Herr Kollege RA Negm-Awad teilt uns Folgendes mit:
Mandantin “ sie trägt einen weiblichen Vornamen “ ist bei der Roland versichert. Sie erhält die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Die Begründung unserer Kündigungsschutzklage beginnt mit den Worten:
„Die Klägerin ist bei der Beklagten in … beschäftigt. Zuletzt erhielt sie als Niederlassungsleiterin ein jährliches Einkommen in Höhe von (13 x 4.310,57 € =) 56.037,41 € brutto.“Ich bitte um Deckung und füge die Klageschrift bei.
Die Roland schreibt, dass sie meinem Mandanten die Deckung bestätigt. „Sollte er Ihnen das Mandat noch nicht erteilt haben… “
Kann schon mal passieren.
Dann fragt die Roland, wie ich auf den Streitwert komme. Dieser ergäbe sich nicht aus den eingereichten Unterlagen.
Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage ist ein Quartalsbruttoeinkommen. Das Jahresbruttoeinkommen steht im zweiten Satz der Klageschrift. Meint die Roland, ich hätte das Jahreseinkommen falsch in der Klage angegeben? Soll ich dreizehn Monatsabrechnungen beifügen? Will man die Klage dort nicht lesen? Oder ist die Division des Jahreseinkommens durch 4 ein Rechenschritt, den die Roland gerne vorgerechnet haben will?Mit freundlichen Grüßen
Sami Negm-Awad
Rechtsanwalt