Archive for Februar, 2006

D.A.S. – zahlt jetzt Raten

Dienstag, Februar 28th, 2006

Auf eine Vorschussnote nach der Mittelgebühr i.H.v. zahlte die D.A.S. kommentarlos lediglich pauschale 300.- € – vgl.

D.A.S. – bekannt unkooperativ

Nun findet man sich großzügig zu einer weiteren Ratenzahlung von 100.- € bereit:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Melchior,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es müsste bekannt sein. dass die Gebühren sich in jedem einzelnen Fall konkret an den Kriterien des § 14 RVG orientieren. Es gibt keine Vorschrift, nach der unabhängig von den dort genannten Umständen die von Ihnen beanspruchten Gebühren anfallen.
Sie dürften u. E. im Voraus Umfang und Schwierigkeit der Hauptverhandlung nicht zuverlässig einschätzen können, so dass der gezahlte Vorschuss als angemessen betrachtet werden kann. Dass das Schadenbüro, das in urlaubsbedingter Vertretung den Vorschuss angewiesen hat, die Höhe nicht erläutert hat, bitten wir allerdings zu entschuldigen.
Wir haben mit Rücksicht auf die guten geschäftlichen Beziehungen einen weiteren Vorschuss von EUR 100,00 angewiesen. Wir sehen allerdings dann gern Ihren Ausführungen zu § 14 RVG entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Schadenbüro ***

Antwort:

Sehr geehrter Herr P.,

Sie dürfen davon ausgehen, dass die Kriterien des § 14 RVG hier bekannt sind. Ebenso setze ich als bekannt voraus, dass dem Rechtsanwalt gem. § 9 RVG Vorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden (!) Gebühren zusteht und ferner, dass die Bemessung der angemessenen Gebühren dem Rechtsanwalt zusteht und nicht der Rechtsschutzversicherung. Zudem sei daran erinnert, dass ich hier nur die Mittelgebühren geltend gemacht habe, was bei einem hier in Rede stehenden unerlaubten Entfernen vom Unfallort, der im Strafbefehl verhängten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und dem mehrmonatigen Fahrverbot sowie den zivil- bzw. versicherungsrechtlichen Konsequenzen durchaus angemessen erscheint.

Entgegen Ihrer Auffassung traue ich mir nach über 13 Jahren Verteidigertätigkeit gerade in Verkehrsstrafsachen auch durchaus zu, nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte und Erörterung des Sachverhalts mit der Mandantin „Umfang und Schwierigkeit der Hauptverhandlung“ durchaus hinreichend zuverlässig einschätzen zu können. Es bleibt daher nach wie vor unklar, weshalb Sie offensichtlich meinen, eine Ihrer Ansicht nach angemessene Pauschale zahlen zu müssen, anstatt – wie andere Rechtsschutzversicherer auch – konkret die Vorschussnote nach der Mittelgebühr ohne unnötige Diskussionen auszugleichen.

Der überweisung des nach wie vor offenen Restbetrages i.H.v. 266,42 € entgegensehend, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

(J.Melchior)
Rechtsanwalt

ARAG zeigt sich einsichtig ..

Montag, Februar 27th, 2006

… auf eine Einstandsanfrage vom Dez. 2005 nebst Vorschussrechnung von rd. 13.000,- € sollen nun 4.000,- € angewiesen werden (Februar 2006).

Schönheitsfehler : der Vorschuß reicht nicht einmal für die Gerichtskosten (Schluchz)

Concordia – rechnet immer noch falsch

Freitag, Februar 24th, 2006

Erst meint die Concordia, meine Gebührennote auf eine Satz von 1,0 kürzen zu müssen, verrechnet sich hierbei aber auch noch – vgl. hier: https://rsv-blog.de/concordia-und-die-mathematik. Der Fehlbetrag beläuft sich zumindest auf 6,80 €, bei einer 1,3-Gebühr sogar auf 27,11 €.

Auf entsprechendes Schreiben zahlt die Concordia nun – nicht nur „ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht“, sondern selbstverständlich auch ohne jede weitere Begründung – einen Betrag von 18,27 € nach. Offensichtlich ist man dort des Rechnens wirklich nicht mächtig – oder will man einfach Anwälte ärgern?

D.A.S. – bekannt unkooperativ

Freitag, Februar 24th, 2006

Dass einem Anwalt Vorschuss in Höhe der voraussichtlich anfallenden Gebühren zusteht, ergibt sich aus § 9 RVG und ist allgemein bekannt – nicht aber der D.A.S. Auf eine Vorschussnote von 666,42 € (Gebühren in dieser Höhe werden nach Einspruch gegen den Strafbefehl mit Sicherheit anfallen) werden kommentarlos nur 300.- € bezahlt. Eine Begründung hält man nicht für erforderlich, offensichtlich nach dem Motto: Wenn es dem Anwalt nicht passt, kann er sich ja melden.

Das tut er auch, liebe D.A.S., und zwar vorzugsweise hier im RSV-Blog damit sich auch andere ein Bild von der Regulierungspraxis der D.A.S. machen können.

„… Ihre Gebühren sind nach unten korrigieren“

Mittwoch, Februar 22nd, 2006

Regulierungskorrespondenz mit der Sachbearbeiterin der Württ.:

„…Zudem weisen wir darauf hin, dass es sich um ein Verwarnungsgeld in Höhe von Euro 35,- handelte, Ihre Gebühren sind daher nach unten zu korrigieren.“

Ach, was bin ich froh, dass wir einen kostenlosen Gebührenrevisor bei der Württembergischen haben. Wenn ich mir diese unendlichen Aufwendungen vorstelle, müßte ein Revisor in unserem Hause extra beschäftigt und bezahlt werden.

Aber ich vermute, dass ich mir die extraordinäre Argumentation dieser RSV jetzt durch den Richter erklären lassen will. Es fällt nämlich auf, das diese RSV das Gebührenrecht neu erfindet (… und man will / muß ja uptodate bleiben).

ARB 2006 (Stand 01.01.2006) zum Download

Montag, Februar 20th, 2006

Die neuen Rechtsschutzversicherungsbedingungen der Advocard (ARB 2006, Stand 01.01.2006) sind derzeit (bis zur nächsten Änderung der Versicherungsbedingungen) unter „ARB 2006 der Advocard“ einsehbar und können auch ausgedruckt und / oder gespeichert werden. Die alten Links (ARB 2003 und älter) funktionieren nicht mehr.

Für Versicherte der Advocard:
Ob diese neuen Rechtsschutzbedingungen auf Ihren bereits bestehenden Vertrag mit der Advocard Anwendung finden, oder die (älteren) für den Versicherten günstigeren ARB 2003, ARB 2000 etc. anzuwenden sind, erläutert Ihnen der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens gern. Fragen Sie einfach telefonisch nach. Das ist nicht nur billiger als ein Anruf (als Ferngespräch) beim Versicherer in Hamburg. Es ist auch sicherer: Um Kontakt mit Ihrem Anwalt aufzunehmen, müssen Sie in Ihrem Internetbrowser noch nicht einmal (das unsichere) JavaScript aktivieren, nur um sich dessen Telefonnummer anzeigen zu lassen.

Die Staatskasse reguliert, wo die ARAG sich weigert

Montag, Februar 20th, 2006

Frau Rechtsanwältin Anja Riedle aus 75015 Bretten teilt der Redaktion des RSV-Blog erneut Merkwürdiges über die ARAG mit:

Ich hatte im Juni 2005 über eine Verkehrs-Owi und SE-Sache berichtet, Versicherer ist die ARAG.

Es ging seinerzeit um die Stornierung einer bereits erteilten Deckungszusage und um die anschließende Rücknahme dieser Stornierung durch die ARAG.

Nach der Veröffentlichung im rsv-blog hat die ARAG mit Schreiben vom 11.07.05 nachgetreten: „Mit Schreiben vom 01.06.05 teilen Sie mit, daß im Bußgeldverfahren am ….. Hauptverhandlungstermin ist. Wir bitten Sie, uns über das Ergebnis zu berichten. Im übrigen werden wir uns den Vorgang nach Abschluß der Sache von unserem Regionalbüro erneut vorlegen lassen, um zu sehen, in wieweit hier eventuell unnötige Kosten verursacht wurden.

Die Mandantin wurde mitterweile freigesprochen.

Mit heutigem Schreiben habe ich die ARAG informiert. Aus meinem Schreiben:

„Das Bußgeldverfahren ist abgeschlossen. Ihre VN wurde freigesprochen. Die hier entstandenen Kosten von € 625,51 wurden mittlerweile in vollem Umfang von der Staatskasse erstattet.

Mit Schreiben vom 11.07.05 haben Sie darauf hingewiesen, daß die Vertretung Ihrer VN im Bußgeldverfahren von Ihrem Regionalbüro nachträglich dahingehend geprüft werde, ob „eventuell unnötige Kosten“ verursacht wurden. Da das Verfahren nunmehr abgeschlossen ist, darf Sie um Einleitung dieses Prüfungsverfahrens bitten sowie um Mitteilung über Ihre Erkenntnisse.

Bereits jetzt sei angemerkt, daß nicht einmal die Staatskasse die entstandenen Kosten für die Verteidigung Ihrer VN gegen den Bußgeldbescheid für „unnötig“ erachtet hat.

Den mühsam erkämpften Vorschuß von € 250,00 habe ich heute das Konto bei der Westfalenbank zurückbezahlt.

Abschließend bleibt anzumerken, daß der Freispruch nicht aufgrund sondern trotz Ihres Regulierungsverhaltens erwirkt wurde.“

Es ist schon äußerst blamabel für den Versicherer, daß er sich von der Staatskasse zeigen lassen muß, wie eine faire Regulierung auszusehen hat. Die Redaktion gratuliert der Kollegin zu ihrer erfolgreichen Verteidigung.

Die Milchmädchen bei der Allianz

Sonntag, Februar 19th, 2006

Das RA-Blog entlarvt die Kostenberechnung der Allianz als nicht belastbar. Der Kollege Klotz weist in seinem Beitrag nach, daß der Versicherer in seiner Werbung entweder nur blauäugig oder aber unseriös rechnet, um den potentiellen Versicherungsnehmer zum Abschluß eines Rechtsschutzversicherungsvertrags zu bewegen. Beide Varianten belegen nicht gerade die Kompetenz des Versicherers.

Im Grunde hat die Allianz ja Recht: Gerade für Verkehrsteilnehmer ist eine Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll. Aber muß man dem Kunden denn unbedingt Sand in die Augen streuen? Ärgerlich!

Noch ein Lob für die Advocard

Sonntag, Februar 19th, 2006

Der Kölner Kollege Andreas Schwartmann schließt sich dem positiven Eindruck des Kollegen Becker an und lobt das Regulierungsverhalten der Advocard in einer eMail an die Redaktion des RSV-Blog wie folgt.

Auch ich kann, mit geringer Einschränkung, etwas positives über die AdvoCard berichten:

Mandant beauftragt mich mit der Prüfung und Geltendmachung von Gewährleistungsrechten wegen eines erheblich mangelhaften Fahrzeuges, nachdem er selbst beim Verkäufer auf Granit gestoßen ist. Dem Verkäufer wird von mir eine letzte Frist zur Nacherfüllung gesetzt und andernfalls Rücktrit angedroht.

Die AdvoCard erhielt meine Deckungsanfrage, der einfachheithalber direkt verbunden mit meiner Vorschußrechnung über den Gegenstandswert des Kaufpreises.

Drei Tage später kam die Deckungszusage per Fax, gefolgt allerdings von einem weiteren Schreiben, in dem ich gebeten wurde mitzuteilen, auf welchen Betrag sich die Mängelbeseitigungskosten voraussichtlich belaufen werden.

Nachdem ich darauf hingewiesen habe, daß Gegenstand meiner Beauftragung auch die Prüfung des Rücktrittsrechts war, der Mandant entsprechend beraten und der Rücktritt der Gegenseite ausdrücklich angedroht war – was sich alles auch bereits aus meiner Deckungsanfrage ergab – erhielt ich weitere drei Tage später die Mitteilung, daß meine Kostenrechnung angewiesen sei.

Na also, es geht doch.

… aber leider auch erst, nachdem noch einmal nachgearbeitet werden mußte – obwohl dies bei genauer Lektüre der Deckungsanfrage – ähnlich wie in dem Beitrag des Kollegen Groß beschrieben – entbehrlich gewesen wäre. Aber lieber eine geringe Einschränkung als eine Leistungsverweigerung oder -kürzung.

AdvoCard – mein Liebling zur Zeit

Sonntag, Februar 19th, 2006

… schreibt der Redaktion Rechtsanwalt Tim O. Becker aus Hamburg und teilt mit:

Hier habe ich mal etwas positives zu berichten.

Mdt. ist bei der AdvoCard versichert. Die Deckungszusage kam innerhalb von 10 Tagen, was noch so im mittleren Rahmen liegt. Da sind andere RSV oft schneller. Gleich nach Eingang der Deckungzusage wurde nun Vorschuss in Höhe 1,3 Gebühr für die außergerichtliche Tätigkeit beantragt. Und sie da, der Vorschuss wurde sofort und ohne zu murren innerhalb von 5 Tagen überwiesen.

Das kann sich doch mal sehen lassen.

Dem kann sich die Redaktion des RSV-Blog nur anschließen. Schließlich handelt es sich dabei um eine zu erwartende Leistung, die der Versicherungsnehmer mit seinen Prämien bereits bezahlt hat.