Der Mandant hat uns beauftragt, ihn in einer Bußgeldsache zu verteidigen. Wir haben die ARAG gebeten, die für die Verteidigung notwendigen Kosten zu übernehmen. Das möchte die ARAG aber nicht, das sei zu teuer.
Ich denke, das Einzige was zu teuer ist, sind die Prämien, die unser Mandant an diesen Versicherer gezahlt hat.
Wir werden nun wie vorgesehen das Schiedsgutachterverfahren durchführen. Dort ist der richtige Ort, um dem Versicherer zu erklären, warum es nicht Sache einer Schadenssachbearbeiterin sein kann, darüber zu befinden, ob die Verteidigung gegen den Vorwurf des Staates, sich regelwidrig verhalten zu haben, sinnvoll ist oder nicht.
Wenn der Versicherer die Kosten dafür nicht übernehmen möchte, kann er das seinen Kunden durchaus mitteilen. Aber – bitteschön – bevor sie den Vertrag unterschrieben haben. Wenn der Versicherer vorher eine Leistung verspricht, die er nachher nicht einhalten möchte, könnte ein Strafrechtler auf den Gedanken kommen, daß die ARAG in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen der Versicherungsnehmer dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt.
Unser Mandant, ein juristischer Laie, fühlt sich jedenfalls durch diese Entscheidung der Assessorin betrogen. Ich kann dieses Gefühl nachvollziehen.
Update vom 09.01.2014:
In unserem Weblog habe ich das „mutwillige“ Verhalten der ARAG noch unter einem anderen Aspekt diskutiert.
Update vom 09.01.2014, 16:40 Uhr:
Die ARAG hat mich abgemahnt. Ich solle den Namen der Assessorin D. anonymisieren. Das habe ich selbstverständlich auch sofort gemacht.