Aus einer Pressemitteilung der ARAG von vorgestern:
„Wie jede andere Haushaltsware wird der ARAG Rat & Tat-Rechtsschutz in eigenen Verkaufsregalen in den Penny-Märkten zu finden sein. […].
Der Kauf der Versicherungspolice ist unkomliziert. In einer Verkaufsbox sind der Versicherungsschein, die Leistungsbeschreibung und die Versicherungsbedingungen des ARAG Rat&Tat Rechtsschutzes verpackt. Der Kunde nimmt die Box mit zur Kasse und erhält mit seinem Kassenbon eine persönliche PIN-Nummer. Von zu Hause aus kann er seinen neuen Versicherungsschutz per Post, Fax oder Internet bei der ARAG aktivieren. Bereits einen Tag nach der Registrierung ist der Rechtsschutz wirksam.â€
Wie schön. Damit wird zumindest deutlich, wieviel Wert die Versicherer selbst auf eine kompetente Beratung ihrer zahlenden Kundschaft vor – und vor allem auch nach – Vertragsabschluß legen…
Wer sich einen vertiefenden Eindruck von der Kampagne unter dem Motto „Geiz ist geil – und Recht ist billig“ verschaffen will, wird hier fündig.
Zum Thema – und den naheliegenden Motiven für den auch andernorts momentan zu beobachtenden Kunden-Fischzug der Rechtsschutzversicherer äußert sich auch die „Süddeutsche Zeitung„:
„Verbraucher sollten sich beim Kauf von Versicherungen ausführlich beraten lassen, sagt Lilo Blunck, Geschäftsführerin beim Bund der Versicherten. Ihr komme diese Verkaufsaktion der Arag wie ein Ramschverkauf von Policen vor Inkrafttreten der neuen Beratungspflichten vor.
Im Verlaufe des nächsten Jahres werden mit der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie neue Pflichten für Versicherungsverkäufer eingeführt, dazu zählt die Anfertigung von Beratungsprotokollen. „
Und spätestens dann werden wohl die 400-Euro-Kräfte an der Kasse mal zur Nachschulung müssen…