ARAG kann nicht nur mit dümmlichen Begründungen Honorare kürzen, es geht noch „besser“:
Die Gegenseite bestreitet den Unfallhergang und präsentiert eine andere Version. Dieses Schreiben schicke ich mit meiner „Gegendarstellung“ an ARAG mit der Bitte, vorsorglich für den Fall weiterer Zahlungsverweigerung Kostendeckungszusage für eine Klage zu erteilen – was bei allen anderen Rechtsschutzversicherungen seit diversen Jahren immer problemlos funktioniert hat – (natürlich) nicht so bei ARAG:
Für die gerichtliche Interessenwahrnehmung lehnen wie die Erteilung von Versicherungsschutz unter Hinweis auf § 18 Abs. I ARB 201 wegen fehlender Erfolgsaussichten der rechtlichen Interessenwahrnehmung ab. Die Provinzial war mit Schreiben vom 28.o5.2013 zur Zahlung aufgefordert worden. Diese hat bis zu 6 Wochen Zeit, die Angelegenheit zu überprüfen und Unterlagen einzusehen. Von einer Verzögerung kann nicht die Rede sein. Zurzeit befindet sich die Gegenseite nicht in Verzug.
Mal wieder reichlich Blabla und Nebelkerzen:
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Es ist schon schlicht unwahr, dass hier fehlende Erfolgsaussichten bestehen – ganz im Gegenteil: Die polizeiliche Unfallanzeige bestätigt die Schilderung des Mandanten, zudem steht ihm ein Zeuge zur Seite, dem Gegner nicht. In Wahrheit geht es auch gar nicht darum, sondern um das Kostenrisiko: Die Gegenseite könnte auf nach Eingang der Klage sofort anerkennen, und unter Hinweis auf Regulierungsfristen versuchen, eine Kostenentscheidung nach § 93 ZPO zu Lasten des Mandanten herbeizuführen.
Dass die gegnerische Versicherung (generell) „bis zu 6 Wochen Zeit (hat), die Angelegenheit zu überprüfen und Unterlagen einzusehen“ ist schlicht Unfug. Die einschlägige Rechtsprechung (vgl. z.B. im Verkehrslexikon) geht von ca. 2 bis 6 Wochen – abhängig vom Einzelfall. - Die ARAG übersieht aber geflissentlich, dass sich die Frage einer Regulierungsfrist nicht mehr stellt, wenn die Gegenseite nicht etwa nur untätig bleibt, sondern eine Schadensregulierung (wie hier) bereits unter Hinweis auf einen angeblich ganz anderen Unfallverlauf konkret abgelehnt hat – was bekanntlich auch durchaus den Verzug begründet.
Nett, dass die ARAG auf die Möglichkeit eines Schiedsgutachtens hinweist – aber ein Gespräch mit dem Mandanten über seine unkooperative Rechtsschutzversicherung könnt hier vielleicht mehr bringen. …
Fazit: Wer sich auf ARAG verlässt (nicht umsonst der Spitzenreiter hier und auch bei der BaFin in der Spitzengruppe), der ist verlassen!
P.S. Der Mandant hat’s auch schon gemerkt – und sieht sich nach einer neuen Rechtsschutzversicherung um.