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ARAGs beschränkte Möglichkeiten

Donnerstag, Mai 21st, 2015

Normalerweise wird nach entsprechender Kostendeckungszusage Klage erhoben und der Rechtsschutzversicherung zusammen mit einer Rechnung übersandt. Nicht so bei ARAG:

Erst einmal fordert man weitere Belege an und will nach Eingang auf die Sache zurückkommen. Die Belege werden übersandt, eine Rückantwort erfolgt – nicht.

Auf entsprechende Erinnerung per Fax von heute wird man dann hektisch und reagiert binnen einer halben Stunde:

Wir versuchen nach Möglichkeit, Ihr Anliegen schnellstmöglich und abschließend zu erledigen. In diesem Fall benötigen wir jedoch noch Informationen.

Tatsächlich hatte ich diese teils schon per Rückfax vom o6.o5.2015 übersandt. Die Klage liegt ARAG bereits seit dem 30. März 2015 (!) vor.

Hat man diese bisher noch nicht gelesen oder nicht Klage verstanden? Die angeforderten (weiteren) Unterlagen sind daher denkbar irrelevant

Ferner möchte man von mir eine „aktuelle (!) Mandatsvollmacht“. Will man diese etwa ernsthaft anzweifeln?

Dann soll ich noch zur „Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung“ Stellung nehmen. Warum? Steht alles in der Klage. Demnach entspricht diese einschlägiger BGH-Rechtsprechung. Um die dort beurteilte Fassung der Widerrufsbelehrung geht es auch hier.

Zudem möchte ich mich noch „zum Gesichtspunkt der Verwirkung“ äußern. Wozu? Insbesondere nicht, bevor die Gegenseite diese Einwendung überhaupt erhebt. Dass deren mehrere Voraussetzungen angesichts der strengen Anforderungen zudem ohnehin eher selten gegeben sind, sollte bekannt sein.

Dann möchte man noch wissen, von welchen Streitwert ich ausgehe. Auch das steht in der ARAG bereits vorliegenden Klage sowie in meiner (bisher natürlich unbezahlten) Vorschussnote vom 30. März 2015.

Wie man sieht, sind die Möglichkeiten der ARAG, ein Anliegen „schnellstmöglich und abschließend zu erledigen“, offensichtlich sehr beschränkt – typisch. Aber es war ja auch nur ein Versuch. 🙁

P.S. Der Kollege Kümmerle stellte bereits fest, dass die ARAG neben der legendären Assessorin D. eine weitere beschäftigt, Frau P. Hier wurde Frau Ass. H. tätig, sogar mit LL.M ausgestattet – was offensichtlich auch nichts nützt.

P.P.S. Das Reaktionsteam wird des öfteren gefragt, welche Rechtsschutzversicherung wir empfehlen würden. Diese Frage ist ohne konkrete Kenntnis der Bedürfnisse im Einzelfall schwer zu beantworten. Einer Gesellschaft, die wir definitiv NICHT empfehlen, widmet sich dieser Beitrag.