In einer Mietsache regt das Gericht im Termin zur mdl. Verhandlung am 13.12.05 einen Vergleichsabschluss an. Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet, Schluss der mdl. Verhandlung soll – so die Richterin im Termin – der *01.03.06* sein. Ich verhandle mit dem Gegnervertreter, korrespondiere mit den Mandanten und teile am *15.02.06* der DBV mit, dass wir uns in der Sache geeinigt haben und bitte unter Hinweis auf den angesetzten Schluss der mündlichen Verhandlung um alsbaldige „Absegnung“ des Vergleichs.
Am *02.03.06* geht die Mitteilung der DBV ein: der Vergleich gehe in Ordnung, es müsse aber Kostenwettschlagung erfolgen, andernfalls müsse das Gericht entscheiden. Nach Rücksprache mit dem Gegnervertreter, der zwar nicht mit dieser Kostenregelung, aber mit einer Kostenentscheidung durch das Gericht einverstanden wäre, teile ich dies der DBV mit und bitte um beschleunigte Stellungnahme mit Hinweis darauf, dass laut Protokoll Schluss der mdl. Verhandlung der 11.03.06 sei.
Am *10.03.06* liegt noch immer keine Stellungnahme der DBV vor, weshalb ich mit (erbostem) Fax vom gleichen Tag erinnere. Am *16.03.06* – eine Stellungnahme liegt noch immer nicht vor – informiere ich die Mandanten und bitte um telefonische Intervention bei der DBV. Vor ca. 1Stunde teilen die Mandanten mit, sie hätten heute schon drei Mal dort angerufen, der Sachbearbeiter sei entweder „bei einer Besprechung“, „zu Tisch“ bzw. „nicht mehr im Büro“ gewesen. Ich kann sie insofern beruhigen, als um 13:44 h ist ein Fax der DBV eingegangen, dass man sich an eine Kostenentscheidung des Gerichts gebunden fühlen werde (wie auch nicht?).
Irgendwann werde ich mir wohl derartige kostenlose Serviceleistungen doch noch ganz abgewöhnen!