein Streitgegenstand vor. Wir bitte um Stellungnahme.

Meinen die das ernst? Eigentlich wiederhole ich mich ungern: Drei Verträge, zwei für den Gatten, einer für die Gattin. Die jeweiligen Gegenstandswerte hatte ich bereits einzeln dargestellt.

Dass diese Verträge jeweils rechtlich selbständig sind und deshalb keine (!) Addition der Gegenstandswerte stattfindet, dürfte doch absolut offensichtlich sein, oder? Nichts mit „Mengenrabatt“.

Concordia – Fragen statt zahlen

Donnerstag, August 11th, 2011

Da die Gegnerin trotz Verurteilung keine Zahlung leistet, wird Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt und entsprechende Rechnung an Concordia geschickt. Anstatt einer Zahlung kommt folgende Frage:

Welches Ergebnis hatte die Zwangsvollstreckung?

Liebe Concordianer:
Diese Frage kann man erst dann beantworten, wenn man das Ergebnis kennt. Die Honorarforderung entsteht allerdings schon mit Erteilung des Auftrages und grundsätzlich unabhängig von dem Ergebnis. Hätte die Zwangsvollstreckung allerdings zu einer Tilgung der Forderung und insbesondere der Kosten geführt, hätte ich keine Rechnung geschickt.

Was soll also die Frage?

Freie Anwaltswahl auch für Rechtsschutzversicherte ?!

Mittwoch, August 10th, 2011

Was denn sonst – sollte man denken. Die Praxis (neudeutsch auch Schadenssteuerung genannt) sieht anders aus:

Rechtsschutzversicherer leiten Versicherungsnehmer gerne bevorzugt an Vertragsanwälte weiter. Diese Praxis fand deutliche Kritik der bayerischen Justiz- und Verbraucherschutzministerin, wie beck-aktuell berichtet:

Die freie Wahl des Rechtsanwalts ist ein wesentlicher Grundsatz der deutschen Rechtsordnung, findet Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk (CSU): „Nur wer seinen Rechtsbeistand frei wählen kann, kann seine Rechte eigenverantwortlich und bestmöglich wahrnehmen.“ Das müssten auch die Rechtsschutzversicherungen beachten, so die Ministerin in einer Mitteilung ihres Ministeriums. Das Versicherungsvertragsgesetz verbiete ihnen deshalb, die freie Anwaltswahl in Gerichts- und Verwaltungsverfahren einzuschränken.

Die Ministerin weiter: „Wenn eine Rechtsschutzversicherung ihre Kunden über qualifizierte Anwälte informiert, ist das als Serviceleistung durchaus zu begrüßen. Für mich ist die Grenze aber dann überschritten, wenn die Versicherten in unzulässiger Weise zur Wahl von Vertragsanwälten der Versicherung bewegt werden sollen.“ Nach Merk ist das beispielsweise dann der Fall, wenn dem Versicherten, der lieber den Anwalt seines Vertrauens beauftragt, mit der Erhöhung der Versicherungsprämie gedroht wird. Oder wenn umgekehrt finanzielle Vorteile winken, falls man sich für den von der Versicherung empfohlenen Vertragsanwalt entscheidet.

„Das deutsche und das europäische Recht untersagen mit gutem Grund die Einschränkung der freien Anwaltswahl. Sobald zwischen dem Rechtsanwalt und der Rechtsschutzversicherung eine Geschäftsbeziehung besteht, wächst die Gefahr einer Interessenkollision zu Lasten des Versicherten. Denn die Versicherung mindert ihr Kostenrisiko, wenn der Rechtsanwalt dem Versicherten vom Rechtsstreit abrät und es nicht zum Prozess kommt“, erklärt die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin. Merk fordert daher die Versicherungsaufsicht auf, die Praxis einiger Rechtsschutzversicherungen unter die Lupe zu nehmen und erforderlichenfalls tätig zu werden.

In der Tat ein Missstand, der auch hier bereits des öfteren kritisiert wurde. Es bleibt abzuwarten, ob und ggf. wie die BaFin hierauf reagiert.

Dank an den Kollegen Dr. Imhof für den Hinweis auf den Beitrag.