Wie einer Pressemitteilung des DAV vom 28.o2.2007 zu entnehmen ist
schließen der Deutsche Anwaltverein und die AdvoCard eine „Empfehlungsvereinbarung“
>>Anwaltschaft und AdvoCard gemeinsam gegen „Rechtsberatung light
Berlin/Hamburg. Der Deutsche Anwaltverein und die AdvoCard Rechtsschutzversicherung AG kooperieren ab sofort im Rahmen einer exklusiven Empfehlungspartnerschaft. Mit dieser Vereinbarung dokumentieren beide Seiten ausdrücklich ihren Einsatz für die Sicherung höchstmöglicher Qualitätsstandards in der Rechtsberatung. DAV und AdvoCard betonen in diesem Zusammenhang, dass eine sinnvolle juristische Beratung meistens nur in der Kanzlei möglich sei. Die sich zunehmend verbreitende telefonische Rechtsberatung könne daher nicht das Mandantengespräch in der Kanzlei ersetzen.
„AdvoCard ist nicht nur Anwalts Liebling, sondern auch DAVs Liebling, denn AdvoCard empfiehlt die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des DAV als kompetente Ansprechpartner“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Im Gegenzug empfiehlt der DAV AdvoCard als qualitäts- und serviceorientierten Versicherer.
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Dr. Karsten Eichmann, Vorstandsvorsitzender der AdvoCard Rechtsschutzversicherung AG, unterstreicht die Vorteile der Kooperation für AdvoCard Kunden: „Die Empfehlung durch den DAV gibt unseren Kunden zusätzliche Gewissheit, für den Schadenfall bestmöglich abgesichert zu sein. Wir unsererseits vertrauen auf die hohe Kompetenz der DAV-Anwälte und überlassen deshalb der Anwaltschaft grundsätzlich die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits. … <<
Die Skepsis gegen die von vielen Rechtsschutzversicherern angebotene telefonische Rechtsberatung ist sicherlich durchaus begründet. Aber ansonsten - ohne irgendeinem Kollegen zu nahe treten zu wollen - klingt das Ganze doch nach einer ziemlichen Luftnummer:
Wenn die AdvoCard meint: "Wir unsererseits vertrauen auf die hohe Kompetenz der DAV-Anwälte", klingt das doch so, als ob die DAV-Mitgliedschaft irgendein Qualitätsmerkmal wäre - ist sie aber nicht! Jede(r) in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt / Rechtsanwältin kann Mitglied im DAV werden, besondere Qualifikation ist hierfür weder erforderlich noch wird sie in irgendeiner Weise überprüft.
Eher ein Qualitätsmerkmal ist da schon die Fachanwaltschaft: Um diesen Titel zu er- und behalten, muss man einen erheblichen Teil seiner Tätigkeit dem betreffenden Rechtsgebiet gewidmet haben, entsprechende Nachweise umfangreicher außergerichtlicher und gerichtlicher Tätigkeit erbringen, fachbezogene Prüfungen absolvieren und jährliche Fortbildung nachweisen.
Nun einmal angenommen, ein Mandant sucht Rechtsrat in einem bestimmten Rechtsgebiet (z.B. Verkehrsrecht) und ruft daher bei AdvoCard an. Ferner unterstellt, in dem betreffenden (kleineren) Ort gibt es einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der nicht im DAV ist und einen, der zwar nicht Fachanwalt ist, dafür aber im DAV (und vielleicht schwerpunktmäßig z.B. Arbeitsrechter). Will AdvoCard dem Mandanten dann ernsthaft den DAV-Anwalt empfehlen???