Archive for Mai, 2010

DEURAG – Geht’s auch mal ohne Mahnung?

Freitag, Mai 21st, 2010

In diesem Blog war je sogar schon die Solvenz der DEURAG bezweifelt worden. Tatsächlich fällt gerade diese Gesellschaft immer wieder dadurch negativ auf, dass Rechnungen anscheinend grundsätzlich nicht zeitnah, sondern immer erst nach der ersten bzw. sogar zweiten Zahlungserinnerung bezahlt werden.

Muss das sein?

Die Beschwerdestatistik der BaFin

Samstag, Mai 15th, 2010

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führt jährliche Statistiken über Beschwerden, so auch über Rechtsschutzversicherungen. Die aktuelle Statistik finden Sie hier.

Negative Spitzenreiter nach den absoluten Zahlen sind (wieder einmal) ARAG (112) und D.A.S. (89), allerdings schweigen sich beide Gesellschaften über die Zahl der versicherten Risiken aus, so dass eine Quote von Beschwerden zur Zahl der Verträge nicht gebildet werden kann. Immerhin dürften die Zahlen eine gewisse Indizwirkung haben.

Der Bund der Versicherten zur Rechtsschutzversicherung

Dienstag, Mai 11th, 2010

Der Bund der Versicherten berät zu Rechtsschutzversicherung und stellt dort u.a. folgende Thesen auf:

Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den weniger wichtigen Versicherungen. Erst wenn Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Risikolebens-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nach Bedarf „unter Dach und Fach“ sind, sollte über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht werden.

Eine These über die man zumindest streiten kann. Rechtsstreitigkeiten können einen jederzeit ereilen und kosten bekanntlich Geld.

Der Abschluss kann sinnvoll sein
· für Vielfahrer (Verkehrs-Rechtsschutz)
· bei drohenden Problemen am Arbeitsplatz (Berufs-Rechtsschutz)

Beides sehr zweifelhaft: Zunächst: Was ist ein Vielfahrer? Zwar steigt das Risiko eines verkehrsrechtlichen Schadensfalles sicherlich mit der Zahl der gefahrenen Kilometer, andererseits können auch und gerade „Wenigfahrer“ jederzeit in einen Rechtsstreit oder ei Bußgeldverfahren geraten. Zudem: Wenn Probleme am Arbeitsplatz schon „drohen“, ist es angesichts der Wartezeit von drei Monaten oft zu spät für eine Absicherung über die Rechtsschutzversicherung.

Tipp: Selbstbeteiligung vereinbaren. Die Absicherung von kleinen Streitigkeiten ist nicht sinnvoll. Es sollten nur Prozesse um größere Summen versichert werden.

Jedenfalls im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes eine sehr fragwürdige These. Die Selbstbeteiligung beträgt meistens 100 – 150 €, damit wird z.B. anwaltliche Vertretung gegen ein Bußgeld in dieser Höhe wirtschaftlich sinnlos. Im übrigen ergibt sich häufig die Konstellation, dass ein Unfall sowohl Schadensersatzansprüche als auch ein Bußgeldverfahren auslöst. Manche Rechtsschutzversicherungen nehmen hier die Selbstbeteiligung zwei Mal: Einmal in der Bußgeldsache und einmal in der Zivilsache. Im übrigen sind die Rechtsschutzversicherungen mit Selbstbeteiligung oft nur wenig günstiger also ohne.

Vielleicht sollte der BDV mal jemanden fragen, der sich mit der Materie auskennt. 😉

AdvoCard – will’s mal wieder wissen

Montag, Mai 3rd, 2010

Lange Zeit war Ruhe, nun schickt AdvoCard wieder den lustigen Kollegen W. ins Rennen, der vermeintliche Auskunftsansprüche der AdvoCard geltend macht.

Angesehen davon, dass die Rechtsgrundlage dieses Begehrens (O-Ton: „Meine Mandantin hat einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegen Sie“) so eindeutig nicht ist, ist der in Bezug genommene Fall hier schlicht unbekannt:

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 30. April 2010 teile ich mit, dass der dort erwähnte Fall „*** ./. *** 219/08“ hier nicht bekannt ist. Daher weise ich schon aus diesem Grunde – und im übrigem vorsorglich auch gem. § 174 BGB – Ihre dort erhobenen Auskunftsansprüche zurück.

Selbstverständlich sehe ich mich daher auch nicht gehalten, die beigefügte Gebührennote des Kollegen – immerhin 272,87 € nach einem Wert von 2.072,62 € – offensichtlich die Leistungen der AdvoCard – zu bezahlen. Vielmehr habe ich im Gegenzug gebeten, die durch die unberechtigte Aufforderung hier entstandenen Anwaltsgebühren auszugleichen. Mal sehen, was jetzt kommt.

P.S. Interessant wäre, ob die AdvoCard die Gebührennote des Kollegen tatsächlich bezahlt (hat).

P.P.S.: AdvoCard weigert sich natürlich auch, meine Kosten in dieser Aktion zu erstatten.

Der Vertragsanwalt des Roland

Montag, Mai 3rd, 2010

Eine angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung hat man dem Mandanten vorgeworfen. Etwas mehr als 40 km/h innerorts zu schnell. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 200 Euro Geldbuße vor, es gibt 4 Flens und einen Monat Fahrverbot. Ermittelt wurde die Geschwindigkeit durch eine Weg-Zeit-Messung, deren Richtigkeit die Polizeibeamten regelmäßig bestätigen.

Der Mandant wandte sich zunächst an seinen Rechtsschutzversicherer, an den Roland.

Der freundliche Mitarbeiter des Versicherers konnte dem Mandanten auch einen richtigen Rat geben: Er möge sich an einen Anwalt wenden. Und dem Mandanten wurde gleich auch der Namen und die Telefonnummer eines Roland-Vertragsanwalts mitgeteilt.

Dieser Vertragsanwalt erkannte anhand der Eckdaten recht schnell, daß die „Messung“ kaum erfolgreich angreifbar ist. Polizeibeamte sind als Zeugen im Ordnungswidrigkeitenverfahren quasi „unkaputtbar“. Wegen mangelnder Erfolgsaussichten riet der Vertragsanwalt des Roland dem Mandanten auch davon ab, weiter gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Der Mandant holte sich eine zweite Meinung über Erfolgsaussichten ein und schrieb uns eine eMail. Am Ende erhielten wir den Auftrag, weil wir ihm einen Erfolg quasi garantieren konnten.

Der Vertragsanwalt hatte zwei wesentliche Punkte nicht abgefragt: Die Punkte des Mandanten bzw. deren Tilgungs- und Löschungsfrist. Und den Zeitpunkt seines Auslands-Urlaubs.

Wir werden nun durch das Rechtsmittelverfahren erreichen, daß die neuen Punkte den Ablauf der Löschungsfrist der Voreintragungen nicht hemmen. Am Ende wird der Mandant die erwähnten vier Punkte in Flensburg haben und nicht die 12, die er gehabt hätte, wenn er dem Rat des Vertragsanwalts gefolgt wäre.

Und: Der Mandant wird das Fahrverbot absitzen können, während er im sonnigen Süden am Strand liegt und dort ohnehin kein Auto fahren wollte.

Ein netter Versuch des Rolands und seines (sic!) Anwalts: Man versucht zu sparen, wo man kann.

Ich gehe nicht davon aus, daß der Kollege dem Mandanten wider besseres Wissen falsch beraten hat. Aber eine fundierte Aus- und Fortbildung läßt sich eben nicht von den Dumpingpreisen finanzieren, für die diese Sorte von Anwälten die Interessen des Versicherers wahrnehmen. Und dann passieren eben solche groben Fehler.

Ich rate nicht dazu, daß alle Versicherungsnehmer des Roland nun unsere Kanzlei mit der Verteidigung beauftragen. Aber ich rate dringend davon ab, Vertragsanwälte von Versicherern zu mandatieren, ganz einfach, weil sie meiner Ansicht nach nicht einseitig die Interesse des Mandanten vertreten (können). Das Beispiel zeigt, wo so etwas enden kann.