Blogleser Alexander Melzer gibt ein paar nützliche Hinweise auf eine Arbeit sparende Deckungsanfrage. Das Redaktions-Team bedankt sich!
Liebes RSV-Blog Team,
ich lese nun schon seit geraumer Zeit regelmäßig Ihren Blog. Dabei ist mir aufgefallen, dass sich viele Probleme, die die Rechtsanwälte mit den RSV haben, von vorne herein vermeiden lassen würden, wenn Deckungsanfragen die Informationen enthalten würden, die der Sachbearbeiter der RSV zur Prüfung benötigt. Aus eigener Tätigkeit bei einer RSV kann ich sagen, dass es ganz hervorragend aufbereitete Deckungsanfragen Ihrer Kollegen gibt, die eine schnelle und reibungslose Abwicklung ermöglichen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Anfragen die entweder keine relevanten Information enthalten oder gleich aus 40 + x Seiten bestehen (frei nach dem Motto: „Such Dir selber raus, was du brauchst, auch wenn ich Dir das in 2 Sätzen schreiben könnte“). Ob das nun aus „Unwille“ oder Unkenntnis passiert spielt letztlich keine Rolle.
Diese machen neben einer erhöhten Bearbeitungszeit idR. auch eine oder mehrere Rückfragen bei dem Versicherungsnehmer oder dem Rechtsanwalt notwendig. So verzögert sich nicht nur diese eine Deckungsprüfung sondern auch alle anderen Folgenden.
Mir ist durchaus bewusst, dass die Deckungsanfrage bei der RSV für viele Rechtsanwälte ein ungeliebtes übel darstellt, dass sie lieber ihrem Mandanten überlassen würden. Wenn sich aber ein Rechtsanwalt schon die Mühe macht, an die RSV seines Mandanten zu schreiben, dann sollte das im Interesse aller Beteiligten gleich so geschehen, dass zumindest seitens der RSV keine weiteren Rückfragen mehr erforderlich sind. Vielleicht würde das die Nerven des Rechtsanwaltes und des Versicherungsnehmers/Mandanten schonen und die RSV ein wenig entlasten
Aus diesem Grund würde ich Ihnen gerne eine kleine übersicht zur Verfügung stellen, die einen überblick der wichtigsten Informationen enthält, die zur Schadensregulierung in einer RSV notwendig sind und immer wieder nachgefragt werden müssen(Selbstverständlich mag es hier in Einzelheiten Bedarfsabweichungen bei den einzelnen RSV geben)
A. Allgemein
1. Die richtige Versicherungsscheinnummer (oder, wenn vorhanden, Schadensnummer) hilft viel
B. Versicherter Personenkreis:
1. Sofern der Mandant nicht Versicherungsnehmer ist, bitte die Beziehung zum Versicherungsnehmer darlegen (Ehepartner, Kind, Lebenspartner usw.)
2. Bei Kindern: Wie alt ist das betroffene Kind, ist/war es noch in Berufsausbildung oder schon berufstätig und ist/war es verheiratet
3. Bei Mitarbeitern des Versicherungsnehmers: Wieviele MA sind in dem Unternehmen beschäftigt
C. Versicherte Objekte:
1. Im Bereich Wohnungs- u. GrundstücksRS:
a) Welches Objekt (genaue Adresse) ist betroffen
b) Ist der VN als Mieter, Eigentümer oder Vermieter betroffen
c) Sofern der VN als Vermieter betroffen ist: Wie hoch ist die Bruttojahresmiete des betroffenen Objektes
2. Im Verkehrsbereich
a) Wer ist gefahren (ggf. Beziehung zum VN?)
b) auf wen ist/war das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles (dazu weiter unten) zugelassen
D. Versicherungsfall:
(Zeitpunkt in dem das schädigende Ereignis erstmals eingetreten ist, muss im versicherten Zeitraum liegen)
1. Schädigende Ereignis (z.B. Tag des Verkehrsunfalles = Schadenstag = Versicherungsfall)
2. Im Erb- und Familienrecht: Zeitpunkt der Rechtslagenänderung durch die der VN betroffen ist: (z.B. Todesdatum, Geburtsdatum, Zeitpunkt der Trennung/Scheidung)
3. Sonst: erster tatsächlicher oder behaupteter Rechtspflichtenverstoß (z.B. „Nachbar ist seit mehreren Monaten immer wieder zu laut“ reicht nicht aus. Genaues Datum, zu dem die Ruhestörungen begonnen haben, wäre hilfreich.)
Diese übersicht erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, legt aber die wesentlichen Grundzüge dar, die bei einer Deckungsprüfung von Relevanz sind.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Melzer