Dem Mandanten wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften von 43 km/h vorgeworfen, dafür gab es ein Bußgeld 120.- € nebst Fahrverbot von einem Monat. In der gerichtlichen Hauptverhandlung konnte erreicht werden, dass das Gericht gegen Verdoppelung der Geldbuße von dem Fahrverbot absah.
Also Gebührennote über die Mittelgebühren mit entsprechendem Bericht an AdvoCard übersandt. Anstatt einer Zahlung mal wieder folgendes Schreiben:
Bitte senden Sie uns noch ihre Schriftsätze in dieser Angelegenheit sowie die Terminsladung, ggf. das Urteil. Wir kommen dann auf Ihre Gebührennote vom 20.03.2009 zurück.
Will man also seitens AdvoCard wirklich ernsthaft in Zweifel ziehen, dass die Hauptverhandlung tatsächlich sattgefunden hat und wie berichtet endete? Vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus, auch wenn ich nicht im DAV bin!
Kleiner Nachtrag 21.o4.2009: Link auf diesen Artikel an den Mandanten geschickt, selbiger wird bei AdvoCard vorstellig und schon kam die Zahlung. Geht doch, man muss nur wollen.