Wie bereits berichtet, verweigert die D.A.S. einen angemessenen Vorschuss für eine Klage. Mein Hinweis auf § 9 RVG interessiert dort offensichtlich niemanden. Stattdessen pflegt man sinnfreie Korrespondenz:
Mit Fax vom 27.11.2012 bat man um Übersendung der Terminsladung „zu ggb Zeit“ Mit Rückfax vom selben Tage kündigte ich deren Übersendung „nach Eingang“ an und fragte nach dem restlichen Vorschuss. Eine Rückantwort oder gar Zahlung blieb aus. Stattdessen erdreistete man sich mit Fax vom o6.12.2012 sogar zu einer Erinnerung:
„Bitte überlassen Sie uns zur Einsicht die Terminsladung Diese liegt uns bislang nicht vor.“
Abgesehen davon dass diese Ladung bis zum heutigen Tage noch nicht vorliegt (was angesichts einer Klageinreichung am o5.11.2012 auch nicht verwunderlich ist), wird hier entgegen dem klaren Wortlaut des § 9 RVG offensichtlich auf Zeit gespielt, immer nach dem Motto: Jeder Tag, an dem wir nicht zahlen, bringt einen Zinsgewinn. Mal sehen, was die Direktion davon hält.
Update: Die Direktion reagierte schnell: Zwei Tage nach einem entsprechenden Fax teilte man mit, die Terminsgebühr zu zahlen – und tat es dann auch. Warum nicht gleich so?