Die bereits hier und hier erwähnte Textbausteinsammlung scheint bei AdvoCard neuerdings zum Standard zu werden.
Tatsächlich dürfte auch der AdvoCard durchaus bekannt sein, dass die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung in Verkehrs-Owi-Sachen keineswegs „Gebühren grundsätzlich nur unterhalb der Mittelgebühr“ für angemessen hält, sondern eben die Mittelgebühr. Dies gilt – entgegen der Behauptung der AdvoCard – erst recht bei einem drohenden Fahrverbot. Die dort zitierten Entscheidungen sind ebenso sämtlich älteren Datums wie auch vereinzelt geblieben. Dass die „ausdrückliche Berücksichtigung“ des (allein) dem RA zustehenden Ermessen durch die RSV schon begrifflich abwegig ist, sei nur am Rande bemerkt.
In Zukunft ist wohl zu überlegen, auch in „AdvoCard-Sachen“ die Rechnung nicht an diese, sondern direkt an den Mandanten zu schicken.