Archive for Januar, 2014

DEURAG startet durch ??

Mittwoch, Januar 29th, 2014

Wie die deutsche Versicherungsbörse berichtet, startet die DEURAG als einer der ersten Rechtsschutzversicherer auf dem deutschen Markt ab dem o1.o1.2014 mit neuen, transparenten Bedingungen:

„Die Versicherungsbedingungen sollen zukünftig nicht als juristisches Werk im klassischen Sinne betrachtet werden, sondern vielmehr eine bessere Orientierung in der komplexen Versicherungswelt Vermittlern und Kunden ermöglichen“, erklärt Dr. Thomas Wolf, Mitglied des Vorstandes der DEURAG.

Schön, aber was nützt das, wenn der Innendienst nicht funktioniert?

Betrügt die ARAG?

Dienstag, Januar 7th, 2014

Der Mandant hat uns beauftragt, ihn in einer Bußgeldsache zu verteidigen. Wir haben die ARAG gebeten, die für die Verteidigung notwendigen Kosten zu übernehmen. Das möchte die ARAG aber nicht, das sei zu teuer.

ARAG verweigert Versicherungsschutz

Ich denke, das Einzige was zu teuer ist, sind die Prämien, die unser Mandant an diesen Versicherer gezahlt hat.

Wir werden nun wie vorgesehen das Schiedsgutachterverfahren durchführen. Dort ist der richtige Ort, um dem Versicherer zu erklären, warum es nicht Sache einer Schadenssachbearbeiterin sein kann, darüber zu befinden, ob die Verteidigung gegen den Vorwurf des Staates, sich regelwidrig verhalten zu haben, sinnvoll ist oder nicht.

Wenn der Versicherer die Kosten dafür nicht übernehmen möchte, kann er das seinen Kunden durchaus mitteilen. Aber – bitteschön – bevor sie den Vertrag unterschrieben haben. Wenn der Versicherer vorher eine Leistung verspricht, die er nachher nicht einhalten möchte, könnte ein Strafrechtler auf den Gedanken kommen, daß die ARAG in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen der Versicherungsnehmer dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt.

Unser Mandant, ein juristischer Laie, fühlt sich jedenfalls durch diese Entscheidung der Assessorin betrogen. Ich kann dieses Gefühl nachvollziehen.

Update vom 09.01.2014:
In unserem Weblog habe ich das „mutwillige“ Verhalten der ARAG noch unter einem anderen Aspekt diskutiert.

Update vom 09.01.2014, 16:40 Uhr:
Die ARAG hat mich abgemahnt. Ich solle den Namen der Assessorin D. anonymisieren. Das habe ich selbstverständlich auch sofort gemacht.

BlaBla by Concordia – die 2.

Montag, Januar 6th, 2014

Gegen einen Bußgeldbescheid lege ich Einspruch ein und übersende der Concordia meine Vorschussrechnung, Grundgebühr Nr. 5100 V RVG, Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV RVG und Erledigungsgebühr Nr. 5115 VV RVG.

2 ½ Wochen später bequemt Concordia sich zu folgendem Schreiben:

„Ob die Gebühr Nr. 5115 tatsächlich entsteht, ist derart unsicher, dass wir jene bei unserer Vorschusszahlung noch außen vor lassen.“

Und dass nach einem Bußgeldbescheid ansonsten regelmäßig noch deutlich höhere Gebühren entstehen, haben inzwischen schon ganz andere und ebenfalls nicht für Flexibilität bekannte Rechtsschutzversicherungen begriffen.

Also Vorschussnote nach § 9 RVG über alle voraussichtlich entstehenden Gebühren an Concordia – bisher ohne Reaktion. Heute also entsprechend erinnert, dann ggf. Rechnung an Mandanten.

Nachtrag:

Nun wird Concordia plötzlich schnell und bittet per Fax um:

– Vorlage meiner Einlassung gegenüber der Verwaltungs- oder Strafverfolgungsbehörde
– Vorlage der Terminsladung zur Hauptverhandlung

Und dann möchte ich noch mitteilen, ob der Termin zusammen mit dem Mandanten wahrgenommen wird. Welche Relevanz das allerdings für mein Honorar haben sollte, erschließt sich so nicht.

Nein liebe Concordia, Schluss mit der Debatte! Rechnung an Mandanten und fertig.

P.S. Ob die Frau Ass. H. wohl von einer anderen RSV eingekauft wurde, deren Namen mit „A“ anfängt?