Lange musste ich hier nichts mehr schreiben, weil ich mit den Rechtschutzversicherern keinen Trödel hatte. Ich werde auch mal eine Lobeshymne an geeigneter Stelle posten, doch erstmal das Ärgerliche.
Heute kam ein Schreiben der ARAG, das mich davon in Kenntnis setzte, dass meine Gebührenrechnung, die ich außergerichtlich als 1.8 Geschäftsgebühr veranschlagt hatte, mal eben auf 1,3 gekürzt wird, mit dem üblichen Begründungsbaustein. „Ihre angesetzte Geschäftsgebühr halten wir – unter Berücksichtigung der Rechtsprechung nicht für angemessen. Beispielhaft dürfen wir auf BGH v. 31.10.2006, VI ZR 261/05 (1,0 Gebühr);…und weitere Rechtsprechungsnachweise allesamt mit 0,8 – 1,0 Gebühren aus den Jahren 2005 und 2006 verweisen. Nachdem wir alle Kriterien des § 14 RVG und Ihren anwaltlichen Ermessensspielraum berücksichtigt haben, wurde eine Gebühr von 1,3 zu Grunde gelegt.“
Es handelte sich um eine außergerichtliche arbeitsrechtliche Streitigkeit, Thema Mobbing, Krankheit, Auflösung des Arbeitsvertrages, Abfindung und taktisches Vorgehen, um das alles zu umgehen. Mit meiner Gebührenrechnung hatte ich ein Schreiben nebst allen schriftlichen Unterlagen an die ARAG gesandt, die meine gesamt dreistündige Arbeitsleistung dokumentiert. Zwei Gesprächstermine, drei Telefonate, ein Schreiben an die Gegenseite, ein gutachterliches Schreiben. Als Gegenstandswert nahm ich drei Bruttogehälter und lies die Abfindung von 10.000 Euro, die ebenfalls im Gespräch war, raus. Dumm, wie sich im Nachhinein herausstellt. Bei dem solchermaßen erhöhten Gegenstandswert, hätte man die 1,3 möglicherweise verkraftet, aber so bleibt mir nur, meinem Mandanten einen Wechsel der Rechtschutzversicherung ans Herz zu legen und ihn aufzufordern, den Rest anzuweisen.
Dieser wird nun leider zunächst selbst zahlen müssen, falls er die ARAG nicht doch dazu bringen kann, ihre vertraglichen Verpflichtungen ihm gegenüber zu erfüllen. Die Internet-Adresse http://www.bafin.buergerservice-bund.de/formulare/f_vers_de.php
habe ich ihm vorsorglich schon mitgeteilt!
Dank dem Kollegen Groß, der das vor drei Wochen offenbar auch schon durch hat.