Verweigert eine Rechtsschutzversicherung die Kostendeckungszusage, kann ggf. der Ombudsmann helfen. Mehr dazu im Finanztest 2/2015.
Lesenswert dazu auch das Urteil des BGH IV ZR 23/12 vom 24.o4.2013 zur Frage, wann genau der versicherte Rechtsschutzfall eingetreten ist