In einer Verkehrsunfallsache hat uns der Mandant sowohl mit der Schadenregulierung als auch ein paar Wochen später mit der Verteidigung in einer Bußgeldsache beauftragt; es stand zunächst ein Mitverschulden des Mandanten zur Rede.
Wir haben zuerst Akteneinsicht in der Unfallsache beantragt und erhalten. Nach dem üblichen Kampf um Versendungspauschale hat sich der Roland herabgelassen und die 12 Euro irgendwie erstattet.
Nun hat sich parallel dazu die Bußgeldsache weiter entwickelt, so daß wir knapp vier Monate nach dem Unfall erneut (ergänzende) Akteneinsicht beantragt und erhalten haben. Auch dafür sind wieder 12 Euro angefallen, die der Versicherer (mit oder ohne Umsatzsteuer) zu erstatten hat.
Diese gewaltige Unsumme hat der Roland erwartungsgemäß nicht gleich parat. Deshalb muß der Herr Jens G. erst einmal nachfragen, bevor er die Diskussion über die Erstattungsfähigkeit beginnen kann:
Selbstverständlich haben wir hier Langeweile und unterhalten uns gern stundenlang wegen der 12 Euro mit irgendwelchen Schadenssachbearbeitern.
Oder wir nutzen die Zeit, um schlicht dem Mandanten die Kosten in Rechnung zu stellen, aber nicht ohne ihm mitzuteilen, was wir (und viele andere Kollegen) von diesem Versicherer halten und ihn über sein Sonderkündigungsrecht zu informieren.
Unglaublich, dieser Laden.